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raus vom mietshaus wegen verkauf

fela2005
also folgendes unsere vermieterin will das haus in dem wir wohnen verkaufen....wir haben zwar das vorkaufsrecht wollen aber nicht kaufen.wie lange muss sie uns zeit geben was neues zu finden????wir haben drei kinder und entweder die sachen sind zu klein oder unbezahlbar....wir sind erst vor drei jashren hier eingezogen küche für 5500 euro gekauft weil nie die rede davon war....was mache ich jetz
ich bin echt am verzweifeln
lg und schönen abend meine mädls
von fela2005 am 24.06.2012 20:03h
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9 Antworten


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0280
wir haben gekauft und die alten mieter sind raus bevor wir die schlüssel bekommen haben das war unsere vereinbarung beim notar, also sucht euch lieber schnell ne wohnung wenn ihr erst 3jahre dort gewohnt habt, sind 3 monate kündigung normal
von 0280 am 24.06.2012 21:20h

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blaumuckel
http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-was-geschieht-wenn-die-wohnung-verkauft-wird_aid_16954.html hab gerade mal etwas gestöbert ja bei eigenbedarf des alten vermieter ist es nicht leicht aber neuer käufer hat auch das recht auf eigenbedarf nur gilt die kündigung erst nach dem eintrag ins grund buch
von blaumuckel am 24.06.2012 20:47h

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Solo-Mami
@blaumuckel fällt alles ausser Kraft, wenn es um Kauf der Immobillie geht - da ist der Mieter extra geschützt. Wenn der neue Mieter Eigenbedarf beansprucht gelten die 3 Monate nicht mehr. Der Neu-Eigentümer muß in dem Fall ne gleichwertige Wohnung für den Mieter finden und sich auch an den Umzugskosten beteiligen.
von Solo-Mami am 24.06.2012 20:29h

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blaumuckel
@Solo-Mami hast nicht ganz unrecht aber nur wenn man eine ewigkeit in der wohnung wohnt unter 5jahren hast du 3 monate ab 5 jahre hast du 6 monate wenn eine zb. alte frau noch in der wohnung ist die schon eine halbe ewigkeit darin wohnt ist sie so gut wie unkündbar ....wohnrecht auf lebenszeit
von blaumuckel am 24.06.2012 20:19h

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nicos_mami
hallo.du kannst dich bei einer baugenossenschaft eintragen lassen, in der zeitung und bei seiten wie z.b. immobilienscout24.de umgucken.ihr habt 3 monate was neues zu finden
von nicos_mami am 24.06.2012 20:14h

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Solo-Mami
Kauf schützt Miete ... ihr müßt nicht ausziehen, keiner kann Euch zwingen !!! Wendet Euch an den Mieterschutzbund und lasst Euch beraten. Auch wenn der neue Eigentümer eigene Nutzungsrechte in Anspruch nehmen möchte ist das heute nicht mehr so einfach. Da müßen bestimmte Regeln eingehalten werden.
von Solo-Mami am 24.06.2012 20:10h

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lusani
nein sie kann euch nciht rauswerfen meine mama hatte das selbe und man musste ihr entweder eine gleichwertige wohnmöglichkeit geben die auch preislich ok ist oder genug zeit zum suchen meine ma hat insgesamt 9 mon gesucht
von lusani am 24.06.2012 20:10h

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blaumuckel
bei 3 jahren hast du 3 monate ich glaub erst ab 5 jahren hast du mehr sollt ihr den raus oder verkauft sie das haus und die mieter können bleiben gibt ja auch welche die es mit mieter kaufen kommt drauf an wer das haus kauft vielleicht habt ihr glück und könnt trotzdem drin bleiben
von blaumuckel am 24.06.2012 20:09h

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knisterle
na im normalfall habt ihr jetzt drei monate zeit.. also eine kündigungsfrist von drei monaten..
von knisterle am 24.06.2012 20:07h


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