Bei mir geht es um eine Scheidung. Bin Hartz 4 empfänger und habe eine 14 Monate alte Tochter. Habe eine Lebensversicherung die allerdings als sicherheit für ein DArlehen hinterlegt ist. Zudem besitze ich eine Altersvorsorgelebensversicherung. Für ein Auto habe ich mir 2000 Euro auf Girokonto angespart und 2000 Euro ca. auf einem Tagesgeldkonto. Jetzt habe ich angst das ich das für den Prozess verwenden muss. Könnte mir dann kein Auto kaufen und hätte dann auch etwas schwierigkeiten eine Arbeit zu finden. Bin etwas besorgt brauche auch ein Auto wegen meiner Tochter. Derzeit fährt mich der kleinen ihre Oma was aber auch kein Dauerzustand ist.
von meli8782 am 23.01.2012 14:49h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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Grundsätlich darfst du ein Schonvermögen in Höhe von 2.500 € haben, dazu zählen sämtliche Vermögenswerte wie Bargeld, Bausparverträge, Wertpapiere o.ä. Die Lebensversicherung wird sicherlich nicht einzusetzen sein, da dir ansonsten der Kredit gekündigt wird. Bei der Altersvorsorge kommt es darauf an. Wenn es die einzige Vorsorge fürs Alter ist, wirst du wohl auch diese nicht kündigen müssen. Das Bargeld aber musst du einsetzen, auch wenn du dir ein Auto kaufen möchtest. Sollte das Geld allerdings bei Antragstellung bereits verbraucht sein, und dies mit einer guten Begründung, wirst du behandelt als hättest du nie Vermögen gehabt. Du kannst auch einen Scheidungsantrag unter Vorbehalt stellen, das dir Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Versagt dir das Gericht dann die PKH wird das Scheidungsverfahren nicht durchgeführt, solange du es nicht auf eigenen Kosten machen möchtest. Sprich mit deinem Anwalt.
von Kugellinde am 23.01.2012 19:19h