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Aus dem Familienwegweiser:
Betreuungsunterhalt für nicht Verheiratete
Bei nicht verheirateten Eltern kommt ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes - unter bestimmten Voraussetzungen auch länger - in Betracht. Maßgeblich sind dabei die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kindesbetreuung.
Das ab 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht stellt nicht verheiratete Mütter und Väter besser, die Kinder betreuen. Sie werden jetzt hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhaltes ebenso behandelt wie Verheiratete bzw. Geschiedene.
Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist stets die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils und die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Der Anspruch auf einen Selbstbehalt des unterhaltsverpflichteten Elternteils darf nicht unterschritten werden.
Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten vom Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Elternteils abhängig. Anhaltspunkt hierfür ist das letzte Erwerbseinkommen.
Die Zahlung von Kindesunterhalt ist vorrangig vor dem Betreuungsunterhalt.
von TinaBirg am 27.02.2008 13:37h
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...selbstbehalt liegt bei ´900€
von Gelöschter Benutzer am 27.02.2008 13:36h
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ihr seit verheiratet? arbeitest du? sonst ist er dir gegenüber verpflichtet für dich aufzukommen, aber wenn nicht bin ich mir nicht so sicher. am besten wirklich JA oder ggf. RA die können da weiterhelden.
warum ist das doof wenn mütter die nicht verheiratet waren unterhalt einfordern können? wir hatten 2 kinder und waren schon 4,5Jahre zusammen und mein jetztiger mann hat nichts bezahlt und tut es jetzt auch net - getrennte kassen. finde es ganz gut, aber dann MUß sie eh arbeiten wenns 3 ist, ob es ihr paßt oder nicht!
von tatti79 am 27.02.2008 13:35h
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stimmt nicht @bineafrika
heute ist es so, das der kindsvater, auch für die mutter unterhalt zahlen muss in den ersten jahren, sofern die mutter nicht arbeiten gehen kann.der selbsterhaltsbedarf beim mann liegt bei 840 euro, alles was drüber ist, ist anrechenbar... traurig aber wahr
von Böhnchen am 27.02.2008 13:32h
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ich muss sagen, ich weiss es nicht...
...aber, meine freundin hat sich erst scheiden lassen, sie haben 2 kinder und etwa genausoviel geld zum leben, sie bekommt jetzt monatlich von ihm , lass mich lügen, aber weniger als 150 euro, die waren 10 jahre verheiratet das kleinere ist 1 jahr alt... wie kommt das??
von bineafrika am 27.02.2008 13:31h
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Der Selbst
erhalt muss ihm auf alle Fälle bleiben. Schau mal in der Düsseldorfer Tab rein da steht genau was erzahlen muss fürs Kind.
von Mucky2007 am 27.02.2008 13:30h
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bineafrika
natürlich hat sie anspruch auf eigenen unterhalt die erste 3 jahre... sie erzieht schließlich auch sein kind alleine, bekommt aber nur mutter unterhalt wenn sie nich selber geld verdient...
von franzi1406 am 27.02.2008 13:27h
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sie geht nicht arbeiten und hat es auch nicht vor
sie hat davor auch nicht wirklich gearbeitet...sie wollte ein kind damit sie nicht mehr arbeiten muss....und jetzt will sie von meinem mann unterhalt
von kleine75 am 27.02.2008 13:27h
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wenn er wirklich 2000 zum leben hat...
... stehen 245 dem kind zu under rest von 755 ihr, aber nur wenn sie nicht arbeiten geht...
von franzi1406 am 27.02.2008 13:24h
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ich meine...
...solange sie nicht verheiratet waren hat sie keinerlei unterhaltsansprüche ihm gegenüber... wieso auch?? klar, für das kind muss er zahlen, aber nicht für sie...
von bineafrika am 27.02.2008 13:23h
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