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elterngeld-antrag..

miii
wenn ich den mindestbetrag beantrage, steht da dass die einkommenserklärung entfällt, doch da ich alg 2 krieg was ja unter "bezug von sonstigen leistungen" fällt, soll ich das doch ausfüllen ..

na was denn nun? ja oder nein? ich versteh diesen antrag nicht .. >.<

oder beziehen sich die sonstigen leistungen nur auf alg (1) sozusagen?

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :)

danke schonmal

lg, miii
Stichworte: Elterngeld

von miii am 01.12.2008 23:19h
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1 Antwort

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senna
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Wenn du Hartz IV bekommst
stehen dir die 300€ sowieso zu...du brauchst es nicht ausfüllen, würde ich sagen! Mach's nicht und geb es so ab, die werden sich schon melden, wenn was fehlt oder du rufst morgen da an und fragst direkt! Wie gesagt, für das Minimum brauchste eigtl nicht Einkommenserklärung ausfüllen!
von senna am 01.12.2008 23:25h


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