Rückstellung

babyzwei2010
wollte mal wissen ob es hier welche gibt die ihr kind zurückgestellt haben
von babyzwei2010 am 27.04.2012 21:05h
Antworten? » hier oder

35 Antworten


35
gina87
Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin oder den Schulleiter auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule. Die Pflicht zur schulärztlichen Untersuchung gemäß § 37 Abs. 1 bleibt unberührt. Kann ein Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule nach einer in der Regel dreimonatigen Schulbesuchszeit noch nicht entsprechen, kann es in besonders begründeten Fällen auf Grund der Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Eltern sind vor der Entscheidung zu hören. Eine Förderung gemäß Absatz 1 Satz 4 soll gewährleistet sein. Die Zurückstellung ist nur einmal möglich. Die Zeit der Zurückstellung kann vom staatlichen Schulamt auf Antrag der Eltern auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden.
von gina87 am 28.04.2012 12:00h

34
gina87
bei uns in brandenburg is der stichtag auch der 30.09...meine wird im juli 2014 6 und wird dann auch eingeschult im august..auch kinder die ziwschen 1.10. und 31.12. 6 werden, können auf antrag der eltern schon eingeschult werden..in ausnahmefällen sogar kinder die nach dem 31.12., aber vor dem 1.08. des folgejahres 6 werden.. ansonsten ist aber auch eine rückstellung möglich brandenburgisches schulgesetz § 51 Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in die Schule. Dabei berücksichtigt sie oder er die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 37 Abs. 1. Auf Antrag kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen. Bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch soll eine anderweitige Förderung, insbesondere durch den Besuch einer Kindertagesstätte oder durch rehabilitative Frühförderung, gewährleistet sein.
von gina87 am 28.04.2012 11:59h

33
coniectrix
@HelenaundEric Guten Morgen Leider ist das alles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei uns zB ist der Stichtag der 30.09. Mein Sohn am 15.09 geboren kommt somit kurz vor seinem 6. Geburtstag in die Schule. Schulanfang ist bei uns immer zwischen dem 13.09 und 20.09. In Bayern ist der Stichtag sogar der 31.12. da kommen also auch Kinder in die Schule die erst im Dezember 6 werden. Genauso unterschiedlich sieht es mit den Rückstellungen aus. In den meisten Bundesländern gibt es keine Rückstellungen mehr aber es gibt noch einige wenige Ausnahmen wo es noch möglich ist. Daher ist so eine Frage hier im mm auch immer so eine Sache da jeder nur von seinem Bundesland die Erfahrungen hat. Du gehst in Deinen Antworten siehe Antwort NR 28 zB aber nur von dem aus wie es bei Euch ist und vergisst dabei das es durchaus Bundesländer gibt die bekommen erst Ferien wenn in anderen Bundesländern die Schule schon wieder anfängt. Daher kannst Du Deine Antworten so pauschal nicht formulieren.
von coniectrix am 28.04.2012 07:10h

32
Xinette
Hmmm... ich würde meine Große auch gern zurückstellen, wir kommen aus Niedersachsen und bei uns ist der Stichtag der 30. September. Meine Maus wird am 21. September 6, sie ist eine Woche zu früh gekommen und hätte sie noch 2 Tage gewartet, wäre sie ein Jahr später eingeschult worden, wir reden hier von 9 Tagen!!! Sie wäre dann mit Kindern zusammen in einer Klasse, die ein dreiviertel Jahr älter sind, dabei ist mir gar nicht wohl... Ihre Kindergärtnerin hat mich auch schon darauf angesprochen, sie meint, daß Lea für eine bald-Schülerin einfach noch zu verspielt ist und sie würde es auch befürworten, wenn sie erst übernächstes Jahr zur Schule käme. Na ja, wir haben jetzt in 3 Wochen den Sprachtest, bin mal gespannt, was dabei rauskommt...
von Xinette am 27.04.2012 22:26h

31
loehne2010
Nein laut neuem Gesetz der 30.09. habe eben gegoogelt.
von loehne2010 am 27.04.2012 22:14h

30
HelenaundEric
@loehne2010 Stichtag müsste der 30.06.sein
von HelenaundEric am 27.04.2012 22:13h

29
loehne2010
Der Stichtag ist aber der 30.09. also alle Kinder die bis 30.09 6 werden, kommen in die Schule. Also käme er mit 5 in die Schule.
von loehne2010 am 27.04.2012 22:10h

28
HelenaundEric
Dein Sohn wird angeblich im September erst 6. Da ist eine Rückstellung eig.überflüssig, weil das Schuljahr dann schon begonnen hat längst
von HelenaundEric am 27.04.2012 22:08h

27
HelenaundEric
@babyzwei2010 Dann sei froh und sag das doch gleich
von HelenaundEric am 27.04.2012 22:06h

26
babyzwei2010
ist schon genhemigt
von babyzwei2010 am 27.04.2012 22:05h

25
JonahElia
Babyzwei....warum lässt du ihn zurückstellen?...muss er dieses Jahr in die Schule? Läuft der Antrag schon?
von JonahElia am 27.04.2012 22:04h

24
kleenemausi
also das kommt schon echt aufs bundesland an, das sieht man ja hier an den meinungen. ich weiß dass es bei uns kein problem ist, da kann locker ein kind zurück gestellt werden, wenn die eltern meinen es ist nicht so weit. sonst natürlich wenn therapeuten oder so das bestätigen. in bundesländern, wo einschulung schon ab 5 ist ist das sowieso wieder anders als da wo viele mit 6 und manche mit 7 eingeschult werden. generell kommt es wie gesag aufs kind drauf an, darum gibt es ja die voruntersuchung, ob das kind weit genug entwickelt ist. ich würde gerade wenn es um das alter 5 geht, echt raten noch ein jahr kindergarten zu genießen, der ernst des lebens ist noch lang und hart genug und gerade in der grundschule geht das ja schon arg los, die werden ja wie kleine erwachsene behandelt. wenn das kind aber schlau ist u. man merkt das langweilt sich sonst u.förderung tut gut, dann klar einschulen. um was geht es dir denn bei der frage überhaupt? wo wohnst du, wie alt ist das kind, ect.??
von kleenemausi am 27.04.2012 22:02h

23
HelenaundEric
Als Mutter hat man da gar nichts zu sagen
von HelenaundEric am 27.04.2012 22:01h

22
HelenaundEric
@babyzwei2010 Damit kommst du nicht durch, schätze ich mal
von HelenaundEric am 27.04.2012 22:00h

21
babyzwei2010
weil ich meinen zurückstelle
von babyzwei2010 am 27.04.2012 21:58h

20
JonahElia
Bei uns wurden in den letzten Jahren nur Kinder zurückgestellt, die sozial emotionale Probleme hatten , alle anderen gingen auf Schulen mit bes. Förderung.
von JonahElia am 27.04.2012 21:50h

19
jessica2012
So kenne ich das aber auch das das Gesundheitsamt das entscheidet so war es zu mindestet jetzt bei meinem so das das Gesundheitsamt entschieden hat das er auf eine Sprachförderschule kommt.Wir haben keine zurückstellung durch bekommen obwohl meiner 1, 6 jahre zurück ist in der Entwicklung und wir das schrieflich haben vom SPZ aber selbst die haben das befürwortet das er auf eine Sprachförderschule.
von jessica2012 am 27.04.2012 21:48h

18
HelenaundEric
Ich hatte den Kampf mit meinem Sohn. Er ist geistig behindert, ist entwicklungsverzögert und hat ADHS. Zudem hing er sehr an seiner Lieblingserzieherin. Wollte deshalb, dass er noch ein Jahr lang in der KiTa bleibt.War nichts zu machen.Da hätte ich noch 100 weitere Attests beim SA einreichen können, es hätte nichts gebracht
von HelenaundEric am 27.04.2012 21:48h

17
JonahElia
Ich als Therapeut kann zwar meine Einschätzung geben, aber das interessiert im Endeffekt leider niemanden....
von JonahElia am 27.04.2012 21:46h

16
HelenaundEric
@babyzwei2010 Ist eigentlich Blödsinn.Denn das Schulamt entscheidet darüber , auf welche Schule das Kind geht und nicht irgendwelche Therapeuten oder Ärzte. Und weswegen fragst du überhaupt?
von HelenaundEric am 27.04.2012 21:44h


« | 1| 2| » | letzte

Ähnliche Fragen





Benutzername
Passwort