Startseite » Forum » Recht und geld » Allgemeines » Unterhalt an die Mutter?

Unterhalt an die Mutter?

Phanthera
Hallo zusammen, ich habe da mal ne Frage, und zwar wie ist es mit dem Unterhalt für die Mutter? Ich hatte eben erfahren dass mein Ex-freund nicht nur für unsere Tochter Unterhalt zahlen muss sondern auch für mich. Stimmt den dies? Wir waren nicht verheiratet, wir hatten auch nie zusammen gelebt. Ich dachte immer man muss immer nur Unterhalt zahlen an die Mutter wenn man verheiratet war. Kennt sich da einer aus? Oder hat jemand da Erfahrungen?
Stichworte: Unterhalt

von Phanthera am 14.09.2010 13:43h
Antworten? Du musst dich zuerst einloggen oder registrieren.

Du bist noch kein Mitglied bei Mamiweb?
Jetzt gratis Mitglied werden bei Mamiweb!

Antworten

22 Antworten

22
Phanthera
0
@Solo-Mami
ich hoffe doch nicht, mir bleibt mom eh kaum hartz 4 da alles angerechnet wird, ich bekomme mom eh nur die miete gezahlt, das heißt dann wiederrum es wird nach dem unterhalt nicht mehr gezahlt, und ich sage dann gute nacht
von Phanthera am 14.09.2010 16:07h


21
Solo-Mami
0
Düsseldorfer Tabelle
Die besagt 317,- Euro bei Kinder von 0-5 Jahren bei einem Netto-Einkommen bis 1500 Euro. Von der Summe wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bleiben also 224,50 Euro. Das wäre ca der Kindesunterhalt, den er zahlen müßte. Ca deswegen, weil die Düsseldorfer Tabelle keine gesetzliche Grundlage hat und nur eine Empfehlung da stellt, an die sich die Familienrichter jedoch weitgehenst halten. Bleiben theoretisch 175,50 Euro die er an Dich zahlen müßte ... die werden jedoch vom Harz 4 als Einkommen berechnet und beim Bescheid dementsprechend mitberechnet. Und genau deswegen möchte das Amt wissen, ob Dir ein Unterhalt zu steht, weil dass würden sie Dir dann weniger zahlen und somit einsparen ich bin auch nur ein Leie - keine Ahnung, ob es so wirklich hinhaut und schreib hier alles ohne Gewär ;O)
von Solo-Mami am 14.09.2010 16:00h


20
Phanthera
0
@Solo-Mami
ich denke nicht das er 400 € für die kleine zahlen muss. somit habe ich also doch die rennerei. (traurig01)
von Phanthera am 14.09.2010 15:52h


19
Solo-Mami
0
@Phanthera
Kindesunterhalt kannst Du über die Beistandschaft regeln - kostenfrei. Für Deinen Unterhalt müßte ein Anwalt sich an die Arbeit machen. Macht aber nur Sinn, wenn er 1000 Euro Eigenbedarf hat - NACH Abzug des Kindesunterhaltes Bei Deinem zuständigen Gericht bekommst Du bei Vorlage des Harz-Bescheides einen Beratungsschein. Damit gehst Du zm Anwalt Deiner Wahl und dann gucken was bei rauskommt
von Solo-Mami am 14.09.2010 15:44h


18
Phanthera
0
@Solo-Mami
das heißt er müsste schon lange zahlen, komisch das die arge nun erst jetzt kommt. und man muss doch da irgendetwas tun, bei ihm bin ich mir sicher dass ich mein Geld jedes mal hinter her rennen muss!
von Phanthera am 14.09.2010 15:37h


17
Solo-Mami
0
@Phanthera
ich war gerade bei Google unterwegs § 1615l BGB Auszug: (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. § 1615o ... da stand mal drinne, wann der Vater den Unterhalt der Mutter gegenüber verweigern kann ... ist aber weggefallen. (Beispiel: Ehebetrug, Tod, us) dachte ich find da was über das nicht zusammenleben
von Solo-Mami am 14.09.2010 14:38h


16
Phanthera
0
@Solo-Mami
das heißt dann für mich?
von Phanthera am 14.09.2010 14:29h


15
Solo-Mami
0
Wenn alles abgezogen ist - auch der Kindesunterhalt - und ihm dann noch ca 1100,- über bleiben
dann ist er der Mutter Unterhaltspflichtig, sofern das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist Allerdings kann der Vater unter Umständen den Unterhalt gegenüber der Mutter verweigern LG
von Solo-Mami am 14.09.2010 14:27h


14
gina87
0
....
geh damit am besten zum zuständigen amt oder anwalt...dafür gibts tabellen...er muss sein einkommen darlegen und dann wird das berechnet
von gina87 am 14.09.2010 14:18h


13
Phanthera
0
@gina87
er verdient ca 1400, also abzüge sind da schon weg.
von Phanthera am 14.09.2010 14:15h



« | 1| 2| 3| » | letzte
(von 3 Seiten)

Weitere Fragen zu folgender Wortkombination


bin stinksauer auf meine Mutter es geht um den Unterhalt

der Vater von meinem Sohn zalt nicht das was er müsste.Und er weigert sich eine Urkunde zu machen.Nun sind Mittlerweile wüber 100 euro was er mir schulde ..
17.02.2011 | 3 Antworten

Ansprüche auf unterhalt für Mutter und Kind?

Meine Bekannte ist 19 Jahre alt,macht gerade ein Soziales Jahr und verdient so um die 355€ im Monat.Will ab Sommer Ausbildung zur Altenpflegerin machen.S ..
29.11.2009 | 1 Antworten

Unterhalt

Hallo, ich bin 24,der Erzeuger meines sohnes der am 14.10.09 9 Jahre alt wird,hat bis jetzt keinen einzigen Cent gezahlt.Habe bis zu dem 6ten Lebensjahr v ..
12.10.2009 | 13 Antworten

Unterhalt Kind/ Mutter

Hallo! Ich noch mal, jetzt fallen mir nach und nach so viele Fragen ein .. Stimmt es das der Kindsvater auch an mich Unterhalt zahlen muß, auch wenn wi ..
30.09.2009 | 8 Antworten

Unterhalt für die mutter des kindes?

Hallo Mädels, das problem ist folgendes, ein bekannter von mir hat mit seiner ex-freundin ein kind (18 monate) jedoch waren die beiden nicht verheiratet. ..
17.09.2009 | 4 Antworten

unterhalt für mutter

hallo .. ich habe heute eine brief vom amt bekommen in dem drin stand das der kindsvater meiner tochter auch an mich unterhalt zahlen muss. ich verstehe da ..
09.09.2009 | 5 Antworten

Unterhalt für die Mutter..

Hallo Mädels! Ich hab mich von dem Vater meiner Tochter getrennt und hab erfahren, dass er für mich auch Unterhalt zahlen muss. An wen muss ich mich wen ..
08.09.2009 | 11 Antworten


Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?