Hi ihr lieben , ich habe mal ne frage , die aus reiner neugierde heraus kommt.
Meine tochter ist laut *regel* ein Frühchen , sie kam vor vollendung der 37ssw zur welt.
Laut gesetz haben frühchen mütter 12 nach der entbindung Mutterschutz?
Also gilt das für mich nun auch? Weil Mia ist wenn man es so sehen will nur 5 Tage vor dem *nicht frühchen status* geboren
Es ist nur neugierde , ich bleibe eh Mindestens 1 jahr , oder sogar 3 jahre zuhause von daher ist das irrelevant , ich würds nur gern mal wissen
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Mutterschutz
Also ich kann nur sagen, dass Frühchenmamas 4 Wochen zusätzlichen Mutterschutz bekommen.
Kam das Kind aber vor dem 6-wöchigen Mutterschaftsurlaub, so wird diese fehlende Zeit noch zusätzlich dazugerechnet.
Mein Sohn kam 16 Wochen zu früh und ich bekam die zusätzlichen 4 Wochen + die kompletten 6 Wochen, also insgesamt 18 Wochen Mutterschutz.
Die Frühgeborenenbescheinigung (wegen den 4 Wochen) bekommst du vom KH in dem du entbunden hast. Die musst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
LG
von luca24 am 23.10.2010 22:29h
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@WinniePooh2010
Süße, wenn du unter meinem Beitrag auf "kommentieren" gehst, dann kann ich auch sehen, dass du mir geantwortet hast. (zwinker)
Ich hab mir bei deiner letzten Antwort schon gedacht, dass du gedacht hast, dass ich gedacht habe, dass du... (happy02)
Was den Frühchenstatus deiner Tochter angeht, da ist das wohl so, dass sie vor der 37. Woche geboren wurde, das ist zu früh. Aber ein Frühchen, also ein unreifes Neugeborenes ist ohne medizinische Unterstützung nicht in der Lage zu leben. Die meisten Frühchen haben nicht nur Probleme mit der selbständigen Atmung (unreife Lunge), sondern auch mit der Temperaturregulation (daher die Wärmebettchen, damit sie nicht so schnell auskühlen), mit der Nahrungsaufnahme, mit dem Herzchen oder anderen noch nicht voll ausgebildeten Organen. Sei froh, dass bei Mia alle Werte so gut waren, dass ihr gemeinsam so schnell nach der Geburt wieder nach hause durftet. Ich bin die ersten Wochen täglich zweimal für mehrere Stunden in die Klinik geradelt, um bei meiner Tochter sein zu können.
Den verlängerten Mutterschutz brauchen vor allem die Mütter von Extremfrühchen.
von Klaerchen09 am 22.10.2010 15:11h
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@klearchen09
Aso danke für die info hehe hatte gedacht du hast gedacht das ich gedacht hab ich hätte länger elternzeit :D
von WinniePooh2010 am 22.10.2010 14:52h
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@klearchen09
Wog mehr als 2,5 kg , um genauzusein 2760g ist am 12.08 geboren am 13.08 nachhaus mit kind.
komisch nur wieso sagte dann hebamme und auch eine aussm Kh das sie in der kategorie frühchen steht?
von WinniePooh2010 am 22.10.2010 14:50h
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@WinniePooh2010
das habe ich so auch nicht verstanden. War nur noch ne Zusatzinfo von mir. (zwinker)
Nicht jedes Kind, das vor Vollendung der 37. Ssw geboren wurde ist automatisch ein Frühchen. Wie schwer war denn deine Tochter? Blieb sie noch lange im Krankenhaus oder war sie gleich von Anfang an fit und kam ohne diese lästigen Apparate und Schläuche aus, mit denen Frühchen in der Regel beim Ins-Leben-hier-draußen-finden unterstützt werden?
von Klaerchen09 am 22.10.2010 14:48h
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@klaerchen09
Hi , ich wollte auch nicht damit sagen das meine elternzeit sich verlängert !!
ich wollte einfach nur wissen ob ich dann auch nen LÄNGEREN mutterschutz hatte/habe ;) neugierde , reine neugierde
von WinniePooh2010 am 22.10.2010 14:41h
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@Maxi2506
ich habe meine Tochter in der Ssw 34.4 zur Welt gebracht, sie wog unter 2500 g. Ich habe die fehlenden knapp 6 Wochen MuSchu von vor der Geburt und zusätzlich den erweiterten MuSchu von 12 Wochen nach der Geburt gehabt, also insgesamt 18 Wochen. Meine Elternzeit und damit der Bezug von Elterngeld begann erst danach. Wie gesagt, im Krankenhaus bekommt man nen Schein zur Vorlage bei der Krankenkasse, der den Frühchenstatus bestätigt.
von Klaerchen09 am 22.10.2010 14:37h
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Ich weiß es nur von meiner Schwägerin...sie hat 2 Frühchen!
Kläre mich bitte auf...:-)
LG
von Maxi2506 am 22.10.2010 14:31h
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@Maxi2506
da bist du leider nicht ganz richtig informiert.
von Klaerchen09 am 22.10.2010 14:30h
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wenn du ein Frühchen hast
dann bekommst du die 5 Wochen Mutterschutz von vor der Geburt + zusätzlich die erweiterte mutterschutzzeit von 12 Wochen nach der geburt. Das ist nur von Interesse für den AG und die Krankenkasse, da du in dieser Zeit ja noch Geld von beiden erhälst. Die Elternzeit verlängert sich dadurch nicht.
Du benötigst einen Frühchenschein aus dem Krankenhaus. Den stellen die hebammen vor Ort aus, wenn dein Kind bei seiner geburt weniger als 2500 g wog. Ein Frühchen wird nicht allein dadurch definiert, dass es zu früh kam, sondern eben auch, dass es kleiner ist als andere.
von Klaerchen09 am 22.10.2010 14:28h
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