auszug-mietwohnung
wir kaufen demnächst ein haus und haben ja noch eine wohnung ..
habe jetzt schon von mehreren gehört das man nur "besenrein" die wohnung verlassen muss also sprich:keine wände weißen keine fenster putzen und net wischen ..
STIMMT DAS?
von michele88 am 27.09.2009 19:02h
5 Antworten
5
schönheitsr.
also war deswegen auch mal beim anwalt gewesen.man muss die wände nicht streichen.
auch wenn es im mietvertrag drin steht.
dann ist das nichtig!!!!
von MauZz24 am 27.09.2009 19:30h
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alles..
von der kaution abziehen, , , war bei meinen bruder so...so hat er seine schulden gemacht
von Bianka19 am 27.09.2009 19:17h
3
also
ich habe schon mehrer wohnungen gehabt:
die wände müssen hell und freundlich sein also ein helles beige währe ok aber nicht schwarz, rot oder sonstiges......löcher müssen zu sein fester ist nicht wichtig aber doll drecking dürfen sie auch nicht sein. es sei den du hast einen nachmieter der die wohnung so übernimmt wie sie ist und das muss auch schriftlich sein....wenn deine verwaltung hart ist könne sie alles was sie machen müssen, spricht streichen und so können sie dir alles
von Bianka19 am 27.09.2009 19:16h
2
Renovierung bei Auszug
Das hängt ganz von eurem Mietvertrag ab. Wenn du noch starre Fristen zu den Schönheitsreparaturen hast, dann ist diese Klausel nichtig und du musst nicht renovieren. Besenrein stimmt also nicht immer. Fensterputzen musst du auch nicht unbedingt. Wenn die Fesnter normal aussehen reicht das auch völlig aus.
Liebe Grüße und einen guten Umzug
Susi182008
von Gelöschter Benutzer am 27.09.2009 19:09h
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...
kommt drauf an was in deinem mietvertrag steht und wie lange du schon in der wohnung wohnst.
von stern89 am 27.09.2009 19:05h
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