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habe ich als unehelicher vater einfluss auf die entscheidung meiner ex freundin zur adoption unserer tochter?

mekki
bitte helft mir bin total verzweifelt weil mir im mom absolut die hände gebunden sind.habe mich vor 6 monaten von meiner freundin getrennt.nun hat sie am 5.11.07 unsere gemeinsame tochter emely zur welt gebracht und sie ohne mein wissen einfach zur adoption frei gegeben. sie giebt mir auch absolut keine chance ( es ist kein rankommen an sie ) mit ihr über diese entscheidung zu reden. hallo lieben mamas " es giebt männer die auch gefühle haben ".nurn würde mich interessieren ob es für mich irgend eine möglichkeit gieb sie von diesem entschluss abzu bringen , oder welche möglichkeiten habe ich da etwas gegen zu tun.
Stichworte: Adoption

von mekki am 19.11.2007 20:45h
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16 Antworten

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Niclas0306
0
Mmh...
Also... das ist so eine Sache... Wenn du die Vaterschaft anerkannt hast, dann hast du natürlich die Möglichkeit dagegen anzugehen. Hast du dies allerdings nicht, wirst du ziemliche schlechte Karten haben... Ich drücke dir auf jeden Fall ganz doll die Daumen!
von Niclas0306 am 06.03.2008 12:37h


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oleonie
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Vaterschaftanerkennung
Hallo, falls Du keine Vaterschaftsanerkennung gemacht hast, hast Du keine Chance. Das Jugendamt interessiert sich nur für den Vater, wenn er anerkannt ist und auch nur dann wird dieser gefragt, ob er mit der Adoption einverstanden ist. Wenn die Adoption mittlerweile durchgeführt wurde - war´s das. Tut mir leid, dass ich Dir keine andere Antwort geben kann. Ich bin vom Jugendamt und ich habe auch immer mal wieder damit zu tun. Liebe Grüße Claudia
von oleonie am 17.02.2008 18:15h


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mekki
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selbst antwort
erstmal danke liebe mamis für die gamzen tip´s , ich denke das ich meine frage jetzt doch selbst beantworten kann und anderen somit den weg zeigen kann was auf jedenfall zu tun ist! 1. das jugendamt interessiert sich absolut gar nicht dafür, solang nicht bewiesen ist das ich der vater bin und haben mir auch absolut nicht weiterhelfen wollen ( was ich tun muss und kann)! 2. alle väter in meiner lage rate ich nur geht direkt zum gerich ( rechtsantragsstelle ) und lasst verfügen das bis zur vaterschafftsfeststellung das kind nicht zur adoption frei gegeben werden darf! 3. einen rechtsanwalt einschalten und eine klage auf vaterschafftsanerkennung mit ihm rechtens machen ..... mehr infos morgen wenn ich von meinem anwalt zurück bin
von mekki am 21.11.2007 12:32h


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piccolina
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melde dich!!!!!!!
geh zum jugendamt und melde dich! eine vaterschaftsanerkennung wirst du nicht gemacht haben denke ich....denn da müssen mutter und vater von diesem baby unterschreiben! deine ex freundin dürfte dein/euer kind ohne beidiges einverständniss überhaupt nicht zur adoption frei geben! ich würde mich also wirklich so schnell als nur möglich dadrüber informieren!
von piccolina am 19.11.2007 21:05h


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bianca29
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Ich kenne das....
Problem von einem Bekannten. Er hat leider im Vorfeld keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Somit hat sie das alleinige Sorgerecht und kann alle Entscheidungen frei und ohne notwendige Rücksprache treffen. Sollte es bei Dir ebenfalls so sein, kannst Du nur auf ein klärendes Gespräch hoffen. Und das möglichst bald! Denn nach 6 oder 8 Wochen wird eine bestehende Adoption notariell beglaubigt und nach einer kurzen Frist ist nichts mehr rückgängig zu machen!!!
von bianca29 am 19.11.2007 21:01h


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Sandra1982
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Hallo
Ich kann dir nur Raten dich so schnell wie möglich bei dem für dich zuständigem Jugendamt zu melden. Falls du die Vaterschafft noch nicht anerkannt hast können sie aber auch einen Test machen und damit festlegen das du der Vater bist und da sie anscheinend sich eh Ihrer Verantwortung anziehn will, wirst du eigentlich die Rechte dann haben. Das Jugendamt macht es Männern leider nicht immer einfach, das kenne ich da mein Partner auch schwierigkeiten mit seiner ex wegen des gemeinsamen Sohnes hat, dann musst du dir einen Snwalt suchen der dir weiter helfen kann.
von Sandra1982 am 19.11.2007 20:54h


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gitti27
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glaub nicht
wenn es nirgends schriftlich steht das du der vater bist hast du leider keine rechte was das baby betrifft.am besten du gehst zum jugendamt den wenn dir wer helfen kann dann die .viel glück lg
von gitti27 am 19.11.2007 20:52h


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christin256
0
hi......................
gehe zum Jungendamt hin wenn die dir keine auskunft geben wollen dann schalte einen Rechtsanwalt ein der dir da weiter helfen kann und du kannst das sorgegerecht bekommen.
von christin256 am 19.11.2007 20:50h


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Carmen85
0
..........................
hi! wenn sie dich bei der geburt auf der geburtsbescheinigung nicht als vater angegeben hat, dann hast du glaub ich- leider-gar keine möglichkeit! dann ist sie alleinerziehend und der vater unbekannt! sorry! gibt es nicht eine mittelsmann person- die mit ihr reden könnte? alles gute
von Carmen85 am 19.11.2007 20:49h


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Ralf68
0
.......
gehe am besten aufs jugendamt und erkundige dich dort
von Ralf68 am 19.11.2007 20:49h



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