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Kündigungsschutz

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
18.06.2010 | 10 Antworten
Gumo ihr lieben (wink)

Hab da mal ne frage, und zwar. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis ende August 2011. Nächsten Monat dann habe ich meine 6 monatige Probezeit überstanden (tanzen4)

Mich würde mal interessieren ob ich auch einen Kündigungsschutz habe wenn ich, mal angenommen, im oktober diesen jahres schwanger werde? Bin mir da nämlich bei befristeten Arbeitsverträgen nicht so sicher (denk) Aber normal doch eigentlich schon oder?

Denke ja, das mein Vertrag dann einfach auslaufen tut, ohne das es einer kündigung bedarf .. Oder?

Sorry, bin da grade echt etwas verwirrt (verwirrt) (verwirrt) (verwirrt)
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10 Antworten

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1 Antwort
Nein hast du nicht.
Der vertrag läuft wie gehabt aus .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
2 Antwort
@-susepuse-
Heißt das jetzt, das mein Chef mich, sobald ich Schwanger werde, kündigen kann?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
3 Antwort
Hallo
Nein, kündigen kann er Dich nicht, aber der Vetrag läuft August 2011 aus, auch während einer SS oder Elternzeit.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
4 Antwort
@Sweety-383
Nein, da hast du kündigungsschutz. Aber dein vertrag läuft aus. Er würde durch eine evtl. ss nicht "verlängert" oder weiterlaufen. DAS ist keine kündigung.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
5 Antwort
@Dajana01
Puh, ich dachte jetzt schon er kann mich, sobald ich schwanger bin, einfach kündigen. Mir ging's ja auch nur darum zu erfahren, DARF er mich rausschmeißen wenn ich schwanger bin, oder darf er nicht! Weil ich ja eben nur nen befristeten vertrag habe .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
6 Antwort
@-susepuse-
Naja, das er so oder so nicht verlängert wird, das weiß ich leider schon jetzte
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
7 Antwort
;-)
Wie gesagt: rausschmeißen nicht, auch nicht während der Probezeit! Übrigens, am Rande: Angenommen, er kündigt Dich und Du weißt erst NACH der Kündigung, dass Du ss bist: Wenn er innerhalb von 14 Tagen einen Nachweis über die SS erhält, MUSS er die Kündigung zurück nehmen . Davon ist aber die Befristung des Vertrages ausgenommen, die gilt trotzdem
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
8 Antwort
@Dajana01
Siehste, DAS wußte ich gar nicht.. Naja, das er mich vorher rausschmeißen tut glaube ich nicht, denn er bekommt vom Amt ja ne förderung für mich und wenn er mich da rausschmeißt, darf er se ja zurück zahlen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
9 Antwort
;-)
Ist ja wurscht, ich sag es nur dazu, eben weil viele das nicht wissen!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010
10 Antwort
:)
Danke schön!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.06.2010

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