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Geld nach dem Mutterschutz ?
Geld nach dem Mutterschutz ?
Hallo alle zusammen ..
ich verstehe so langsam aber sicher gar nichts mehr .. meine kleine ist jetzt 7 wochen alt. Ich habe bis jetzt nur 164 euro kindergeld bekommen und mehr nicht. das Elterngeld beträgt bei mir nur 300 euro , da ich nur 450 euro vorher verdient habe in der ausbildung.
Nun meine Frage . Ich bekomme dann 300 euro elterngeld und 164 euro kindergeld und 100 euro vom Papa .. auf was habe ich anspruch und wieviel bekomme ich da ca ? wann kann ich das dann beantragen ?
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Geld von naddl1988 am 01.10.2009 13:09h
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ich hab alg2 beantragt, bekomm da jez um die 800 euro, weil ich 750 euro miete zahle...
von gingermuc am 01.10.2009 16:59h
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@naddl1988
Nee nee, du kanst Wohngeld ab dem Tag beantragen wo dein Kind zur Weltgekommen ist, haben uns beim Amt erkundigt und weil mein Schatz ja studiert und bei uns das Geld dann richtig eng werden wird, anspruch auf ALG2 haben wir keinen, aber ab dem ersten Tag wo das Kind da ist haben wir anspruch auf Wohngeld wurde uns gesagt.
von Michaela_24 am 01.10.2009 13:29h
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@Michaela_24
nein ich habe mutterschutzgeld von der krankenkasse bekommen, da ich ja keinen arbeitgeber mehr habe ,,, habe meine ausbildung beendet und wurde net übernommen.... habe die ausbildung im 9ten monat mit abschluss bestanden und somit dann auch weg von dort...also mehr aks mutterschutzgeld und kindergeld hab ich net aber ich muss ja auch miete zahlen und wohngeld kann ich erst beantragen wenn ich den elterngeldbescheid habe
von naddl1988 am 01.10.2009 13:26h
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Wie du hast moment an nur 164Euro Kindergeld bekommen,
wenn du doch im Mutterschutz bist, wärend des Mutterschutzes hast du doch vollen Anspruch auf dein Jahresdurchschnittsgehalt pro Monat was sich zusammen setzt aus 10Euro pro Tag von der Krankenkasse und alles daüber hinaus muß dein Arbeitgeber noch zahlen, denn du darfst durch den Mutterschutz keine finanziellen Nachteile haben. Hast du bei deiner Krankenkasse mal angerufen und nachgefragt wie das ist? Ich muß bei meiner 1Woche vor beginn des Mutterschutzen bescheid geben und die kümmern sich dann um alles weitere. Du solltest da unbedingt mal anrufen.
Sonst kannst du für die zeit des Elterngeld noch Wohngeld beantragen und gegebenenfalls AGE2
von Michaela_24 am 01.10.2009 13:20h
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hallo
ja AlG2.
von Gelöschter Benutzer am 01.10.2009 13:13h
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du kriegst ergänzend
wohngeld oder hartz4, geh unbedingt zur arge und stelle einen antrag! wenn du noch zu hause wohnst, wirst du etwa 400 euro kriegen, wohnst du alleine dann plus miete. das elterngeld ist ja nur der sockelbetrag und somit anrechnungsfrei.
von julchen819 am 01.10.2009 13:12h
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