Scheidung,Schwanger vom neuen Partner eusw
Mädels ich hab ne Frage.
Vll. ist ja hier eine von Euch in der selben Situation gewesen oder kennt sich aus.
Also ich bin ja "noch" verheiratet, Scheidung ist am 18.5.2010
Das Kind das wir erwarten ist von meinem neuen Partner.
Wie ist das dann, wenn ich geschieden bin?
Dann muß doch mein neuer Freund eine VaterschaftsANerkennung unterschreiben und mein Ex eine VaterschaftABerkennung oder?
Wo mach ich das?
Jugendamt?
Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennt, das er mir das veständlcih erläutert, denn aus der Suchmaschine werde ich nicht schlau.
LG
Sleepingheart
von SleepingHeart am 11.05.2010 13:38h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
7 Antworten
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also ich war auch in der
Situation und mein Ex musste nix unterschreiben das er nicht der Vater ist und die Vaterschaftsanerkennung muss dein Neuer Partner ja unterschreiben
von Sarahlee0684 am 11.05.2010 16:13h
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bin in der selben situation
also ich bin im august von dem neuen partner schwanger geworden und im dezember war die scheidung. keine sprge dein ex muss gar nichts unterschreiben. nur dein neuer partner eine vaterschaftsanerkennung. und die macht ihr beim standesamt wo ihr das kind anmeldet!!
von Gelöschter Benutzer am 11.05.2010 14:03h
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ET
ET ist der 23.11.2010
von Gelöschter Benutzer am 11.05.2010 13:59h
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wenn du nichts machst, wird dein ex als Vater eingetragen.
grundsätzlich wird der Mann als Vater betrachtet, der zum Zeitpunkt der wahrscheinlichen Zeugung mit der Mutter verheiratet war.
Wenn ihr drei dies aber alle nicht wollt, müssen die Männer folgende tun.
Dein Noch bald Exmann muss die Vaterschaft anfechten.
Dein neuer Freund muss die Vaterschaft anerkennen.
Dies geht beim Familiengericht oder beim Jugendamt.
Aber lasst euch nicht allzulange zeit, spätestens zwei Jahre nach bekanntwerden der Tatsachen ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
von DasAlex am 11.05.2010 13:48h
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also ich weiss das nicht mit der scheidung
aber ich wollte gerne das mein kind den nachnamen von ihrem vater trägt da wir noch nicht standesamtlich verheiratet sind mussten wir vor der geburt zum jugendamt und er musste ne vaterschaftsanerkennung machen wenn euer kind deinen namen tragen soll kannst du es auch nach der geburt machen ich würd aufjedenfall beim jugendamt anrufen und nachfragen nach einem termin und so
von Gelöschter Benutzer am 11.05.2010 13:47h
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Soweit ich weiß...
wenn du vor der Geburt geschieden bist, muss nur dein Freund die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, Dein Ex hat dann damit nichts mehr zu tun. Er müsste das dann nur tun, wenn du im Trennungsjahr entbindest...
LG
von Malek08 am 11.05.2010 13:42h
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..
wieso muss der ex ne aberkennung machen wenn er nich der vater is? reicht doch aus wenn der neue partner zum JA geht und auch schon vor der geburt einen anerkennung macht...damit hat dein ex nichts zu tun
von gina87 am 11.05.2010 13:40h
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