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Geteiltes Sorgerecht: wer darf entscheiden, bei wem die Kinder (13J ) leben?

Katinkakati
Katinkakati
20.02.2009 | 5 Antworten
Hallo! Bei meinem Mann und seiner geschiedenen EX-Frau scheint sich nun leider doch ein ziemlicher Streit um/wegen der Kinder anzubahnen :(.
Vielleicht kennt sich ja eine/einer von euch mit solchen Dingen genauer aus? Folgendes Problem: beide haben das geteilte Sorgerecht für sie beiden Kinder (Zwillinge, 13 Jahre alt). Die Kinder haben die ersten JAhre nach der Trennung die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater gewohnt, die Kosten haben sie gerecht geteilt, d.h. jeder hat die Kosten für ein Kind übernommen und hat das Kindergeld und die steuerlichen Erleichterungen dafür bekommen . Als sie zur Schule mussten hat ihre Mutter den totalen Aufriss gestartet, dass sie zwei bei ihr im Ort zur Grundschule kommen, hat notfalls auch mit einem Rechtsstreit gedroht. Mein Mann wollte damals keine schlechte Stimmung aufkommen lassen und hat sich zum Wohle der Kinder auf diese Reglung eingelassen. Damals wurde vereinbart, dass er unabhängig von der Rechtslage nur 300€ Unterhalt für die zwei zahlen muss.
Mittlerweile sind die Kinder 13 Jahre alt und sehr gut in der Lage, auch von uns aus morgens mit dem Bus zur Schule zu fahren. Der Schulweg ist von ihrer Mutter aus mittlerweile nur noch fünf Minuten kürzer. Die beiden haben bei uns im Haus eine eigene Etage, jeder ein eigenes und ein gemeinsames Zimmer. Nun hat sich die Ex meines MAnnes von ihrem 2.Ehemann getrennt und zieht in eine eigene wohnung mit den Kindern. Deshalb hat sie meinem Mann aus heiterem Himmel das Jugendamt auf den Hals gehetzt, um den vollen UNterhalt einzufordern! Die Kinder würden aber eh sehr gerne wieder die alte Regelung haben, nämlich Hälfte der Zeit bei ihrer Mutter, Hälfte der Zeit bei uns. Wir würden das auch sehr schön finden. Im Gegenzug ist mein Mann aber nicht bereit mehr UNterhalt zu zahlen, denn immerhin haben wir hier die gleichen Kosten (Wohnraum&Nebenkosten, Essen, Kleidung, .. ) wie sie. Und wenn man die Zeit wieder teilen würde, dann doch auch die Kosten, oder? Sprich: alte Reglung, jeder übernimmt die Kosten für ein Kind, muss nichts an den anderen zahlen, bekommt füe eine der beiden das Kindergeld und die steuerlichen Vergünstigungen. So wär´s gerecht. Doch wie ist da die Rechtslage? Weiß das jemand von euch?
Die Ex sperrt sich auch dagegen, dass die beiden wieder die Hälfte der Zeit hier bei uns sind. Aber kann sie das alleine entscheiden? Mein Mann und sie haben ja das geteilte Sorgerecht! Und die Kinder wollen es ja selber so. Und mit 13 Jahren werden sie doch sicherlich schon selber entscheiden, zumindest mitentscheiden können, oder?
HILFE: wie sieht hier die Rechtslage aus?
Lieben Dank!
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5 Antworten

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1 Antwort
Die beiden haben auf jeden Fall Mitspracherecht
Aber wie es ausschaut braucht ihr da Hilfe und werdet es nicht allein geklärt bekommen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.02.2009
2 Antwort
Ich
kenne die Rechtslage nicht, aber ich nehme an, dass kein Unterhalt eingefordert werden kann, wenn die Kinder zu gleichen Teilen bei euch und bei der Mutter leben. Ich weiß, du hast diese Frage nicht gestellt und es wird dich vermutlich auch wenig tangieren, was ich jetzt sage, aber ich bin der Meinung, dass es ein Fehler ist, wenn Kinder alle zwei Wochen zwischen Vater und Mutter hin und her pendeln. Auf diese Weise geht jede Struktur verloren. Wir haben diese Regelung gleich zweimal im engeren Freundeskreis und es ist eine Katastrophe, seit die Kinder in der Pubertät sind bzw. waren. Ihnen fehlt jede klare Linie im Alltag, weil beide Elternteile jeweils andere bzw. keine Regeln aufstellen und jeder versucht, die Kinder irgendwie für sich zu vereinnahmen. Auf diese Weise werden die Kinder verzogen, denn jeder Teil hat Angst, dass die Kinder den jeweils anderen Elternteil lieber hat, wenn man dies und jenes verbietet. De facto war es bei dem einen am Ende so, dass der Sohn immer zum Vater ging, wenn es Zoff mit der Mutter gab und zur Mutter, wenn der Vater mal "Stress" gemacht hat. Auf diese Weise ist er inzwischen absolut unfähig, sich Konflikten zu stellen und sich unterzuordnen . Ich meine damit nicht, dass es bei euch genauso sein muss, aber ich halte es für extrem gefährlich, diese Regelung aufrecht zu halten. Ich kann die Ex von deinem Mann daher gut verstehen, dass sie das nicht mehr will. Natürlich können die Kinder mitentscheiden mit 13 Jahren, aber wenn ein Richter meint, dass es pädagogisch sinnvoller ist, eine Besuchsregelung für deinen Mann einzuführen, dann können die Kinder sich auf den Kopf stellen. Aber das war ja nicht deine Frage. Also, wenn die Kinder bei beiden gleich viel leben, dann wird sicher kein Unterhalt mehr fällig werden.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.02.2009
3 Antwort
Bei meinem Sohn in der Klasse
war ein Kind das eine woche bei mutter, eine woche beim vater war und das ging überhaupt gar nicht gut. Hattet ihr evtl mal überlegt, das die beiden ganz bei euch wohnen?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.02.2009
4 Antwort
Klar...
Klar würden wir es natürlich am besten finden, wenn die zwei die ganze Zeit bei uns wohnen würden! Aber mit sowas müssten wir der Mutter gar nicht kommen . Früher haben mein Mann und seine Ex die Kinder immer tageweise und nicht wochenweise "aufgeteilt", und das hat sehr gut funktioniert . Ich denke nicht, dass das zum Schaden der Kinder wäre. Mein MAnn und seine Ex laufen eigentlich was die Erziehnung angeht sehr konform, es gelten gleiche Regeln u.s.w. Verwöhnt werden sie weder bei ihr noch bei uns. Ich finde diese "tageweise Lösung" mit festen Tagen auch besser als die Kinder komplette wochen aufzuteilen. so wäre es auch schön für ihre BEIDEN Geschwister, denn sowohl bei ihrer Mutter als auch hier haben sie noch ein Geschwisterchen.
Katinkakati
Katinkakati | 20.02.2009
5 Antwort
Hallo
Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Da wo das Aufenthaltsbe- stimmtungsrecht der Kinder ist, das ist wichtig. Aber die Kinder sind mit ihren 13Jahren alt genug, die dürfen das selber entscheiden, wo sie wohnen wollen, allerdings, ist das etwas schwierig, da sie dann zum Jugendamt selber müssen und wenn die sich sperren, dann muss der Fall zum Gericht. Das mit dem Unterhalt ist klar geregelt, da wo die Kinder leben, der bekommt den Unterhalt von dem anderen. Und ob ihr die gleichen Kosten habt, spielt keine Rolle. Unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet und nach dem Alter der Kinder. Sorry
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.02.2009

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