Hallo zusammen, ich habe da mal ne Frage, und zwar wie ist es mit dem Unterhalt für die Mutter? Ich hatte eben erfahren dass mein Ex-freund nicht nur für unsere Tochter Unterhalt zahlen muss sondern auch für mich. Stimmt den dies? Wir waren nicht verheiratet, wir hatten auch nie zusammen gelebt. Ich dachte immer man muss immer nur Unterhalt zahlen an die Mutter wenn man verheiratet war. Kennt sich da einer aus? Oder hat jemand da Erfahrungen?
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Unterhalt von Phanthera am 14.09.2010 13:43h
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@Solo-Mami
ich hoffe doch nicht, mir bleibt mom eh kaum hartz 4 da alles angerechnet wird, ich bekomme mom eh nur die miete gezahlt, das heißt dann wiederrum es wird nach dem unterhalt nicht mehr gezahlt, und ich sage dann gute nacht
von Phanthera am 14.09.2010 16:07h
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Düsseldorfer Tabelle
Die besagt 317,- Euro bei Kinder von 0-5 Jahren bei einem Netto-Einkommen bis 1500 Euro. Von der Summe wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bleiben also 224,50 Euro. Das wäre ca der Kindesunterhalt, den er zahlen müßte. Ca deswegen, weil die Düsseldorfer Tabelle keine gesetzliche Grundlage hat und nur eine Empfehlung da stellt, an die sich die Familienrichter jedoch weitgehenst halten. Bleiben theoretisch 175,50 Euro die er an Dich zahlen müßte ... die werden jedoch vom Harz 4 als Einkommen berechnet und beim Bescheid dementsprechend mitberechnet.
Und genau deswegen möchte das Amt wissen, ob Dir ein Unterhalt zu steht, weil dass würden sie Dir dann weniger zahlen und somit einsparen
ich bin auch nur ein Leie - keine Ahnung, ob es so wirklich hinhaut und schreib hier alles ohne Gewär ;O)
von Solo-Mami am 14.09.2010 16:00h
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@Solo-Mami
ich denke nicht das er 400 € für die kleine zahlen muss. somit habe ich also doch die rennerei. (traurig01)
von Phanthera am 14.09.2010 15:52h
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@Phanthera
Kindesunterhalt kannst Du über die Beistandschaft regeln - kostenfrei. Für Deinen Unterhalt müßte ein Anwalt sich an die Arbeit machen. Macht aber nur Sinn, wenn er 1000 Euro Eigenbedarf hat - NACH Abzug des Kindesunterhaltes
Bei Deinem zuständigen Gericht bekommst Du bei Vorlage des Harz-Bescheides einen Beratungsschein. Damit gehst Du zm Anwalt Deiner Wahl und dann gucken was bei rauskommt
von Solo-Mami am 14.09.2010 15:44h
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@Solo-Mami
das heißt er müsste schon lange zahlen, komisch das die arge nun erst jetzt kommt. und man muss doch da irgendetwas tun, bei ihm bin ich mir sicher dass ich mein Geld jedes mal hinter her rennen muss!
von Phanthera am 14.09.2010 15:37h
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@Phanthera
ich war gerade bei Google unterwegs
§ 1615l BGB
Auszug:
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren.
Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
§ 1615o ... da stand mal drinne, wann der Vater den Unterhalt der Mutter gegenüber verweigern kann ... ist aber weggefallen. (Beispiel: Ehebetrug, Tod, us) dachte ich find da was über das nicht zusammenleben
von Solo-Mami am 14.09.2010 14:38h
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@Solo-Mami
das heißt dann für mich?
von Phanthera am 14.09.2010 14:29h
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Wenn alles abgezogen ist - auch der Kindesunterhalt - und ihm dann noch ca 1100,- über bleiben
dann ist er der Mutter Unterhaltspflichtig, sofern das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist
Allerdings kann der Vater unter Umständen den Unterhalt gegenüber der Mutter verweigern
LG
von Solo-Mami am 14.09.2010 14:27h
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....
geh damit am besten zum zuständigen amt oder anwalt...dafür gibts tabellen...er muss sein einkommen darlegen und dann wird das berechnet
von gina87 am 14.09.2010 14:18h
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@gina87
er verdient ca 1400, also abzüge sind da schon weg.
von Phanthera am 14.09.2010 14:15h
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