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Umzug - möchte eine schriftliche Einverständniserklärung Wie sieht die Form aus?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
22.03.2009 | 3 Antworten
Hallo an alle!
Mein Ex-Mann und ich sind geschieden, haben ein gemeinsames Kind, gemeinsames Sorgerecht; alles funktioniert einwandfrei.
Beide sind in einer neuen Beziehung, jeweils noch mit Kindern der neuen Partner.
Er selbst zieht gerade (nach Fernbeziehung) zu seiner Partnerin, ca. 60 Kilometer von uns entfernt.
Ich selbst lebe auch eine Fernbeziehung (seit über 2 Jahren), mein Partner wohnt ca. 260 Kilometer entfernt. Auch ich möchte mit meinem Partner zusammenleben und mit dem gemeinsamen Kind zu ihm ziehen.
Mit dem KV habe ich bereits gesprochen, erst war er verständnisvoll, es täte ihm Leid, aber würde es nicht anders machen - wäre okay. (Umgang wäre regelmäßig und positiv geregelt). Eine Woche später änderte er seine Meinung, wolle es nicht, das Kind würde aus dem sozialen Umfeld gerissen und ich solle bleiben, wo wir leben. Nach einem längeren Gespräch, dann wieder die erste Meinung.
Das war noch BEVOR er selbst wegzog (aus den gleichen Gründen, die mich auch bewegen). Würde er das Sorgerecht für sich alleine beantragen, würde er unser Kind auch aus dem sozialen Umfeld reißen, daher stellte ich meinen Umzugswunsch solange hintenan, bis er den Schritt weg von uns unternahm, um ihm seinem Argument an Gewicht zu nehmen.

So, da er umzieht, möchte ich meine Pläne verwirklichen (mein Kind fühlt sich in der neuen Umgebung sehr wohl, liebt meinen Partner und dessen Kinder). Nun befürchte ich, dass er evtl. wieder einen Meinungswechsel druchführen könnte: von wegen erst ja, ich leite alles in die Wege und im letzten Moment möchte er es mir verbieten. Daher meine Überlegung, ihn auf das Thema anzusprechen und von ihm eine schriftliche Einverständniserklärung zu verlangen. Ich denke, dass ist ein recht sicherer Weg, dass alles ohne rechtlichen Streit über die Bühne geht bzw. falls er dann doch klagen wollte, dass ich etwas in der Hand habe. Leider ist mein Vertrauen in den KV sehr geschrumft, seitdem er diesen Wechsel seiner Meinungen von sich gegeben hat.

Meine Frage: hat jemand eine Ahnung, welcher Form diese Erklärung sein müsste? Oder reicht ein formloses Schreiben?

Ich hoffe, meine Schilderung war nun nicht allzu sehr umständlich und ist verständlich.

Ich danke euch für jeden Tipp!

Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag an alle!
Natjenjen
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3 Antworten

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1 Antwort
DU hast doch "aufenthaltsbestimmungsrecht"
da dein kind bei dir lebt. Also darfst du entscheiden ob du umziehst oder nicht, brauchst doch seine erlaubsnis nicht.! Das fehlte ja noch. Frag um dich zu beruhigen nochmal beim JA.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.03.2009
2 Antwort
blöde Situation
Schriftliches Einverständnis ist immer gut. Aber ich weiss nicht ob ein formloses Schreiben im Ernstfall vor Gericht Bestand hat. Besser wäre es vielleicht, ein Schreiben im Beisein vom Jugendamt zu verfassen. Die haben auch Notare. Ihr könnt dann auch die ganzen Dinge gleich festhalten: Wer holt oder bringt den Kleinen. Wie oft. Wer hat ihn in den Ferien. Das wird sich bei dieser Entfernung ja auch ändern. Frag mal beim Jugendamt nach. Das ist immer noch besser als vor Gericht zu streiten und die kennen sich mit der Rechtslage auch besser aus Alles Gute :-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.03.2009
3 Antwort
Hm
. aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das beinhaltet doch auch Mitbestimmungsrecht, oder nicht? Entschuldige, aber kann er da dann nicht doch noch "dazwischen funken"? Egal, auch wenn ich es nicht bräuchte, hätte ich gern was in der Hand, bin extrem vorsichtig geworden, was ihn angeht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.03.2009

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