Mein Ex spinnt derzeit ein bisschen rum und möchte die Vaterschaft für unsere Tochter anfechten. Nun bekam ich von meinem Anwalt Kopien übersendet, demnach hat er wohl bereits den Antrag beim Gericht gestellt. Mir ist das eigentlich relativ egal, ich weiß das er der Erzeuger ist! Nun beharren seine Anwälte wohl zusätzlich auf eine Ergänzungspflegschaft vom Jugendamt. Bei mir schwirrt allerdings ein großes Fragezeichen über dem Kopf, bei Google habe ich nix wirkliches gefunden. Was genau kann ich mir denn darunter vorstellen?
von Mamamaus21 am 02.08.2010 11:07h
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Wikipedi
Ergänzungspflegschaft
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Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht vorliegen müssen, erfolgt oft zunächst nur ein Teilentzug und die Bestellung eines Ergänzungspflegers.
von Sorasta am 02.08.2010 11:17h