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Umzug in anderes Bundesland! Darf Erzeuger das verbieten?

Ginas-Mama
Ginas-Mama
24.07.2010 | 10 Antworten
Hallo an alle

Und zwar habe ich einige fragen vielleicht könnt ihr mir helfen?

Und zwar bin ich ja mit dem Erzeuger meiner Tochter vor Gericht seid ein paar Jahren nur leider erfolglos.

Gutachten und ein Kinderpsychologe wurden nicht wahr genommen und nun hat er Betreuten Umgang bekommen.

Wie läuft das so ab?In meinem Gerichtsbeschluss steht drin das der Umgang erstmal für ein Jahr an eine Umgangspflegerin abgetreten worden ist.

Bekomme ich das Umgangsrecht nach einem Jahr automatisch wieder oder wird das bei Gericht entschieden?


Mein Mann und ich haben vor mit unserer Tochter nach diesem Jahr in ein anderes Bundesland zu ziehen weil 1.haben wir dann Ruhe vor meinem Ex und und meiner Familie und 2.könnte er dort sofort arbeit finden und gut verdienen!

Kann mein Ex den Umzug verhindern oder das Gericht?Ich habe Alleiniges Sorgerecht und kann demnach doch eigendlich hinziehen wo ich will oder?

Ich habe nämlich keine Lust das wir wegen meinem Ex wieder zurück ziehen müssen.

Danke für eure Antworten!
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10 Antworten

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1 Antwort
...
denkste mal an das kind was seinen vater braucht, da du alleiniges sorgerecht hast kannste ohne fragen umziehen nur musst du ja den umgang gewähren obs dir passt oder nicht.
Petra1977
Petra1977 | 24.07.2010
2 Antwort
Tue ich
Ja an mein Kind denke ich! Sie hat ihren Vater hier bei uns und mein Ex hat sich noch nie um sie gekümmert von daher mach ich mir keine Gedanken darum!
Ginas-Mama
Ginas-Mama | 24.07.2010
3 Antwort
HUHU
also du kannst ziehen wohin du willst eigentlich maht es nichts aus aber frag bei jugendamt mal nach sicherheitshalber
papi26
papi26 | 24.07.2010
4 Antwort
@Ginas-Mama
naja aber es besteht ja jetzt auch umgang und jeder hat noch eine chance verdient.
Petra1977
Petra1977 | 24.07.2010
5 Antwort
hi
bei mir ist der gedanke auch das in ein anderes bundesland zu ziehen . auch ich habe einen sohn und der vater meldet sich schon seit einem jahr nicht mehr nicht mal an seinem geburtstag hat er angerufen . kläre dein vorhaben und die weiteren schritte am besten mit dem jugendamt ab bzw. mit dem gericht ich denke die können dir am besten sagen was du tun kann oder machen musst
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 24.07.2010
6 Antwort
Also
Umgang wird der Vater immer haben! Wie meinst Du das ob Du das Umgangsrecht nach dem Jahr wieder bekommst?? Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast kannst Du normal machen was Du willst OHNE zu fragen!
wassermann73
wassermann73 | 24.07.2010
7 Antwort
Hallo
Ich habe für den Umgang eine Umgangspflegerin bekommen die jetzt ein Jahr über den Umgang bestimmen kann. Das heisst ich muss meine kleine einmal im Monat zu ihr hin bringen und sie ist dabei wenn mein Ex mein Kind sehen will!
Ginas-Mama
Ginas-Mama | 24.07.2010
8 Antwort
@Ginas-Mama
ja und das wirst dann auch müssen wenn ihr umgezogen seid. sind bestimmt hohe kosten dann.
Petra1977
Petra1977 | 24.07.2010
9 Antwort
Hallo
die rechtslage sied so aus, wenn du das alleinige aufendhaltsbestimmungsrecht hast darft du dort hinziehen wo du willst so lange du deutschland nicht verlässt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 24.07.2010
10 Antwort
Ginas-Mama
Umgangspflegerin hab ich bei uns noch nie gehört. Sorry! Bei uns gibt es den begleiteten Umgang, ist das vielleicht das Gleiche??
wassermann73
wassermann73 | 24.07.2010

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