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Vorstellungsgespräch, was sage ich bei Krankheitsfall der Kinder?

Mia3
Ich mache zurzeit einen Weiterbildungslehrgang für Eltern in Teilzeitausbildung in Bergheim. Nun habe ein Vorstellungsgespräch für eine Teilzeitausbildung am Freitag. Hat jemand einen Tipp, wie ich auf Fragen eingehe, die die Betreuung meiner Kinder angeht, wenn diese krank sind. Ich habe keine Freunde oder Verwante, die auf diese aufpassen können, was also bedeutet ich müsste, im Betrieb fehlen. Das kann ich aber doch so nicht sagen.
von Mia3 am 14.06.2010 11:08h
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16 Antworten


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Cyankali
krissi86
wenn mir keine andere möglichkeit bliebe vielleicht schon...je nachdem, würde ich aber sonst selbst krankmachen
von Cyankali am 14.06.2010 11:50h

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Wichtelchen
Ich würde ehrlich gesagt auch lügen.
Hauptsache man hat die Stelle erstmal sicher. Es ist ja auch nicht gesagt, dass die Kinder ständig krank sind. Und in der Schule wird es eh weniger.
von Wichtelchen am 14.06.2010 11:35h

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tiki1409
@gina87
ditsch
von tiki1409 am 14.06.2010 11:34h

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gina87
@tiki1409
tja leider...man muss lügen um weiterzukommen...und manche legen es sogar drauf an das man sie bescheißt...is leider so
von gina87 am 14.06.2010 11:32h

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tiki1409
@gina87
also bleibt einem letztendlich doch nix anderes über als zu lügen ... armes deutschland!
von tiki1409 am 14.06.2010 11:31h

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gina87
@tiki1409
naja machen kann er eh nix, außer ich überschreite die 20tage im jahr die mir als alleinerziehende zustehen extrem..dann kann er mich ja kündigen
von gina87 am 14.06.2010 11:29h

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tiki1409
@gina87
kann dich schon verstehen, aber was machst als alleinerziehende? ist es eine absicherung seitens des ag, wenn ich ihn belüge und dann die krankmeldungen vorlege? und dann?
von tiki1409 am 14.06.2010 11:27h

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gina87
@tiki1409
ich find solche fragen auch irgendwo frech...obwohl ich als AG nich wüsste ob ich sie stellen würde oder nich...ich mein irgendwie will man sich ja auch absichern... krieg ich den job wär ich hier die einzige die den macht..ne vertretung gäbe es nich...und da hängt ne menge dran am job..
von gina87 am 14.06.2010 11:24h

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Krissi86
lügen??!!
sag einfach, das die betrueung gewährleistet ist und fertig!!!! erstmal ist wichtig, das du die ausbildung bekommst! und im falle dessen, das deine mäuse krank sind holst dir ne krankmeldung für dein kind und gut!!! lg
von Krissi86 am 14.06.2010 11:20h

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tiki1409
@gina87
ja ok ... aber die frage alleine ist doch schon unverschämt! man gibt doch die kinder im lebenslauf an bzw. sagt das doch schon vorab viell. per telefon. d.h. die wissen das doch schon und was soll dann diese blöde fragerei noch. nö, ich find das ned nett ...
von tiki1409 am 14.06.2010 11:19h

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Krissi86
@Cyankali
würdest du dein kind in eine tagesstätte geben, wenn es krank ist????
von Krissi86 am 14.06.2010 11:18h

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gina87
@tiki1409
meine zukünftige chefin bzgl. meines nebenjobs hat mich das auch gefragt...was is wenn mausima krank is, ob mann oder familie sie dann betreuen könnten damit ich nich komplett wegfalle
von gina87 am 14.06.2010 11:17h

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Cyankali
ich glaube
in manchen städten gibt es sogar kinder tagesstetten, für kranke kinder, wenn die eltern arbeiten...also ich hab da schonmal was von gehört, weiß aber den namen nichtmehr..
von Cyankali am 14.06.2010 11:16h

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Wichtelchen
Was ist mit Deinem Mann?
Ich sage immer, dass er beim Staat beschätigt ist, und kurzfristig Urlaub einreichen kann. Ansonsten würde ich einfach lügen und sagen, dass die Oma zu Hause ist und aufpassen kann.
von Wichtelchen am 14.06.2010 11:13h

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tiki1409
Vergessen:
Im Normalfall weiß das jeder Arbeitgeber, dass Dir diese 20 Tage jährlich zustehen. Deshalb werden sie Dich nicht danach fragen. Ich glaube, das dürfen sie gar nicht!
von tiki1409 am 14.06.2010 11:13h

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tiki1409
...
Dir stehen von Gesetzeswegen her 20 Tage als Alleinerziehende zu. Bist Du verheiratet, stehen Dir und Deinem Mann jew. 10 Tage zu. Diese Tage bezahlt die KK. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber zusätzlich noch den ersten Tag bei Krankmeldung gegen Vorlage der Krankmeldung für meinen Sohn. Diesen Tag bezahlt der Arbeitgeber, und der fällt somit nicht unter die gesetzlichen 20 Tage.
von tiki1409 am 14.06.2010 11:12h


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