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Eigene Wohnung doch Jugendamt bevorzugt Mutter-Kind Einrichtung was tun?

Porsche100
Porsche100
24.02.2017 | 11 Antworten
Hallo ihr lieben,
ich bin mit 18 also jung Mutter geworden. Mein Sohn ist jetzt 7 Monate alt. Ich gehe derzeit noch zur Schule und lebe vom SGBII in meiner eigenen Wohnung. Wenn ich in eine Mutter-Kind Einrichtung gehen würde um das Jugendamt davon zu überzeugen, dass ich eine gute Mutter bin muss ich meine Wohnung aufgeben oder könnte ich diese trotzdem behalten? Und wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt und meine Wohnung ?
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11 Antworten

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1 Antwort
Da würde ich auf dem Amt nachfragen. Für dringende Fälle bekommt man ja auch recht schnell Termine. Ich weiß ja nicht, wie sich das über die Jahre geändert hat. Vor 6 Jahren konnte man jedenfalls keine Wohnung haben und das Amt hätte nur den üblichen Satz übernommen und den Rest musste man selbst rauf zahlen Ich würde da also wirklich direkt mal beim Amt anfragen
xxWillowXx
xxWillowXx | 24.02.2017
2 Antwort
frag mal beim Jugendamt nach . sie wissen sicher , an wen Du Dich wenden kannst . muss man in eine Mutter -Kind-Einrichtung um dem Jugendamt zu beweisen , dass man eine gute Mutter ist ? .
130608
130608 | 25.02.2017
3 Antwort
@130608 Vielleicht hat das Amt aus bestimmten Gründen bedenken? Wir können ja nicht hinter die Kulissen schauen und das die TE mit dem Jugendamt kooperiert, ist ja nix Negatives ;) Mich wundert es auch immer wieder Bei Volljährigen Müttern. Aber de facto sieht es so aus, dass die Ämter auch zu wenig Kapazität haben. Somit vielleicht mal alle 1 bis 2 Wochen jemanden für ein Stündchen zu den Familien schicken kann . Und daraus kann man sich auch nicht immer ein richtiges Bild machen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 25.02.2017
4 Antwort
xxWillowXx . natürlich ist nichts einzuwenden , wenn man mit dem Jugendamt kooperiert . im Gegenteil . mich verwundert es nur . wenn alles gut läuft muss man doch nicht in eine Mutter - Kind - Einrichtung ? . anscheinend hat das Jugendamt bedenken . an die TE . für wie lange möchtest / sollst Du denn in eine Mutter - Kind - Einrichtung ? bezw. wie lange sollen 1 Einrichtung + Deine Wohnung finanziert werden ? . wenn ernsthafte Probleme da sind , dann sind diese nicht in ein paar Wochen vom Tisch . ? . sondern dauern über einen längeren Zeitraum . informiere Dich da genauer , welchen Zeitrahmen sie da gedacht haben . Alles Gute .
130608
130608 | 25.02.2017
5 Antwort
Also bei mir ist der Fall das der ehemalige JA Mitarbeiter gesagt hat er wisse zwar das ich jetzt stabil bin aber die neue will erst Mal in den ersten 12 Wochen es in einer MUKI sehen. Aber die Wohnung darf ich behalten die wird auch durch das Jobcenter bezahlt. Da setzten sie sich sogar ein. Ich habe Fehler gemacht aber sie haben durch die Besuchskontakte meines mitlehrweile 2 jährigen Sohnes gesehen das ich mich sehr bemühe aber die neue JA Mitarbeiterin will es erst Mal so sehen.
Gro|Marx
Gro|Marx | 16.08.2019
6 Antwort
Erstmal: Du schreibst, daß Du mit 18 Jahren Mutter geworden bist und Dein Sohn jetzt 7 Monate alt ist. Auf Deiner Profilseite gibst Du aber ein anderes Alter an . Welches Alter stimmt denn jetzt? Dann: Ich denke mal, es wird eine finanzielle Frage sein, ob Du gleichzeitig in einem Mu-Ki-Heim wohnen möchtest und auch noch Deine Wohnung halten kannst. Du gehst ja noch zur Schule, bekommst die Wohnung vom Jobcenter bezahlt und da wird es dann mit Sicherheit schwer werden, die Wohnung weiter zu finanzieren, ohne zu wissen, wann Du dann wieder dorthin zurückkehren würdest. Du weißt ja nicht, wie lange der Aufenthalt in der Einrichtung dauern wird. Hier solltest Du dann auch auf jeden Fall mit Deinem/r zuständigen Sachbearbeiter/in beim Jobcenter und auch beim JA sprechen. Warum willst Du denn in eine Mu-Ki-Einrichtung? Du kannst doch das JA auch wenn Du in Deiner Wohnung bleibst, davon überzeugen, daß Du gut für Dein Kind und Dich sorgen kannst. Das wäre sogar doch irgendwo besser, weil Du dann zeigen kannst, daß Du es auch ohne Unterstützung schaffst, Euren Alltag geregelt zu bekommen. Wenn Du in eine Einrichtung willst, zeigst doch dann eher, daß Du noch Hilfe benötigst und nicht von alleine alles schaffst. Denn in so eine Einrichtung geht man doch nur, wenn man Probleme hat und den Alltag so alleine nicht auf die Kette bekommt.
babyemily1
babyemily1 | 16.08.2019
7 Antwort
Solange es nicht länger als 6 Monate ist den solange übernehmen die sie noch. Länger nicht mehr.
Gro|Marx
Gro|Marx | 16.08.2019
8 Antwort
@130608 Bei mir sind es nur 3 Monate die werden sogar schriftlich festgehalten. Und da ich nicht länger diese Zeit da in der Muki bin. Kann ich sogar die Wohnung behalten.
Gro|Marx
Gro|Marx | 16.08.2019
9 Antwort
@xxWillowXx Nö ist nicht mehr so
Gro|Marx
Gro|Marx | 16.08.2019
10 Antwort
GroMarx . meine Antwort galt damals der TE . und der Thread ist doch von 2017 ?
130608
130608 | 16.08.2019
11 Antwort
Hallo wenn du in einem Mutter Kind Heim gest dann ferlangt das Jugendamt daß Du deine Wohnung aufgeben tust und das Du dich ummelden mußt, mache das nicht
Ronny|Westen
Ronny|Westen | 29.03.2021

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