Wohngeld! Katastrohe
Hey brauche mal euren Rat. Ich habe vor 2 Monaten Wohngeld beantragt, da ich mit dem Studium fertig bin und in 3 Wochen mein Baby bekomme, also erstmal mind. 3 /4 nicht arbeite. jetzt verdient mein mann aber nicht sonderlich viel, d.h. wir kommen nicht ohne wohngeld+ kinderzuschuss+ kinderkrippenkostenzuschuss über die Runden. Kinderkrippe kostet ja schon 330 €im Monat. mir fallen ja jetzt über 600 euro bafög weg. naja zumindest wartet nun jedes amt auf den anderen bescheid .
nun ist letzte woche endlich der wohngeldbescheid rein gekommen, jedoch falsch berechnet : und obwohl sich nichts verändert an einkommen, miete, ect.
jetzt überlege ich, ob ich den widerspruch einfach zurück ziehe, weil mir das zu lange dauert. und den viel zu wenig berechneten wohngeldantrag weitergebe für den kindergeldzuschuss und dann wenn ich den habe noch die kinderkrippenkosten nachzahlen lasse. und nächsten monat muss ich ja eh wieder einen neuen antrag stellen.
es ist nur so unfair, wenn mir das geld zusteht und ich deswegen dann auf gut 150 € verzichten müsste . gerade jetzt vor der geburt total nervig und unpassend.
was würdet ihr machen. den falschen bescheid hinnehmen, dass dafür dann wenigstens die anderen anträge laufen und alles irgendwann demnächste ausgezahlt wird. oder lieber drauf bestehen? weiß nur eigentlich dass wir nicht so lange ohne geld ausharren können, hab jetzt was von meinen eltern bekommen, sind jetzt schon im minus und das baby steht in den startlöchern, bis die anträge dann erst noch genehmigt sind, vergehen wieder monate.. :(
von kleenemausi am 03.07.2012 10:11h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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also dankeschön für eure antworten, mal schauen wie ich jetzt entscheide.
@gina87: du beschreibst die max. wohnungskosten, die einberechnet werden können. so viel miete wird nicht von wohnamt bezahlt, ist ja nur ein zuschuss zu den mietkosten für geringverdiener. aber gut dadurch dass der bedarf mit dem zweiten kind steigt, berechnen die das nächsten monat wohl dann wieder neu. hatte gedacht die berechnen das ganze jahr schon im vorraus, also die 2 monate jetzt und die nächsten 10 mit einem haushaltsmitglied mehr. normalerweise geht das wohngeld ja 12 monate, da würd ich das auch verstehen und die 2 monate noch ausharren. nur jetzt stelle ich wieder den gleichen antrag und es wird eh wieder neu berechnet und dauert immer wieder länger. blöd alles.
von kleenemausi am 03.07.2012 22:12h
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Wohngeld für eine Person im Haushalt kann auf maximal 407 Euro berechnet werden, für einen zwei Personen-Haushalt 501 Euro pro Monat und für einen drei Personen-Haushalt 594 Euro im Monat. Leben vier Personen im Haushalt, dann sind 693 Euro im Monat möglich, bei fünf 787 Euro. Je einer weiteren Person die im Haushalt lebt steigt der Betrag um jeweils 99 € pro Person und Monat.
von gina87 am 03.07.2012 19:35h
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@kleenemausi: Ich würde Widerspruch einlegen. Es ist ja nicht so, daß die Zahnlungen damit eingestellt würden. Ärgerlich ist natürlich, daß du nach der Geburt einen neuen Wohngeldantrag stellen mußt.
Es gibt Kappungsgrenzen, was die Wohnungskosten angeht. Wir bekämen nur bis zu 600 Euro Miete Wohngeld. Es gibt aber definitiv keinen Höchstsatz von 150 Euro! Unfug!
Diese 150 Euro bezieht die Fragestellerin auf die Differenz zwischen schon einmal bezogenem Wohngeld Wohngeld und der Höhe des jetzigen Wohngeldes.
von Backenzahn am 03.07.2012 17:13h
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das mit der 150 Euro-Grenze ist richtig
von HelenaundEric am 03.07.2012 14:38h
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zu ner maximalgrenze von 150€ hab ich auf die schnelle nichts finden können..
vielleicht rechnen sie bzgl. deiner geringf. tätigkeit ja auch das jahreseinkommen...wären bei 150€/monat ja 1800€ im jahr...kommt eben auf den bewilligungszeitraum an..
is das einkommen nich zu ermitteln, nehmen sie die letzten 12mon zuvor..wäre aber auch nich gut dann, da du dieses einkommen ja nich mehr hast..ergo nehmen sie das aktuelle und rechnens wohl aufs jahr gesehen...
was hat denn dein partner an einkommen? seid ihr verheiratet und du über ihn versichert oder zahlst du freiw. in die kk..
soweit ich weiß, geht wohngeld und hartz4 nich zusammen..wenn, dann nur eins von beidem..hartz4 dann, wenn man mitm wohngeld immernoch unter bedarf liegt..dann gäbe es hartz4 und mietkostenzuschuss
von gina87 am 03.07.2012 14:06h
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@helenaunderic: da es max. glaub 150€ wohngeld gibt und uns auch zustehen würde
so wie es jetzt berechnet ist, wäre unser bedarf im minus und ich müsste eig. noch hartz 4 beantragen und den stress mit dem nebenbei arbeiten mir gar nicht antun müssen.naja dass die sich immer so viel zeit lassen bei denen, die es zum überleben brauchen.
@pipmatz: ich meinte nicht die nächsten 3-4 Jahre sondern das nächste 3/4 Jahr, max. ein jahr, dann kommt das kleine in die kinderkrippe und ich starte in den job.
von kleenemausi am 03.07.2012 12:54h
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Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich gem. aus folgenden Größen:
Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören
Familieneinkommen
zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung
Die Wohngeldstelle prüft, ob die Angaben zum Einkommen glaubhaft sind. Dies ist unzweifelhaft dann der Fall, wenn alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einnahmen, einschließlich des voraussichtlichen Wohngeldes und unabhängig davon, ob die Einnahmen wohngeldrechtliches Einkommen darstellen, ausreichen, um die Ausgaben des Haushaltes zu decken. Bei erkennbar niedrigem Lebensstandard wird zur Ermittlung der Ausgabenseite häufig auf den sozialhilferechtlichen Bedarf zurückgegriffen
von gina87 am 03.07.2012 12:35h
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wie kommst du auf 150 Euro, auf die ihr angeblich verzichten sollt?
Wohngeld ist kaum abhängig vom Gehalt
von HelenaundEric am 03.07.2012 12:27h
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ist alles bisschen blöd gelaufen- aber wieso kannst du die nä 3/4 Jahren nicht arbeiten? Das kind kommt jetzt bald, -- dann sieht es in 2 Jahren schon wieder anders aus
von pipmatz am 03.07.2012 12:05h
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wie kommst du auf 150 Euro, auf die ihr angeblich verzeichten sollt?
von HelenaundEric am 03.07.2012 11:06h
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also bei uns geht das ganz schnell, also hier wartet man nicht 2 Monate auch nicht nach der Weiterbewilligung die gibt man bei uns 4-6 Wochen vor ende ab und hat dann in der Regel 3 Wochen später den neuen Bescheid. Ich würd Widerspruch einlegen ist doch euer Geld.
von Blue83 am 03.07.2012 10:56h
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ich hab jetzt nicht alles gelesen.
Mach es nicht lass es laufen, am ende bekommste alles nachgezahlt, iss jetzt blöd da dir jetzt das geld fehlt ABER verschenk es nicht
von Gelöschter Benutzer am 03.07.2012 10:25h
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