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Danke!
Vielen Dank für eure Antworten! Hat mir schon sehr weitergeholfen!
von Mamamam1 am 08.09.2009 22:14h
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@Mamamam1
Dann wirst Du zusätzlich vorübergehendes Hartz4 beantragen müßen ..... geht auch mit einer Selbsständigkeit. Mußt halt nur Dein (nichtvorhandenes) Einkommen dalegen müßen
von Solo-Mami am 08.09.2009 22:09h
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Unterhalt
Nächstes Problem. Er is selbsständig. Hab schon Caritas eine E-Mail geschickt, dass ich dringend einen Beratungstermin brauch.
Wenn sich die Geldgeschichten nicht bald regeln, hab ich ein echtes Problem. Mit 950 Euro im Monat kann ich keine Miete, Essen, Kleidung etc. bezahlen...
von Mamamam1 am 08.09.2009 22:05h
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also ich bin zu meiner anwältin gegangen und die hat an ihn ein schreiben geschickt,darauf hat sein anwalt geschrieben,das er zurzeit eine ausbildung macht und nicht zahlfähig ist,also unterhalt zahlt der auch nicht,sollte er aber mehr geld verdinnen wenn er fertig ist,muss er die 3jahre bezahlen und unterhalten von meinem sohn ,das geht dann vor gericht
von chica-deluxe am 08.09.2009 22:03h
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ich gehe davon aus,
dass du nicht verheiratet bist. dann steht dir betreuungsunterhalt vom kv für 3 jahre zu, fast in gesamter höhe deines verdienstausfalls, den du vor der geburt hattest und neben dem Kindesunterhalt noch. ganz wichtig: du mußt ihn schriftlich in verzug setzen, rückwirkend wird der unterhalt für dich nicht eingefordert werden können. also, sofort ran an den pc und schreiben mit rückschein ab an ihn.
und dann zum RA. alleine wird das nichts, ist recht kompliziert...
wovon lebst du jetzt? die differenz von dem geld, was du jetzt hast bis zu dem was du vorher hattest, muss er zahlen. hoffe, er verdient gut... lg
von blondie39 am 08.09.2009 21:59h
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Unterhalt
Puh, ich glaub da liegen noch viele viele Behördengänge vor mir... :(
Ich glaub, ich pack das nicht. Weiss zur Zeit nicht, wo mir der Kopf steht. Er hat mich verprügelt, während ich die Kleine auf dem Arm hatte. Hab seitdem ständig Alpträume und leide ein bisschen unter Verfolgungswahn...
von Mamamam1 am 08.09.2009 21:58h
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Über einen Anwalt
Für einen Anwalt kannst Du Dir einen Beratungsschein bei Eurem Gericht holen, somit mußt Du für den Anwalt, ausser max. 10€ Eigenbeteiligung nichts zahlen.
Der Anwalt wird den Vater anschreiben, und um Einblick in das Einkommen bitten, und evtl. Ansprüche berechnen
Den sogenannten Betreuungsunterhalt bekommst Du nur, wenn Du kein Einkommen hast und dem Vater NACH ABZUG von Selbstbedarf und Kindesunterhalt noch was was über bleibt bis max um die 400 Euro, da bin ich mir aber net ganz sicher
Betreuungsunterhalt bekommst Du in der Regel bis das Kind 3 Jahre alt ist, unabhängig ob Du verheiratet warst oder nicht. In Sonnerfällen muß der Vater auch weiterhin BU zahlen.
LG
von Solo-Mami am 08.09.2009 21:52h
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ne das geht schon wenn man ne bestimmte zeit
in einer eheähnlichen gemeinschaft gelebt hat
findest du bei google nichts?
denke das muss evtl gerichtlich geklärt werden
von saliha-tara am 08.09.2009 21:50h
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ist es...
.... nicht so, das dass erst der fall ist wenn ihr schon ein jahr verheiratet seid?
lg julia
von et_ailuj am 08.09.2009 21:48h
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Unterhalt
Jugendamt meinte, dass sie für sowas nicht zuständig seien, wussten aber auch nicht, an wen ich mich wenden muss. Krass, oder??? Steh völlig allein da.
von Mamamam1 am 08.09.2009 21:47h
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