Hallo an Alle, weiß jemand von euch wie lange man den Unterhaltsvorschuss bekommt?
von Haserl am 14.08.2007 18:29h
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unterhaltsvorschuß
hallo also ich bekomme jetzt bis zu 7 lebensjahr die erste altersstufe und dan bekomme ich ab dem 7 lebensjahr dei 2 altersstufe das heißt ab den 7 lebensjahr bekommt man dan mehr gelt so steht es in meinen unterlagen
gruß diana
von joanmichelle am 15.08.2007 20:39h
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unterhalt nach uvg
maximal 72 moante hab grad den merkblatt hier zu liegen da ich heute auch wieder beantragt habe bis zum 12.lebensjahr aber nur 72 monate lang
von mamamia84 am 14.08.2007 20:34h
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dann geh
zum arbeitsamt die müssen dir den unterhalt weiter zahlen nur sagen die das keinen du musst selber dahin am besten einen monat bevor dein kind 6 wird dann läuft das in einem weiter also geh ihn und mache einen antrag halt mich mal auf den laufenden kenne das nur alles weil ich es gerade selber erst alles hinter mir habe mit gericht und so der vater sollte zahlen dann haben die einmal eine pfändung gemacht und schon hat der aufgehört zu arbeiten also viel erfolg meld dich mal
von virgill am 14.08.2007 19:54h
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Mein Geld!
Leben tu ich von hartz 4 Erziehungsgeld Kindergld und UVG
Ich habe zwar nen Freund aber wir wohnen noch nicht zusammen
von Haserl am 14.08.2007 19:51h
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ich kenne
das nur zu gute du bekommst nur 6 jahre lang uvg wenn ich mal fragen darf von was lebst du denn??? weil ich musste mich extra wegen meinen beiden grossen arbeitslosengeld 2 beantragen damit ich pauschaliertes geld für denen bekomme obwohl ich mit meinem jetzigen freund schon seit 7 jahren zusammen lebe und er arbeiten geht aber dafür er nicht für die grossen aufkommen musste habe das dann gemacht
von virgill am 14.08.2007 19:45h
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Unterhaltsvorschuss
Anspruchsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn
* ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
* der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
* der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Juli 2007 in Niedersachsen
* für Kinder unter sechs Jahren 125,00 € monatlich und
* für ältere Kinder unter 12 Jahren 168,00 € monatlich.
von Zoey am 14.08.2007 19:21h
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Suizid
Er hat sich danach die Pulsadern aufgeschnitten, angeblich macht ihn das alles so fertig! Aber er ist nicht mal in der lange überhaupt anders interesse an dem Kleinen zu zeigen weder Weihnachten, Ostern oder Geburtstag, habe hald auf einmal einen Brief vom Gericht bekommen! Ich hab ihn aber nie verbiten das er den Kleinen nicht sehen darf! Einzige Vorraussetzung war das ich nicht alleine mit ihm sein wollte, ich habe nämlich rieseige Angst vor dem Menschen! (Gewalttätig)
Er is Depressiv, Shizofren(oder wie man das schreibt), keidet an Verwolgungswahn und ist Suizidgefährdet! Leider hab ich des vorher nicht gewusst sonst hätt ich nie was angefangen mit dem! Die Beziehung war die Hölle!
von Haserl am 14.08.2007 19:16h
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Warum
ist er ins BKH gewandert wenn ich mal fragen darf???
von platte85 am 14.08.2007 19:11h
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Rentner
Er ist Rentner weil er doch soooooooooooo psychisch krank is, was wieder um stimmt, aber wenn man seine Lebensweise betrachtet könnt er auch arbeiten! Aber er hat ne gute Art gefunden sich davor zu drücken! Ich habe schon mal geklagt weil er das Umgangsrecht wollte! Beides is nix geworden weder sein Umgangsrecht noch der Unterhalt! Nach der Verhandlung ist er ins BKH gewandert in die Geschlossene!
Ich hatte hald riesiges Pech mit dem leiblichen Vater!
von Haserl am 14.08.2007 19:03h
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UVG ...........
Das sogenannte UVG gibt es 6 Jahre und dann muss man sich selber kümmern, das der Erzeuger zahlt !! Bzw in bestimmten Ausnahmesituationen kann auch bis 12 Jahre gezahlt werden !!
von diehexe666 am 14.08.2007 19:00h
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