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Kuckukskind Unterhalt kann man das Zurückfordern?

zopo
hallo Mamis...mein Freund hat einen einjährigen Sohn und leider muss er der Unterhalt für seine ex und den sohn zahlen, obwohl die nicht verheiratet waren und es ist 920 euro, und das finde ich echt häftig!! der Sohn ist ein Jahr alt...und habe ein paar Fragen, vllt könnt ihr mir helfen...
Also, 1) er will jetzt ein Vaterschaftstest machen lassen und falls es sich rausstellt, dass er nicht der leiblichevater ist, kann er das Geld zurückfordern von der Kuh, was er für das Kind bezahlt hat??
2) falls der kleine wirklich sein Sohn ist...muss er zahlen bis er drei Jahre alt ist oder bis seine Ex arbeitet..und wie ich sie kenne würde die nie arbeiten wollen... :-((
3) habe auch einen Sohn, aber meins ist 4 jahre alt und wir wollen zusammen ziehen... aber haben fast kein Geld, weil er für seine ex so viel zahlen muss und ich habe jetzt eine teuere Whg....also wenn wir zusammen ziehen und wohnen, muss er dann weiterhin auf seine Ex zahlen oder zähle ich dann als seine neue Lebenspartnerin und er muss seine ex dann nichts zahlen?? also bloss auf den kleinen, , , es ist schon klar.... hoffe, ihr könnt mir helfen...weil wir sind echt verzweifelt, , ,
von zopo am 19.03.2012 15:45h
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6 Antworten


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DianaSR86
Das mit dem Vaterschaftstest is so ne Sache....ab dem Moment wo er es weiss hat er genau 1 Jahr zeit die Vaterschaft anzuklagen. Sprich er hat ihn angefordert gehts sowieso vor Gericht, dann wird der Richter ihn fragen seid wann er Zweifel hat....wenn er sagt seid der Geburt ist der Test hinfällig....da er gemacht werden muss ab beginn der Zweifel und es dann verjährt is.
von DianaSR86 am 20.03.2012 08:05h

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andrea251079
Wie kommt ihr denn plötzlich darauf, dass das Kind ein "Kuckuckskind" ist? Verzweiflung rechtfertigt nicht Ungerechtigkeit! Für mich klingt das wie eine fixe Hoffnung, dass es plötzlich doch nicht sein Kind sein soll oder habt ihr stichhaltige Argumente? Im dümmsten Fall zahlt er Geld für den Vaterschaftstest nur um festzustellen, dass er der leibliche Vater ist. Und dann?
von andrea251079 am 19.03.2012 20:10h

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julchen819
also sorry, aber dass er unterhalt zahlen muss an seinen sohn und die kindesmutter ist nicht "häftig" sondern ganz normal. wenn er 920 euro zahlen muss, dann verdient er gut und es bleibt ihm noch genug zum leben. sobald die mutter seines kindes wieder arbeiten geht, entfällt der unterhalt an sie, spätestens jedoch bis 3 jahre. drücken kann er sich nicht davor, auch nicht, wenn du dich da mit unqualifizierten äußerungen reinhängst!
von julchen819 am 19.03.2012 18:12h

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kleenemausi
naja das wird ja nach einkommen und ausgaben berechnet, wieviel er zahlen muss. wer kaum einkommen hat, muss teilweise erstmal gar nix zahlen. und wenn sich die einkommensverhältnisse von deinem freund geändert haben und er nicht so viel zahlen kann, dann muss er die höhe neu festlegen lassen über das jugendamt. wenn er den vaterschaftstest jetzt macht, wird das ja eh nochmal augerollt. soweit ich weiß muss rückwirkend nix zurück gezahlt werden, wenn er einmal anerkannt hat der vater zu sein und unterhalt zahlen will. nur in der zukunft wird er davon halt verschohnt sein, falls er es doch nicht ist. aber da findet man bestimmt ganz viel im internet drüber, wie das genau ist. bzw. das jugendamt fragen und die sachbearbeiterin die für den fall zuständig ist. müsste doch auf den unterhaltsbescheid stehen oder so, sonst einfach nachfragen.
von kleenemausi am 19.03.2012 18:10h

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zopo
@Passwort Danke Dir.. ;-) hast mir echt geholfen..
von zopo am 19.03.2012 16:15h

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Passwort
du hast unten 7 gescheite Antworten, mehr kann man dazu nun auch nimmer sagen...
von Gelöschter Benutzer am 19.03.2012 16:13h


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