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INSOLVENZ

Tanja-lieven
MEINE BEKANNTIN STECKT MITTEN IN DER WOHLVERHALTENPHASE UND ZAHLT UND BESTELLT WEITERHIN AUF RATEN!
DARF SIE DAS?
WER KENNT SICH DAMIT AUS?
DANKE
VIELE LIEBE GRÜßE
von Tanja-lieven am 08.03.2010 12:22h
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5 Antworten


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madmuddi
wie das?
während der inso ist sie doch keine bonität gegeben. macht sie das auch noch auf falschen namen???? wenn sie etwas auf raten kauft macht doch jeder händler eine prüfung bzw schufa auskunft. sie darf das definitiv nicht.
von Gelöschter Benutzer am 08.03.2010 13:27h

4
Kiara66
Nein darf sie nicht!
Mach ihr klar dass sie aufhören muss denn wenn das rauskommt hat sie ne Menge Ärger am Hals.
von Kiara66 am 08.03.2010 12:34h

3
gina87
...
wenn das auffliegt wird die insolvenz beendet und sie steht mit allem da wie am anfang...während der wohlverhaltensphase und während der insolvenzzeit dürfen keine neuen schulden gemacht werden
von gina87 am 08.03.2010 12:24h

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KruemelchenLucy
NEIN
Damit gefährdet sie ihre Insolvenz! SIEHE der Schuldnerberater Peter Zwegert
von Gelöschter Benutzer am 08.03.2010 12:24h

1
Luki151
...
wenn sie in der insolvenz is eigentlich nicht dadurch macht sich ja noch mehr schulden und sie is ja sicherlich zahlungsunfähig oder?
von Luki151 am 08.03.2010 12:24h


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