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Mutterschutz
Mutterschutz
Hallo ich habe eine Tochter mit 19 Monaten, vor ihr habe ich Vollzeit gearbeitet und eine Elternzeit von 3 Jahren bei ihm freigehalten, also meinen alten Arbeitsplatz, jetzt arbeite ich wo anderst auf 400 Euro. Wie ist das jetzt bin ich wieder schwanger, wen ich dann bei meinem alten Chef die Elternzeit nochmal um 3 Jahre verlängere geht das? Versteht ihr wie ich meine? Muss er dann meine Arbeitsstelle nochmal freihalten?
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Elternzeit von S-T-E-F-F-I-23 am 21.08.2009 14:43h
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ich nochmal
Mein Mann meinte gerade, wenn der Betrieb über 5 Mitarbeiter hat muß er es schriftlich begründen wenn er dir deine Wunschelternzeit nicht genehmigen sollte
von Tina-sternchen am 22.08.2009 22:03h
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hallo
Neues Kind neue Elternzeitansprüche... dabei fallen die alten Elternzeitansprüche über Bord und es beginnt von vorne.
So kenn ich das.
Er darf dir die Elternzeit nur im Absoluten Notfall verweigern.
von Tina-sternchen am 22.08.2009 20:22h
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mhh
also wenn du bei der alten arbeit noch unter vertrag stehst, dann ja. es sei denn er hat dich nach der elternzeit gekündigt.
von Alexandra82 am 21.08.2009 14:55h
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