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Kann mein freund meine Tochter adoptieren, selbst wenn der Erzeuger nicht zustimmt?

monschi86
monschi86
06.05.2009 | 15 Antworten
Hallo, ich hab eine Frage, ich habe mich von dem Erzeuger meiner Tochter getrennt, und er kümmert sich nicht um die kleine. Ich habe einen neuen Mann an meiner seite und wir wollen bald heiraten, und er möchte gerne die kleine Adoptieren, jetzt ist die frage ob er das kann wenn der Erzeuge nicht seine Zustimmung geben würde oder müssen wir auf die Zustimmung des Erzeugers warten und Rücksicht nehmen? Denn im Grunde kommt ihm das ja gelegen, so muss er keinen Unterhalt zahlen und muss sich auch nicht mehr kümmern, was er eh nicht tut..

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen^^
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15 Antworten

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1 Antwort
............
Also genau der selben Frage stand ich damals auch und das war auch der grund warum ich mich hier angemeldet hatte. Ohne seine Zustimmung geht wohl nichts. Wir hatten genau das selbe Problem und sind auch zu sämtlichen Ämtern gerannt deswegen und die sagen dir alöle dasselbe. Jetzt müßen wir erst mal schauen wo der erzeuger meiner Tochter überhaupt steckt, wissen nur das er sich Richtung Berlin abgesetzt hat.
mgpower1971
mgpower1971 | 06.05.2009
2 Antwort
Naja
also theoretisch ja aber das macht das alles nur kompliziert und ihr müsst eine sehr gute Begründung angeben warum der nicht zustimmt. Ihr müsst auch ein Jahr verheiratet sein bevor ihr die Adoption beantragen könnt. Mein Mann hat meinen Sohn auch adoptiert der Erzeuger wollte erst nciht zustimmen hat es aber dann nach zwei Jahren doch gemacht. Rede einfach mit ihm bevor es soweit ist das würde alles leichter machen
fourfaces
fourfaces | 06.05.2009
3 Antwort
...
hat dein sogennater erzeuger die hälfte des sorgerechtes?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.05.2009
4 Antwort
huhu
Also was ich weiss, muss der leibliche Vater sehrwohl seine Zustimmung dafür geben. Zumindest bei uns in Österreich ist das so. Am Besten ist, du fragst einfach mal bei den zuständigen Behörden nach und informierst dich auch genau über alle Rechte und Pflichten!
funfair
funfair | 06.05.2009
5 Antwort
Hallo
ja der Erzeuger muss einer Adoption zustimmen. Ihr könnt diese Zustimmung aber auch gerichtlich bekommen. Am besten lasst ihr euch mal beim JA beraten. Ich glaube ihr müsst auch mind ein Jahr verheiratet sein bevor Dein Freund Dein Kind adoptieren kann. Im JA gibt es eine Adoptionsstelle, die kann euch darüber sicher beraten. Wollt ihr nicht zum JA würde ich an eurer Stelle mal bei der Diakonie nachfragen die haben eine Stelle die sich Sozialberatung nennt, da bekommt ihr auch kostenlose und vor allem anonyme Beratung. lg conie
coniectrix
coniectrix | 06.05.2009
6 Antwort
ja
er muss zustimmen aber klär doch den erzeuger über den vorteil von unterhalt auf kümmern tut er sich eh nicht.
Petra1977
Petra1977 | 06.05.2009
7 Antwort
xxxxxxxxxx
so einfach geht es nicht. erstmal müßt ihr beim amt ein antrag stellen und dann müßt ihr 6 jahre ein gemeinsammen haushalt führen das heißt in einer wohnung zusammen gemeldet sein und wenn das alles erledigt ist kommt noch die einverständniss erklärung des kindsvater dazu und dann kann er das kind adoptieren. aber warum sollt ihr das machen wenn? wenn ihr euch liebt und heiratet dann kann das kind doch trotzdem den namen tragen und ihr seid eine familie und du bekommst doch den unterhaltsvorschuß vom amt also warum willst du den kindsvater von der verpflichtung des unterhalts zahlen befreien. es ist ein langer prozeß bis zur adoption es sein denn du bist ein promi. wir haben es hinter uns mit dem ganzen behörden kram. aber wichtig ist die liebe untereinander und dann ist man auch eine familie und das kind kann doch trotzdem papa sagen denn irgendwann später wird es auch raus kommen das er der adoptiv vater ist. also seid so glücklich und befreit den kindsvater nicht von der pflicht des unterhalts.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.05.2009
8 Antwort
@zwergnase4
ne hat er nicht, es ist ja auch so, dass er sie mir schon weg genommen hat und ich mit der polizei hin musste um sie wieder zu holen und die anzeige läuft noch . Also im grunde hat er ja eh keine guten aussichten auf rechte oder?
monschi86
monschi86 | 06.05.2009
9 Antwort
@ulle38
ja hast ja recht, aber du, er hat sie mir schon weg genommen so das ich mit der polizei hin musste um sie wieder zu bekommen, und so wäre es einfacherer und wir bräuchten keine angst haben wenn er sich kümmern würde, das er sie wieder mit gehen lässt .
monschi86
monschi86 | 06.05.2009
10 Antwort
@ulla38
wenn man verheiratet ist bekommt man leider kein unterhaltsvorschuss mehr.
Petra1977
Petra1977 | 06.05.2009
11 Antwort
xxxxxxxx
dann gehe mit der anzeige zum jugendamt und entzieh ihm das sorgerecht. aber da ihr ja nicht verheiratet wart hat er sowieso kein sorgerecht sondern nur umgangs recht und das kannst du auch einschrenken lassen wenn er unterhalt zahlt dann darf er die kleine nur noch im beisein vom jugendamt sehen und wenn er nicht zahlt hat er keinerlei rechte. dann muß er beim jugendamt das umgangs recht beantragen und wenn du es vorher meldest das mit der polizei stehen seine aussichten sehr schlecht
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.05.2009
12 Antwort
@ petra77
da steht nichts das sie verheiratet ist
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.05.2009
13 Antwort
@ulle38
er hat auch Umgangsrecht wenn er kein Unterhalt zahlt. In Deiner anderen Antwort hast Du geschrieben das man 6Jahre zusammen sein muss, muss man nicht aber mind 1Jahr verheirate sein. Was den Umgang anbelangt kann monschi den begleiteten Umgang beim JA beantragen. Was die Adoption anbelangt kann ich verstehen. Denn solange ihr Partner nicht als Vater eingetragen ist hat er keinerlei Rechte an dem Kind. Dürfte ja noch nicht mal eine Schularbeit unterschreiben geschweige denn das er irgendwelche Infos über das Kind aber das Sorgerecht würde beim JA liegen, er bekäme nur die Teilbereiche des täglichen Lebens. Daher monschi lasse Dich beraten wenn es wirklich der Wunsch Deines Partners ist. Er sich auch über alle Pflichten die eine Adoption mit sich bringt im klaren ist. Durch die "Entführung" könntest gute Chancen haben dass im Falle eines Gerichtsentscheides für euch entschieden wird. lg und viel Glück conie
coniectrix
coniectrix | 06.05.2009
14 Antwort
@ulle38
du meintest zu Petra da steht nirgends das sie verheiratet ist, lese mal genau sie WILL heiraten.
coniectrix
coniectrix | 06.05.2009
15 Antwort
huhu
Also was ich weiss, muss der leibliche Vater sehrwohl seine Zustimmung dafür geben. Zumindest bei uns in Österreich ist das so. Am Besten ist, du fragst einfach mal bei den zuständigen Behörden nach und informierst dich auch genau über alle Rechte und Pflichten!
funfair
funfair | 06.05.2009

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