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Wie sieht die Unterhaltszahlung nach dem neuen Recht ab 2008 aus-

golfhexe
Ich werde jetzt geschieden, meine Tochter ist 12 und ich arbeite schon ca. 50 %. Bekomme ich jetzt auch noch Unterhalt oder muss ich jetzt voll arbeiten?


von golfhexe am 17.12.2007 22:18h
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3 Antworten

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oberkassel
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die 3/7 regelung
ist nach dem neuen recht ab 1.1.2008 überholt.
von oberkassel am 17.12.2007 22:40h


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oberkassel
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eigentlich
bekommst du nur unterhalt, bis´das kind 3 ist, das kommt aber auch auf die dauer der ehe an. wenn du das thema googlst, kommst du irgendwann auf die seite vom bundesfinanzministerium oder so, da ist alles gut erklärt. wenn du in übereinstimmujng mit deinem ex deinen job aufgegeben hast, dann muß er glaube ich auch weiterzahlen. jedoch soll das neue unterhaltsrecht verhindern, daß sich die geschienen exfrauen auf den lorbeeren ausruhen und quasi den vater finanziell außer gefecht für eine neue ehe machen. am besten, du läßt dich von einem guten anwalt beraten, der dies wirklich als fachgebiet hat. auch wenn so eine beratung was kostet, es geht ja auch um eine menge geld. bei ehen über 10 jahren hat die exfrau aber gute chancen, also Du auch! :o) ich wünsche dir viel erfolg und laß Dich nicht unterkriegen! sabine
von oberkassel am 17.12.2007 22:39h


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Ilsebille
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nach meinem wissen
du musst nur halbtags arbeiten uhd zwar nach dem neuen gesetzt bis deine tochter 16 jahre alt ist.Und garnicht bis zu 10 jahren. Dein verdienst wird natürlich angerechnet wobei aber sämtliche geldleistungen für die Tochter nicht angerechnet werden und da kommt auch die 3/7 regel in Betracht.Das bedeutet dir stehen 3/7 von dem zu was ihr als gesamteinkommen hattet..vorrausgesetzt du warst während der ehe auch arbeiten..das wird zusammengerechnet und dann so aufgeteilt das beide gleich gestellt sind...aber ihm wird die unterhaltszahlung für die Tochter angerechnet... hab 2 Scheidungen hinter mir. da kenn ich mich schon bissl aus ;-)
von Ilsebille am 17.12.2007 22:25h


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