Wie viel Halbwaisenrente?
Hi,
mein Mann und ich haben heute mal unsere Absicherungen durchgeschaut. Und kamen auf die Situation, falls ihm was passieren sollte, was ich und die Kinder dann so von den Versicherungen bekommen.
Weiß jemand von euch wie man die Halbwaisenrente ermitteln kann? Gibt es da ne bestimmte Menge oder nach was wird das dann berrechnet?
Würde uns einfach mal interessieren, auch wenn man natürlich nicht hofft das einem das passiert.
Vielen dank schonmal.
von Lydia85 am 22.08.2012 23:22h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
7 Antworten
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@gina87
oh vielen dank für die ausführliche info. dann werden wir uns mal erkundigen
lg
von Lydia85 am 23.08.2012 12:47h
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@Lydia85
ihr könnt ja ma bei der normalen rentenkasse anrufen...i.d.r. bekommt man ja regelmäßige rentenbescheide zugeschickt auf denen ersichtlich is was fürn aktuellen rentenanspruch man hätte und welchen man hätte, wenn man das alter erreicht hat mit dem man ausm arbeitsleben austritt und rentner is..
die halbwaisen-oder auch vollwaisenrente richtet sich da eben nach der höhe des rentenanspruchs des verstorbenen
tritt die gesetzl.unfallversicherung als träger ein , so zahlt die UV dann bei Halbwaisen 20% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen und bei vollwaisen 30% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen
die UV tritt ein, wenn es sich zb um arbeitsunfälle oder berufskrankheit handelt
von gina87 am 23.08.2012 11:24h
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@gina87
oh vielen dank für die ausführliche info. dann werden wir uns mal erkundigen
lg
von Lydia85 am 23.08.2012 11:08h
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@luco0507
vielen dank für deinen beitrag, wollten einfach mal wissen ob das berechnet wird oder eben ein festbetrag ist.
lg
von Lydia85 am 23.08.2012 11:06h
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ich hab damals als mein papa starb 190 euro monatl. bekommen weiss aber leider nicht wie das berechnet wird.
von larajoy666 am 23.08.2012 09:02h
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Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung , die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird. Sie dient dem Ausgleich der nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeiträge des Verstorbenen. Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.
Die Höhe der Waisenrente ist von der Höhe der Rentenansprüche des Verstorbenen abhängig .
http://de.wikipedia.org/wiki/Halbwaisenrente
wenns um private zusatzversicherungen in der hinsicht geht fragt euren versicherungsberater oder direkt bei der versicherung nach
von gina87 am 23.08.2012 08:20h
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Hallo bei mir richtete sich das nach den Erwerbsjahren und dem Verdienst meines Vaters davon wird dann prozentual berechnet wie viel euch zusteht
von luco0507 am 23.08.2012 08:17h
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