Ebay-Frage
Hallo ihr lieben!
Mein Mann hat gestern auf Ebay was versteigert.
Nun kam ohne Angabe von irgendwelchen Gründen eine Meil vom Käufer das er vom Kauf zurück tritt.
Hat der Käufer bei einer Privatauktion denn tatsächlich ein Rückgaberecht, und vorallem ohne Angabe von irgendwelchen Gründen?
Lg Peggy
von peggy2108 am 01.07.2012 11:19h
17 Antworten
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bei gewerblichen händlern...aber mehr auch nich und ne stornierung muss auch zeitnah nach bestellung geschehen..ansonsten muss ich mir auch da die ware liefern lassen, ggf sogar per vorkasse zahlen je nach anbieter und kann sie dann nur widerrufen und wieder zurückschicken..
alles andere wäre, wie in diesem fall hier, reine kulanz..peggys2108 mann muss es nich tun..er kann auch auf den enstandenen kaufvertrag pochen..nur um ärger ausm weg zu gehen kann er den kaufvertrag widerrufen bzw dem zustimmen..
von gina87 am 01.07.2012 13:25h
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ich kann auch bei gewerblichen verkäufern nich einfach vom kaufvertrag zurücktreten..auch da muss ich die ware/leistung erstma bekommen und bezahlen ..ich 14tage widerrufsrecht, aber kein allgemeines 14 tätiges rücktrittsrecht vom kauf..widerruf auch nur, wenn die gekaufte sache nich der entspricht wie man sie haben wollte, oder diese mängel aufweist..
beispiel: ich bestell bei otto n shirt..lass es mir liefern, stelle fest es passt nich wie erwünscht, schnitt gefällt nich, material gefällt nich was auch immer..dann kann ich der sache widerrufen..sie zurückschicken und auf nacherfüllung des verkäufers pochen..in dem fall geld zurück, bzw entsprechender preisabzug auf der rechnung..da otto mir DAS shirt nich in anderen materialien oder schnitten anbieten kann..
ich kann ne bestellung höchstens stornieren
von gina87 am 01.07.2012 13:22h
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bei privatverkauf kann der käufer nur auf die kulanz des verkäufers hoffen...aba ansonsten wende dich an ebay und melde ihn evtl seit ihr nicht die ersten bei denen er es gemacht hat und dann hätte es vllt zur folge das sie seinen account löschen oder für eine bestimmte zeit sperren..viel glück und erfolg...und ansonsten habt ihr noch die möglichkeit es einem unterlegenen bieter anzubieten...
lg
von timmy2102 am 01.07.2012 12:30h
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trixie150983488
Also mein Mann hatte mal was ersteigert, der Verkäufer meinte, die Ware sei nicht mehr da. Es lief über den Anwalt und letztendlich hat mein Mann verloren. Denn wenn man jetzt z.B. es soweit kommen lässt, dass der Gerichtsvollzieher vor Ort die Ware holen soll und sie wirklich nicht mehr da ist, bleibst Du auf alle Kosten sitzen. Was willste da machen?
von Lady1206 am 01.07.2012 12:01h
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@trixie150983488
das hate jetzt falsch verstanden, ihr mann hat etwas VERSTEIGER und nicht ersteigert
von Gelöschter Benutzer am 01.07.2012 11:43h
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@trixie150983488
wir haben verkauft....der käufer möchte nicht mehr
von peggy2108 am 01.07.2012 11:43h
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habe mal gehört, daß wenn ihr drauf ankommen lasst und er es wirklich nicht mehr hat euch den Mehrpreis erstatten muss, wenn ihr es woanderst kauft, geht aber glaub nur über anwalt dann.
von trixie150983488 am 01.07.2012 11:41h
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Hallo,
wenn ihr privatverkäufer seid hat der käufer gein rücktrittsrecht, er hat sich zum kauf verpflichtet sobald er ein gebot abgiebt, ihr könnt ihn dafür sogar belangen.
ein 14 tägiges rücktrittsrecht hat man nur bei gewerblichen verkäufer.
von Gelöschter Benutzer am 01.07.2012 11:40h
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@gina87
danke!das hilft uns sehr weiter
von peggy2108 am 01.07.2012 11:32h
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http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html
von gina87 am 01.07.2012 11:30h
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@2011schneckchen
nachgefragt haben wir schon....begründung für den rücktritt gab es keine sondern nur das es ja sein recht wäre.
von peggy2108 am 01.07.2012 11:29h
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ah ok. da braucht es sogar noch bessere gründe würde ich sagen, einfach weil man ja sogar zwei mal bestätigen muss... denke nicht, dass der da raus kommt, es sei denn sein minderjähriges kind saß vorm bildschirm... würde auch hier nachfragen und das dann ebay melden, falls der grund nicht gut ist.
von 2011schneckchen am 01.07.2012 11:27h
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@peggy2108
wendet euch an ebay... ohne grund geht das nicht
von Gelöschter Benutzer am 01.07.2012 11:25h
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@2011schneckchen
mein mann hat was versteigert und der käufer will es nicht mehr haben.
von peggy2108 am 01.07.2012 11:25h
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@Little_Kitty
mein mann hat nachgefragt warum, da von ihm nur in der mail stand "trede zurück vom kauf!"
dann kam nur zurück das es ja sein recht ist, kein grund nix.
von peggy2108 am 01.07.2012 11:23h
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ich meine auch, dass das nich so einfach geht. er braucht schon gute gründe. und wenn das einfach ist "habe zu wenig geld dafür erhalten wie ich wollte" ist das vertragsbruch! was habt ihr denn ersteigert und für wie viel? könnte das der grund sein? würde fragen und mich dann an ebay wenden. das ist das schöne an dem portal. es ist alles rechtlich abgesichert... ^^
von 2011schneckchen am 01.07.2012 11:23h
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ich würde erstmal nachfragen warum er zurück tritt, meines wissens, muss ein grund angegeben sein
von Gelöschter Benutzer am 01.07.2012 11:21h
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