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hatte den tip bekommen den antrag online auszufüllen, das ging ganz einfach, das hat sogar mein mann verstanden... (happy02)
von zwergenmamilein am 18.06.2010 18:58h
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@jenny-86
aso ok danke.
von diah29 am 18.06.2010 18:55h
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@diah29
Glaube ja, da müsste oben drauf stehen, dass sie vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.
von jenny-86 am 18.06.2010 18:54h
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@jenny-86
ach ist das die "beilage zum antrag auf elterngeld"
von diah29 am 18.06.2010 18:51h
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@diah29
Du braucht die Bescheinigung vom Chef, ohne die geht es nicht. Die müsste beim Antrag auch dabei gewesen sein.
von jenny-86 am 18.06.2010 18:46h
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@jenny-86
ja das sind doch die gehaltsbescheinigungen reichen die nicht als beweis vom arbeitgeber,oder muss ich mir bescheinigen lassen von meinem arneitgeber das ich nach der geburt nicht erwerbstätig bin.man ist das kompliziert.ich g laube ich gehe mal auf bürgerbüro und lass mir da helfen.das problem ist das ich ja nicht mehr weg kann weil ich kaum laufen kann und ich viel liegen muss.ich möchte den antrag fertig haben so das ich nur noch das geburtsdatum reinschreiben muss und die ganzen anlagen beifügen muss
von diah29 am 18.06.2010 18:26h
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@diah29
Dann musst du die Gehaltsbescheinigungen vom Jahr vorm Mutterschutz mitschicken, und die Bescheinigung, dass du dann nichts in der Elternzeit verdienst und du musst die Bescheinigung von deinem Arbeitgeber beifügen, über dein Einkommen im letzten Jahr.
Lg
von jenny-86 am 18.06.2010 18:22h
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@jenny-86
ich war im einzelhandel tätig.ich muss ja alle verdienstbescheinigungen vor der geburt beifügen das weiss ich und muss ich das ausfüllen einkommen nach der geburt wenn ich kein einkommen habe ausser kindergeld und dann elterngeld.
von diah29 am 18.06.2010 18:19h
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@diah29
also, du musst die Vaterschaftsanerkennung dazu machen, sonst nix.
Und bei nicht selbständiger Arbeit, hm, was hast du vor der Elternzeit gearbeitet?
lg
von jenny-86 am 18.06.2010 18:17h
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@jenny-86
zb.wenn die kinder den nachnamen vom vater bekommen aber ich der antragsteller bin wollen die da etwas vom kindsvater haben wenn wir eine eheähnliche gemeinschaft haben??und bei der erklärung zum einkommen vor der geburt hab ich probleme was ich da ankreuzen muss bei nicht selbstständiger arbeit
von diah29 am 18.06.2010 18:13h
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