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antrag zum elterngeld

Piera83
Hallo liebe Mami´s ,



ich habe probleme mit meinem antrag für´s elterngeld ich war schon auf dem rathaus aber die konnten oder wollten mir nicht weiter helfen



dewegen frage ich euch jetzt mal was muss ich den ankreuzen bei der leistungs art ich mache alleine elterngeld und die höchstdauer von 12 monaten das ist noch kalr aber mt dem geld das versteh ich nciht



da stehen 2 sachen zum ankreuzen



1 ich beantrage elterngeld in höhe des mindestbetrages von monatlich 300 euro



oder



2 ich beantrage elterngeld als ersatzleistungen für erwerbseinkommen vor der geburt des kindes





ich war vor der geburt als praktikantin beschäftikt



was muss ich denn ankrezuen 1 oder 2



bitte um hilfe



danke schon mal im vorraus



liebes grüssle
Stichworte: Antrag Elterngeld

von Piera83 am 08.05.2009 17:15h
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3 Antworten

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Luna3
0
Hallo,
wenn du als Praktikantin so viel verdient hast, dass 67% von deinem Gehalt mehr als 300 Euro wären, dann beantragst du die Ersatzleistungen, ansonsten den Mindestbetrag.
von Luna3 am 08.05.2009 17:21h


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Kudu03
0
Das
kommt darauf an, was du vorher verdient hast. Wenn du ein Einkommen hattest, dann werden die letzten 12 Monate angerechnet und davon bekommst du dann 67% ausgezahlt. Wenn du kein Einkommen oder ein geringes Einkommen hattest, dann bekommst du einen Mindestsatz von 300,-€ monatlich. Es gibt sonst aber auch Ratgeber im Internet, die sind sehr hilfreich!
von Kudu03 am 08.05.2009 17:19h


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Krisi1207
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eigentlich
müsstest du die 1 ankreuzen, ansonsten mal zum jugendamt gehen die können dir da auch helfen du kannst die das elterngeld aber auch auf 2 jahre auszahlen lassen mache ich auch so.
von Krisi1207 am 08.05.2009 17:18h


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