Hallo,
seit der Volljährigkeit unseres Sohnes sind mein Ex-Mann und ich barunterhaltspflichtig.
Die Höhe errechnet sich aus dem Einkommen.
Da ich allerdings nicht viel verdiene (1.040,-- € netto), habe ich einen Fragebogen vom
Jugendamt erhalten, in dem man auch nach meinem Vermögen fragt.
Meine Frage ist:
Wieviel Vermögen darf ich überhaupt in diesem Fall als Alleinerziehende haben?
Eine andere Frage die sich mir stellt ist auch, ob mein Ex-Mann dazu verpflichtet ist,
sich an dem Führerschein unseres Sohnes zu beteiligen. Dieser bezahlt diesen im
Moment von seinem Sparbuch, angespart von seinem Großvater.
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann!
Liebe Grüße
Alaya65
von Gelöschter Benutzer am 14.07.2008 11:08h
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Hallo
Das ist immer verschieden,was dein Vermögen betrifft.Du musst deine Lohnzettel und so da mit abgeben und aus den Angaben,wird dann dein Teil vom Unterhalt berechnet.Also er ist nicht verpflichtet,ihm zum Führerschein was bei zu geben.Dafür gibt es kein Gesetz.Wenn er es aus Kulanz macht,dann bis froh.
von angelinausteffi am 14.07.2008 11:20h
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wie hoch
dein Vermögen sein darf, weiß ich nicht. Aber der Vater muss sich nicht am Führerschein beteiligen, nur aus Kulanz
von daktaris am 14.07.2008 11:04h
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