Guten Abend!
Hab mal eine Frage! Vielleicht auch ne blöde, aber ich hab im Netz irgendwie nix richtiges gefunden!
Also es ist so ich lebe seit ca. 3 Jahren von dem leiblichen Vater meiner Tochter getrennt. Habe aber seit längerem nen neuen Freund, wir wohnen auch zusammen.
Jetzt meine Frage: Gilt man vor dem Gesetz trotzdem als alleinerzeihend? Da ich ja nicht mir dem Erzeuger zusammen bin! Und weis jemand ob mein Freund mit angerechnet wird wenn ich jetzt z.B. Zuschuss für die Krippe beantrage? Wir arbeiten beide, verdienen allerdings nicht so viel. Ich ca. 600€ und mein Freund ca. 800€!
Würde mich über Hilfreiche antworten freuen!
LG Dniela
von NubsiundVivi am 25.02.2010 21:39h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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hy du es gibt bei jugendamt ein zuschuß bis zur kompletten ubernahme der kosten für krippe und kindergarten
von Gelöschter Benutzer am 25.02.2010 22:11h
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ruf doch einfach mal bei der zuständigen behörde an und frag was die alles wissen wollen.
von mami03-08 am 25.02.2010 21:59h
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hi
ja du gilst als alleinerziehend, aber dein freund wird bei hart 4 abgerechnet. auch wenns um den krippenzuschuss deiner kleinen geht dessen vater er nicht ist. da gehts nur um die bedarfsgemeinschaft. so würd ich mal behaupten.
von amysmom am 25.02.2010 21:44h