⎯ Wir lieben Familie ⎯

Kann mir jemand zum Thema Mutterschutz helfen?

unicornfamily
unicornfamily
21.02.2008 | 10 Antworten
Hallo an alle. Hier eine verzwickte Frage und Angelegenheit..nach einer ca. 1 1/2 jährigen Auslandsausreise (geschäftl. meines Mannes) sind wir wieder zurück in D. Die sozialen Abgaben wurden von seiner Fa. übernommen, also habe ich somit wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. NUR..seit dem 03.01.08 habe ich einen Sohn und keine Möglichkeit auf Babysitter, da mein Mann Vollzeit bis abends arbeitet. Mutterschutz habe ich ja nicht wirklich oder? Muß michja arbeitsuchend melden, sonst habe ich ja keinen Anspruch auf Krankenkasse..freiwillig versichern viel zu teuer .. Habe ich eine andere Wahl?
Dann ein weiteres - vor der Ausreise war ich schon Arbeitslos 6 Mon. Falls ich nun arbeitsuchend werde, wieviel Geld erhalte ich dann? Dasselbe "Gehalt" oder von damals auserrechneten Geld 65%? Kann mir jemand Auskunft geben?
Vorallem bin ich verzweifelt..ich kann doch nicht arbeiten gehen und hab ein (fast) 3Mon -iges Baby zu hause. Wie machen das andere Mütter? Nach 2 Jahren würde ich ja gerne wieder arbeiten gehen, denn dann gibt es KiGA.
vielen Dank im voraus und hoffe auf Tipps..
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

10 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
Hast du Erziehungsgeld beantragt?
Kindergeld?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
2 Antwort
Dein Mann ist doch versichert oder?
Wenn ja, warum seit ihr nicht bei ihmmitversichert?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
3 Antwort
Antrag gestellt
Kindergeld und Elterngeld-Anträge letzte Woche weggeschickt. Gibt es dann evt. probleme?
unicornfamily
unicornfamily | 21.02.2008
4 Antwort
anders versichert
Mein mann ist privatversichert und mein Sohn ebenso. Ich bin noch bis Ende März freiwillig von Firma versichert bei GEK
unicornfamily
unicornfamily | 21.02.2008
5 Antwort
Frag mal bei seiner KK nach
ob du nicht auch Familienversichert bist, wenn dein freiwilliger Krankenschutz abläuft.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
6 Antwort
Kommtnoch was nach dem hier:
Für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren werden, zahlt die Bundesregierung zwölf Monate lang 67 Prozent des durchschnittlichen letzten Nettogehalts der vergangenen zwölf Monate des betreuenden Elternteils - bis zu 1800 Euro monatlich.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
7 Antwort
Hab noch was
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch selbstständige Frauen, sofern sie zum Beginn der Mutterschutzfrist – also am 42. Tag vor der voraussichtlichen Entbindung – * Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind und * den Normalbeitrag oder den erhöhten Beitrag zahlen . Unter diesen Bedingungen zahlt die Krankenkasse ihnen 14 Wochen lang – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – ein Mutterschaftsgeld. Das ist so hoch wie das Krankengeld, beträgt also 70 Prozent des Einkommens, das dem Krankenkassenbeitrag im Durchschnitt der letzten zwölf Monate zu Grunde lag. Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei; freiwillig Versicherte bleiben während dieser Zeit für einen Mindestbeitrag in ihrer Krankenkasse; über die KSK Versicherte bleiben sogar beitragsfrei renten-, pflege- und krankenversichert.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
8 Antwort
und Teil zwei
Das Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Geht die Frau in der Schutzfrist einer versicherungspflichtigen Arbeit nach, so verliert sie während dieser Zeit den Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Frauen, die als Scheinselbstständige über den Auftraggeber gesetzlich versichert sind, bekommen von der Krankenkasse höchstens 13 € Mutterschaftsgeld pro Tag. Dieses Almosen muss der Auftraggeber laut Mutterschutzgesetz jedoch auf das letzte Nettoentgelt aufstocken. Eine Warnung sei hier angefügt an alle Frauen, die mit der Geburt ihre Berufstätigkeit vorerst aufgeben wollen: Sie sollten ihre Krankenversicherung auf jeden Fall zunächst bestehen lassen. Wer zum Beispiel drei Monate vor der Entbindung zu arbeiten aufhört und sich deshalb bei der Krankenkasse abmeldet, um von der kostenlosen Familienversicherung über den Mann zu profitieren, spart zwar sechs Wochen Krankenkassenbeiträge. Dafür erfüllt sie aber nicht mehr die oben genannte Voraussetzung und verliert damit den gesamten Anspruch auf Mutterschaftsgeld!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
9 Antwort
Sorry,hat ein bischen gedauert,
ich hoffe konnte dir helfen. ;)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.02.2008
10 Antwort
muß dranbleiben :))
Lieben Dank, das war doch schon eine kleine Hilfe. Muß ich aber alles nochmal abklären. Mußte man für Mutterschaftsgeld einen Antrag stellen - schon oder? Denn dann ist doch der "zug abgefahren " für uns/mich oder geht das noch im Nachinein? War ja privat versichert über die Firma - in der Zeit vom Ausland. oje . alles so kompliziert bei uns - mach nur nie eine Entsendung mit, hat alles sein FÜR und Wider ;)
unicornfamily
unicornfamily | 22.02.2008

ERFAHRE MEHR:

Thema Frühkarenz
16.10.2018 | 5 Antworten

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x