Wer bekommt eigentlich
das Sorgerecht für unsere Mäuse, falls meinem Mann und mir mal was passieren sollte ? Muß ich das schriftlich festlegen ? Kennt sich da jemand aus ? LG
von Tischi am 30.06.2009 18:32h
7 Antworten
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@JACQUI85
Ich dachte das auch wenn du da über Notar machst dann wird das rechtlich anerkannt. Aber wirhoffen einfahc das uns nie was passiert ;-)
lg sandra
von sandra230174 am 30.06.2009 20:32h
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@sandra230174
Ok, na dann hatte ich mich wohl geirrt. Dachte eigentlich das dann die Paten dann dafür zuständig sind, aber man lernt immr mehr. Danke
von JACQUI85 am 30.06.2009 19:02h
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wenn ihr jemanden festlegen wollt
müsst ihr das mit Notar regeln, sonst regelt es die Famile oder / und das Jugendamt. Mein Onkel ist beim Jugendamt und wir haben uns die Frage auch gestellt.
von Momo80 am 30.06.2009 18:57h
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@JACQUI85
das mit dne Paten muss ich verneinen das ist nicht wir waren alle der Meinung aber rein rechtlich bekommen dir Paten das kind nicht ohne weiteres. Ich habe Hannah gerade zur Taufe angemeldet und da wurde ich drauf hingewiesen das das rechtlich nicht anerkannt wird:-(
wenn was passiert bekommen die kinder oma und opa lg sandra
von sandra230174 am 30.06.2009 18:49h
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nun
soweit ich weiß wenn es nicht schriftlich niedergeschrieben ist übernimmt das Jugendamt die Obhut für die Kinder in dieser Zeit schaut das JA in der Familie u legt evtl mit Zustimmung der jeweiligen Angehörigen die neue Vormundschaft fest.
von Muddl am 30.06.2009 18:48h
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...
Eigentlich die Paten, wenn du welche hast. Und man kann es glaube ich auch schriftlich festlegen lassenm, dass zum Beispiel diene Eltern eure Kinder bekommen.
von JACQUI85 am 30.06.2009 18:33h
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huhu
das ist ne gute frage hmm vlt die großeltern ?
von btinchen am 30.06.2009 18:33h
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