Weiterbildungsmaßnahme
Hallo ich hab mal ne Frage ich weiß allerdings nich ob sich hier jemand auskennt. Also ich hab am 01.11 ne neue Beschäftigung angefangen endlich nach fast 3 Jahren Elternzeit. Allerdings war mir klar dass ich mich irgendwann weiterbilden möchte. Mein Vertrag beinhaltet eine 6 monatige Probezeit und erlischt nach weiteren 6 Monaten wenn er nicht verlängert wird. Jetzt mene Frage wenn mein Vertrag in ein unbefristetes Verhältnis umgeändert wird hätte ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Wenn ja wie viel. Die Maßnahme würde 12 Wochen dauern. Müsste man mich dann wieder einstellen? Und wie sieht das mit dem Gehalt aus? Ich bin Bäckereifachverkäuferin und will mich zur Verkaufsleiterin weiterbilden. kennt sich jemand aus wieviel stundenlohn dürfte ich mehr verlangen.
Danke für eure Hilfe
von Reesa88 am 03.11.2010 18:31h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
2 Antworten
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In Hessen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung
Das Recht auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung ist ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Dies gilt jedoch nur für 5 Tage
Weitere Infos hier:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1frd/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BiUrlGHE1998rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint
von Solo-Mami am 03.11.2010 18:55h
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Hallo !
Also ich kenne mich damit nicht aus .....
Aber ich kann dir aus eigener erfahrung sagen das wenn du im gleichen betrieb bleist das sie dir wahrscheinlich nicht mehr zahlen werden ...
Dann müsstest du dich danach auf eine stelle bewerben die diese weiterbildung-qualifikation verlangt aber im einzelhandel sind solche stellen selten ... zumindestens im bäckerrei bereich ...
Glg
von Mona19_84 am 03.11.2010 18:38h
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