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Elternzeit verkürzen? anspruch auf tagesmut? elterngeld auszahle

collie84
hallo zusammen .. hoffe es kann mir jemand weiter helfen!

also die situation

ich habe ein 9 monate alten sohn, detr
ich ziehe im märz um und kann daher aber meinen alten arbeitsplatz nicht mehr nutzen und musste somit kündigen. hab das vorher mit der agentur für arbeit abgesprochen u bekomme keine sperre.
nun wurde mir gesagt ich bin denn zum 01.03.11 arbeitslos und nicht mehr in elternzeit, weil ab da die kündigung greift.
wie ist das jetzt mit dem elterngeld? bekomm ich jetzt keines mehr? kann ich mir das auszahlen lassen? wenn ja wird das auf das arbeitslosengeld 1 angerechnet? bewerbungen laufen, aber das wird ja nichts wenn ich keinen platz für meinen sohn nachweisen kann..und somit stehe ich wieder am anfang.

wenn ich das eltergeld auszahlen möchte und die elternzeit vorbei ist, wenn muss ich da alles in kenntniss setzten?
und nur ein formlosen schreiben? wie schreibt ich das denn .. ?

oh man, bin schon total verzweifelt und weiss nicht mehr wo oben u unten ist.

schon mal danke für die hilfe im vorraus.

LG collie84
von collie84 am 07.02.2011 18:37h
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8 Antworten


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collie84
@silvie1912
erstmal vielen leiben dank für die schnellen antworten. hab mich heute bei der elternstelle schlau gemacht. @ silvie1912... weil die tagesmutter im selben dorf ist wo ich ab märz wohne und wenn mal etwas sein sollte habe ich gleich jemanden da wenn ich arbeiten sollte. musste kundigen, weil ich fast 300 km weit weg ziehe und denn ja nicht mehr in der alten firma arbeiten kann. dadurch bin ich denn auch nicht mehr in elternzeit und ich kann den platz in anspruch nehmen
von collie84 am 08.02.2011 12:22h

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carryzu
hi
Ich darf mein klein auch zur Tagesmutter in der elternzeit geben.hatte aber ein schweren Verkehrs Unfall.mehrere lendenwirbelbruche..mein Arzt hat mir ein atest ausgeschrieben. Uns somit kein Problem. Elterngeld hab ich trotzdem bekommen. Und kürzen elternjahr.müsste doch gehen. Ruf bei der elternstelle an.die sind nett und helfen dir weiter.mach dir nicht solche sorgen.und mit den auszahlen stelle formlos ein Antrag.am besten frag morgen gleich nach.alles liebe Nicole
von Gelöschter Benutzer am 08.02.2011 08:41h

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kleiner-Wolf
am besten bei der Elterngeldstelle nachfragen.
ich hatte bei meinem Arbeitgeber erst 1 Jahr Elternzeit beantragt Bei der Elterngeldstelle hatte ich das Elterngeld für 2 Jahre beantragt. Also Auszahlung für 2 Jahre - das was ich an sich das eine Jahr bekomme habe. Nach einem halben Jahr habe ich wieder mit dem arbeiten angefangen. Da man ja bis zu 30 Std während der Elternzeit pro Woche arbeiten kann. Das wurde entsprechend mit dem Elterngeld verrechnet. Ab dann ist auch unser Sohn für 4 Tage Stundenweise zur Tagesmutter gegangen, da bei uns es eher weniger mit Krippenplätzen ist. Vor allem muss man da schon ewig vorher angemeldet sein
von kleiner-Wolf am 07.02.2011 19:26h

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silvie1912
Warum ich die Fragen stelle...
Falls du dich wunderst... 2. Meine Tochtern kam in die Krippe bzw war in der Krippe während der Elternzeiten 3. Ich habe auch noch meine Stelle in Bremen obwohl ich seit 2007 in 2. Elternzeit in Hannover wohne
von silvie1912 am 07.02.2011 19:13h

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carryzu
hi
Ich darf mein klein auch zur Tagesmutter in der elternzeit geben.hatte aber ein schweren Verkehrs Unfall.mehrere lendenwirbelbruche..mein Arzt hat mir ein atest ausgeschrieben. Uns somit kein Problem. Elterngeld hab ich trotzdem bekommen. Und kürzen elternjahr.müsste doch gehen. Ruf bei der elternstelle an.die sind nett und helfen dir weiter.mach dir nicht solche sorgen.und mit den auszahlen stelle formlos ein Antrag.am besten frag morgen gleich nach.alles liebe Nicole
von Gelöschter Benutzer am 07.02.2011 18:56h

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Taylor7
do ich glaub verkürzen kann man die
aber auskennen tu ich mich da auch nicht mit aus ruf doch am besten da an die werden dir sagen wie und ob das geht das wäre das beste
von Taylor7 am 07.02.2011 18:50h

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silvie1912
..............
Mich würde mal interessieren 1. warum du in der Elternzeit eine Tagesmutter nehmen möchtest ? 2. du es aber eigentlich nicht nehmen darfst? 3. du kündigen musstest?
von silvie1912 am 07.02.2011 18:46h

1
Stolzemamii2009
ich
habe gehört man kann elternzeit verlängern aber nicht verkürtzen du muss das nehmen an elternzeit was beantragt is also so wurde es mir gesagt lg
von Stolzemamii2009 am 07.02.2011 18:43h


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