Anruf vom Vermieter, Kind zu laut ;o)
heut früh klingelte unser tel. es meldete sich wer, den ich vom namen nicht kannte und hat gesagt das sich die oma von unten beschwert hat. bis ich auf nachfrage zu hören bekahm das es unser vermieter war .. gut, die wohnen weit weg und alles läuft eigendlich über die eltern die hier in der nähe wohnen und ansprechpartner sind. sie erzählte dann halt, das sich die oma unten beschwehtr hat, das wir zu laut sind. kinderlärm usw .. :o)) naja, sie hat der oma dann zu verstehen gegeben das man kinder ja nicht knebeln oder anbinden darf und sie es wohl ertragen müsse. sie könne uns schlecht wegen der kleinen die kündigung geben, was sie auch nicht will. wenn sie das nicht ertragen könne, müsse sie halt was ändern .. ich habe mich so kaputt gelacht, ihr glaubt es nicht!
ich habe mich richtig gut mit ihr unterhalten und es wurde ein gegenseitiges ablästern über die oma von unten ..
von zoe100 am 26.04.2010 13:05h
6 Antworten
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Ich hab da noch was
Kinderlärm künftig per Gesetz erlaubt
Mittwoch, 17. Februar 2010 03:26
Kinderlärm muss in Berlin künftig grundsätzlich geduldet werden. Egal, ob Kinder auf Spielplätzen raufen oder in der Wohnung Klavier spielen oder toben: Geräusche durch Kinder gelten nun als zumutbar.
Mit einer am heutigen Mittwoch in Kraft tretenden Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes sollen von Kindern verursachte Geräusche in Zukunft "auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar" beurteilt werden, erklärte Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher gestern. Damit sei Berlin Vorreiter und das erste Bundesland, das "eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt", sagte die Senatorin.
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Selbst störende Geräusche von Kindern müssten jetzt grundsätzlich als zumutbar von der Nachbarschaft hingenommen werden, wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienten. Diese Wertentscheidung im Sinne der Kinder sei zu beachten, wenn bestimmt werden müsse, was den Nachbarn an Geräuschimmissionen zugemutet werden könne.
Für Konflikte sorgten in Berlin in der Vergangenheit verschiedene Lärmauseinandersetzungen mit Kindern. So fühlten sich Anwohner einer Kindertagesstätte durch die Geräusche der Kinder belästigt, aber auch eine sonntags Klavier übende Teenagerin beschäftigte die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Im September 2009 hatten die Berliner Regierungsfraktionen aus SPD und Linksfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach für "Kinderlärm" eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden müsse. Dafür musste das Landes-Immissionsschutzgesetz reformiert werden.
Die Änderung des Landesgesetzes beinhaltet nun folgenden Passus: "Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozial adäquat und damit zumutbar." Von der Regelung profitieren zum Beispiel Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen.tak
von Gelöschter Benutzer am 26.04.2010 13:35h
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@mamaspatz
wir uns entschuldigen? im leben nicht!!!! eher beiß ich mir die zunge ab! sie macht was sie will, wir sollen am besten ausziehen und ich soll mich entschuldigen?
die oma ist o drauf: wenn jemand nicht nach ihrer pfeife tanzt gibts krieg!
von zoe100 am 26.04.2010 13:33h
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das kommt mir bekannt vor
nur es war mein nachbar der runter kam und sich über den kinderlärm beschwerte nun damit müssen die nachbarn leben den KINDERLÄRM IST NICHT ALS LÄRM ZU BEZEICHNEN der genaue wortlaut meiner damaliegen vermieter es ist gesätzlich verankert
von Gelöschter Benutzer am 26.04.2010 13:28h
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Hätte nicht anders ausgehen können
denn der MIeter hat das Recht, eine Whg gebrauchsmäßig zu nutzen und darin ist auch ein Kind enthalten.
Dann müsste das Kind am Tag 12 Stunden plärren oder rummoren oder gerade zu den Ruhezeiten.
KOmmt etz aufs Alter vom Kind an, aber ab wann kannst du einem Kind erklären wann es Krach machen darf u wann nicht? U bevor ein Vermieter da Stress macht, lässt er es lieber. Er weißt drauf hin aber mehr wird er nicht machen, denn JEDES Gericht entscheidet für die Mutter, weil es das BGB so will.
LG
von ref-on-ice am 26.04.2010 13:22h
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...
ein glück dass die vermieter so denken-hätte auch anders ausgehen können ....
würd aber dennoch die oma um entschuldigung bitten....
von mamaspatz am 26.04.2010 13:09h
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;)
Wo sie auch voll und ganz recht haben, deine Vermieter.
Bin schon erschrocken bei deinem Titel aber hej is doch ok ;)
von ref-on-ice am 26.04.2010 13:07h
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