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Was wenn das Kind im Internet was ausgefüllt hat

jo76
und die nun ne Rechnung schicken? Meine Tochter, 9, ist manchmal im Internet auf Kinderseiten, da macht sie manchmal Gewinnspiele mit und kennt daher diese Felder, wo man Name, Anschrift, emailadresse usw. eintragen muss. Dann habe ich mal auf ner Kindergeburtstagsseite nach Anregungen für einen Kindergeb. gesucht und sie anscheinend auch, nur daß die wollten, daß man sich registriert, das hat sie getan, sich wohl nichts weiter bei gedacht .. Letztens bekomm ich eine email, daß ich die 14 tägige Widerspruchsfrist ja nicht genutzt hätte und nun für einen 3 Monatsvertrag 59, 95 zahlen soll. Habe mal gehört, daß man dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Weiß einer genaueres?
von jo76 am 01.08.2008 20:27h
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8 Antworten


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caro84
schreibe denen einen biref
wiederspruch... schreibst die sahclage darein.. meistens aktzeptieren sie es auch... und du musst nicht zahlen
von caro84 am 01.08.2008 21:06h

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LiselsMama
Ich denke schon, dass du das zahln musst.
Denn 1. kannst du nich beweisen, dass es dein Kind war und nich du und 2. bist du dafür verantwortlich, dass dein Kind nich allein ins Netz geht. ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER !
von LiselsMama am 01.08.2008 20:41h

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kasiabrand
...............
ich habe mal auf dem RTL Ratgeber gelesen das die Eltern haften für das was die Kinder im internet gemacht hätten. Schau noch die RTL.de seite, vieleicht findest Du was genaues. Und in die zukunft die seiten sperren. Alles gute für Euch!
von Gelöschter Benutzer am 01.08.2008 20:36h

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conny80
---------------
Hallo Ich bin mir nicht ganz sicher aber Kinder sind doch ab einen oder bis einem bestimmten Alter nicht Haftbar. Rede mal mit deinem oder einem Anwalt oder deinem Versicherungs Vertreter.Viel Glück
von conny80 am 01.08.2008 20:35h

4
Chrissi1410
Das ist Abzocke
Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Bezahl nicht, auch wenn die Dir Rechnungen schreiben oder Dir mit Inkasso drohen. Ruf Notfalls bei der Verbraucherzentrale an, die können Dir genaueres sagen. Mir ist das im Januar auch passiert, die haben sich erst gemeldet, als die 14 Tage schon um waren und ich nicht mehr kündigen konnte. Die werden es weiter versuchen, aber reagier gar nicht drauf. Passieren kann Dir nichts.
von Chrissi1410 am 01.08.2008 20:35h

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Jacaranda
Also ich glaube
nicht das du das bezahlen mußt, immerhin ist sie ja noch lange nicht geschäftsfähig. Aber mal was anderes. Ich will deine Erziehungsmethoden ja nicht in Frage stellen, aber glaubst es ist gut ein neunjähriges Mädchen allein vors Internet zu lassen? Also mein Sohn ist 8 und der darf nur ins Netz wenn ich daneben sitze.
von Gelöschter Benutzer am 01.08.2008 20:34h

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lolla
der vertrag ist ungültig!!!
unter 16 oder 18 ist ein vertrag ungültig.schreib denen eine widerspruchserklärung und dann sollte eigentlich alles rückgängig sein.eltern müssen nämlich immer einverstanden sein und unterschreiben. lg
von Gelöschter Benutzer am 01.08.2008 20:34h

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LiselsMama
Da haste ganz eifach deine Aufsichtspflicht verletzt und wirst zahlen müssen.
Warum lässt du denn ein 9-jähriges Kind auch allein ins I-Net ?
von LiselsMama am 01.08.2008 20:32h


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