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Ist das richtig so?

kathalene
Der Vater meiner Tochter(16)wird mit seiner neuen Partnerin ein Kind bekommen. Er nimmt die Elternzeit in Anspruch und sagte mir, dass er dann keinen Unterhalt an unsere gemeinsame Tochter zahlen kann.Ist das richtig so?
Stichworte: Unterhalt Elternzeit

von kathalene am 02.08.2008 18:10h
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6 Antworten

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Zoey
0
achja...und @annasylvia
das er nicht mehr zahlen müsste wenn sie heiraten würde ist absoluter quatsch.... das einzige was dann wegfallen würde währe der ehengatteunterhalt... der kindesunterhalt muss weiterhin gezahlt... lg tina
von Zoey am 02.08.2008 18:39h


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sonnenblume24
0
Lohnpfändung
Das ist quatsch auch wenn du wieder heiratest muss er seiner tochter Unterhalt bezahlen und auch wenn er in elternzeit geht muss er es spätestestens wenn er wieder arbeitet den unterhalt nachzahlen man weiß ja nicht wieviel er bekommt da ist das jugendamt knall hart und macht auch ne lohnpfändung,mache das nämlich gerade durch.
von sonnenblume24 am 02.08.2008 18:33h


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Zoey
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......
ruf doch am besten mal beim jugendamt an und frag nach wie das in diesem fall aussieht .. geld von der unterhaltsvorschusskasse bekommt man doch ..meines wissens.. höchstens bis zum 12ten lebensjahr gezahlt ..oder höchstens 72 monate lang ..danach bekommt sie vom jugendamt nix... lg tina
von Zoey am 02.08.2008 18:25h


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Bogumila
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KANN SEIN;ABER DU BEKOMMST DAS GELD DOCH TROTZDEM
VOM JUGENDAMT
von Bogumila am 02.08.2008 18:15h


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annasylvia
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Anfrage
Nein son Stuss hab ich schon lang nicht mehr gehört! Der einzige Zeitpunkt an dem er nicht mehr Verpflichtet wäre Unterhalt für deine Tochter zu Zahlen wenn du Neu Verheiratet wärst! Und dein Mann Arbeiten täte um so euren Unterhalt zu sichern! Dann besteht die Möglichkeit das er das beim Amt oder Gerichtlich im(Notfall) natürlich beantragen kann! Aber auch nur dann! Gruss Anna
von annasylvia am 02.08.2008 18:14h


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woletrclan
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nein
er bleibt deiner tochter unterhaltspflichtig nur ob er das tut ist die andere frage
von woletrclan am 02.08.2008 18:11h


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