Brauch bitte dringend eure Hilfe
Ich bin Verkäuferin in einer großen Bäckerei und werde nach geleisteten Stunden bezahlt. Macht man in der Woche einen Tag frei, ist dieser unentgeltlich. Nun zu meiner Frage: Ich bin momentan in der 15. SSW und darf vom Arbeitgeber nur noch 6 Stunden arbeiten und dass nur noch 5 Tage die Woche. Habe nun mal ausgerechnet das mir so diesen Monat knapp 35 Stunden verloren gehen würden. Wie ist das Entgeldmäßig festgelegt, da ich ja lt. Mutterschutz nur noch so wenig arbeiten darf. Hatte meine Chefin darauf schon mal angesprochen und sie meinte nur seien sie froh dass die Firma sich an das MuSchG hält und da habe ich nunmal "Pech" gehabt.
Muss meine Firma mir dann nicht den eigentlichen Stundendurchschnitt den ich im Monat hatte aufstockend bezahlen?
Hoffe es weiß jemand Rat.
Vielen Dank im Vorraus.
von Leona0603 am 14.07.2011 09:26h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
5 Antworten
5
@ Gina
ich danke dir...
von Gelöschter Benutzer am 14.07.2011 11:32h
4
........
unsere schlosser hier werden auch alle nach std.-lohn bezahlt...sprich wenn n monat ma weniger tage hat zb februar ma mit 28tagen, werden auch nur diese tage gerechnet...also statt was weiß ich 22 arbeitstagen dann eben 20 zb...20 werden dann auch bezahlt...xy tage x 8std= stundenanzahl xy und nach der wird auch vergütet
und im krankheitsfall gelten tage an denen wegen krankheit gefehlt wurden als ganz normale volle arbeitstage mit 8std wie gehabt..gleiches gilt für bezahlten jahresurlaub
und da hast als schwangere mit verkürzter arbeitszeit wegen der schwangerschaft und dem gesetz ein anrecht auf fortzahlung deines durchschnittlichen lohnes, gerechnet aus den 13 wochen VOR der ss...monat x+ monat x+ monatx=summe x, geteilt durch 3= durchschnittler lohn...das steht dir zu, alles andere is nich erlaubt..sonst soll sie dir zu nem BV raten..dann kriegt deine kosten von der kk wieder und hat keine einbußen
von gina87 am 14.07.2011 11:18h
3
...
Mich hat halt diese unprofessionelle Aussage meiner Chefin nur so verwundert/verärgert. Werde jetzt erstmal sehen was auf meiner nächsten Abrechnung steht, ansonsten geh ich zum Anwalt.
Selbst wenn man sich krank schreiben lassen würde, würde man ja finanziell besser da stehen...
von Gelöschter Benutzer am 14.07.2011 10:35h
2
......
Wenn Sie schwanger sind, darf man Ihnen den Verdienst nicht kürzen. Ihnen steht mindestens der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft zu. Das gilt auch dann, wenn Sie wegen der Mutterschutzbestimmungen eine andere Tätigkeit übertragen bekommen, keine Schichtarbeit und Überstunden mehr leisten dürfen oder ein Beschäftigungsverbot haben.
von gina87 am 14.07.2011 10:06h
1
....
oje, das weis ich auch net so genau, aber im allg. dürfen dir lt. gesetz als schwangere keine nachteile entstehen und wenn du du nur noch 6h arbeiten darfst , ist das vom arbeitgeber eigentlich auszugleichen, ich habe von meinen arbeitgeber ein berufsverbot bekommen, da er den mutterschutz net einhalten kannst und ich bekomme ein durchschnittsgehalt aus meinen letzten 3 arbeitsmonaten
von iris770 am 14.07.2011 09:57h
Ähnliche Fragen
04.07.2012 | 15 Antworten
07.06.2012 | 21 Antworten