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Elternzeit (fast) vorbei und wieder schwanger

Deborah1979
Deborah1979
18.10.2009 | 13 Antworten
Hallo Liebe Muttis ..
Ich hab mal wieder eine Frage, die mich momentan arg beschäftigt.Ich bin verheiratet. Unser Kleiner wird Anfang November 1 Jahr und ich glaube, ich bin wieder frisch schwanger. Was ist denn, wenn ich dann, mal angenommen es ist so, ca. im August 2010 das Zweite bekomme, mit Elterngeld? Es wird ja von den letzten 12 Monaten VOR Geburt errechnet. Wollte eigentlich im Januar wieder arbeiten gehen, bin aber nicht sicher, wie mein AG reagiert, wenn ich ihm diese Nachricht mitteile. Bin ja angestellt und eigentlich hatte ich 2 Jahre Erziehungaurlaub bis Nov.2010 beantragt. Da ich aber nach dem Elterngeld keinerlei Geld mehr bekomme, weil ich ja unter Vertrag stehe, wollte ich Stundenweise arbeiten aber habe noch kein endgültiges "Grünes Licht" dafür vom AG ob das klappt. Wenn ich dem nun mitteile, dass ich wieder schwanger bin, besteht ja die Möglichkeit, dass es "Nein" sagt zum Arbeitsbeginn im Januar und ich dann KEIN GELD bekomme. Wovon errechnet sich denn dann das nächste Elterngeld? Bekomme ich wirklich nur die 300 Euro plus Geschwisterbonus 75 Euro? Und natürlich Kindergeld! Ich hoffe ich finde hier eine Mutti, die das selbe erlebt hat, und mir ein paar Tipps und Hilfen geben kann.

Vielen lieben Dank schonmal dafür!
Liebe Grüße DEBORAH
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13 Antworten

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1 Antwort
hi
also du kannst bis zum mutterschutz wieder arbeiten gehen warum auch nich bist ja nur schwanger und nich krank..du würdest dann da es ja keine 12mon waren 300€ elterngeld kindergeld und eben den geschwisterbonus kriegen aber bis mutterschutz kannste arbeiten gehen..dein AG hat ja die pflicht dich wieder einzustellen..
gina87
gina87 | 18.10.2009
2 Antwort
also wenn Du ab
Januar wieder arbeiten gehen würdest, dann bekämst Du etwas mehr wie die 300€ Euro. Da Du ja dann erst im Sommer entbindest Dann hast Du ja ein paar Monate gearbeitet. Dann nehmen die die 12 Monate vor Entbindung. Das heißt für November09 und Dez09 wirst Du dann die 300 kriegen und für den Rest halt mehr. Dann klar, Geschwisterbonus und Kindergeld. Aber wenn Du eh für 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, kann es tatsächlich sein, daß Dein AG es nicht zulässt, Dich ab Jan wieder arbeiten zu lassen .
Sam-Ali
Sam-Ali | 18.10.2009
3 Antwort
soweit richtig was Gina sagt,
aber da du 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht hast, muss er dich nach einem Jahr nicht wieder arbeiten lassen, nur wenn es ihm passt. Also mal abwarten, was bei deiner Anfrage rauskommt. Wenn es für den AG ok ist, kannst du ja bis zum nächsten Mutterschutz wieder arbeiten. Würde dann erst mit der Neuigkeit rausrücken, daß du wieder schwanger bist, nicht vorher . sonst macht er es bestimmt erst recht nicht. Ja und Elterngeld gibts nur 300 € . je nach dem wieviel dein Mann verdient bekommt ihr evtl. noch andere Unterstützungen wie Wohngeld oder ähnliches . LG Jo
jo76
jo76 | 18.10.2009
4 Antwort
@gina87
Danke für die schnelle Antwort . Natürlich kann ich arbeiten gehen, aber wenn ich dann auch "nur" 300 Euro bekomme, wie Du sagst, dann kann ich doch ehrlich gesagt, besser bei meinem Ersten zu Hause bleiben, denn dafür bekomm ich doch auch 300 Euro plus Geschwisterbonus plus KiGe. Wenn dass klappt, dass ich arbeiten kann, wird das EG doch davon neu berechnet, und dann wären es ja mehr als 375 Euro. ODER?
Deborah1979
Deborah1979 | 18.10.2009
5 Antwort
häh
wie jetzt wenn du nur 12mon elterngeld fürs erste angerechnet hast bekommste auch nur 12mon elterngeld..danach gehste bis mutterschutz arbeiten beantragst dann neu elterngeld fürs 2.kind und bekommst fürs 2.dann 300€ elterngeld, kindergeld und eben den geschwisterbonus
gina87
gina87 | 18.10.2009
6 Antwort
@gina87
Ich weiß, ist verwirrend . ;) Wenn ich ab Januar arbeiten gehe, und ca im August das Zweite bekomme, habe ich VOR Geburt 8 Monate gearbeitet, Diese werden für die 12 Monatsberechnung mit zu Grunde gelegt, da ich ja nicht "Ohne Job" war. Wäre ich "ohne Job" gewesen in den 12 Monaten VOR Geburt, würde ich den Minimal Satz von 300 Euro plus plus bekommen. Aber mit Verdienst ist die berechnungsgrundlage doch eine andere als ohne Verdienst. Also etwas mehr als 300 Euro plus plus .
Deborah1979
Deborah1979 | 18.10.2009
7 Antwort
ja
dann würde deine arbeitszeit damit angerechnet werden denk ich..es heißt doch aber das man 12 mon voher gearbeitet haben muss damit auch 67% angerechnet werden und das haste ja dann in dem fall nich
gina87
gina87 | 18.10.2009
8 Antwort
..................
Meine Tochter ist am 11.10. 2Jahre alt geworden. Bis 10.10 ging meine Elternzeit, ich habe mir das Elterngeld in doppelter Laufzeit auszahlen lassen. Bin gerade wieder schwanger, Baby kommt im Dezember. Ab November habe ich Mutterschutz, zur Zeit Urlaub. Bekomme Gehalt und volles Mutterschaftsgeld. Allerdings werden es laut telefonischer Auskunft nur die 300 Euro fürs nächste, plus Geschwisterbonus. Hätte ich sofort nach einem Jahr das nächste bekommen wäre das Elterngeld genauso hoch wie beim ersten. Aber so wird das 2. Jahr als Verdienstausfall gerechnet und das Elterngeld halt so als wäre ich arbeitslos gewesen.
silvie1912
silvie1912 | 18.10.2009
9 Antwort
@Sam-Ali
Danke für Deine Antwort . Ich denke genauso wie Du, sowohl zum Geld als auch zum AG. Aber warte ich bis Januar, mit den TOLLEN NACHRICHT, wäre ich ja schon ca im 3. Monat . Normalerweise muss ich sobald ich es weiß, dem AG bescheid geben und wie Du sagst, dann kann er mir nen Strich durch meine Rechnung machen. Ich habe mal irgendwo und irgendwann gelesen, dass es auch noch eine Rolle spielt, wenn man das Zweite innerhalb von 24 Monaten vom Ersten bekommt . Weiß aber nicht mehr genau, da es ja damals noch nicht von Bedeutung war für mich. LG Deborah
Deborah1979
Deborah1979 | 18.10.2009
10 Antwort
@gina87
Ja . Nee . Das stimmt . Sind keine 12 Monate, aber werden denn dann nicht noch 4 Monate von meinem bisherigen elterngeld mit berechnet?? Dann sind es 12 Monate und von vor der Geburt.
Deborah1979
Deborah1979 | 18.10.2009
11 Antwort
ja
aber elterngeldzeiten werden nich als arbeitszeiten angesehen..das is in etwa so als wärst du arbeitslos du hast ja in der zeit nich gearbeitet und kein eigenes geld verdient .
gina87
gina87 | 18.10.2009
12 Antwort
@gina87
Ja da hast Du auch recht . Am besten ich werd erstmal nen Test machen und dann telefonieren .
Deborah1979
Deborah1979 | 18.10.2009
13 Antwort
@Deborah1979
was den Zeitabschnitt zwischen der ersten beider Kinder angeht . das weiß ich nicht. Aber es liegt nur an Dir, wann Du es Deinem Arbeitgeber sagst. Wenn Du die Rechte einer Schwangeren in Anspruch nehmen willst, solltest Du es auf der Arbeit sofort sagen, aber Du bist nicht verpflichtet dazu. Allerdings ist das Schwangerschaftsschutzgesetz ja nicht ohne Grund geschrieben und sollte auch wahrgenommen werden. Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, daß alles Gut wird! Liebe Grüße
Sam-Ali
Sam-Ali | 18.10.2009

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