Beginn Mutterschutzfrist bei Geburt vor errechnetem Termin
Hallo, kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass sich der erste Tag des Mutterschutzzeitraums zurück verschiebt, wenn der Geburtstag vor dem errechnetem Termin liegt?
errechneter Termin: 29.07. / tatsächlicher Termin: 22.07.
Beginn Mutterschutzfrist: 15.06. / nach der Geburt hat mein Arbeitgeber den Mutterschutzzeitraum auf den 09.06. korrigiert, somit hat er auch mein Gehalt gekürzt und bei der Sozialversicherung fehlen mir jetzt die Tage vom 10.06. bis 14.06.
von Gelöschter Benutzer am 21.12.2008 14:19h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
4 Antworten
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Verkehrt
Der Arbeitgeber kann die Schutzrist nicht nach vorne verändern. Deine Krankenkasse legt die Schutzfrist fest und teil sie auch dem Arbeitgeber mit. Sprich doch diesbezügl. auch mal mit deiner Kasse.
von mamiqueen am 21.12.2008 14:33h
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Mutterschutz
die Zeit die du VORHER entbindest, wird dann hinterher angehängt.... steht so im Nutterschutzgesetzt
von Gelöschter Benutzer am 21.12.2008 14:27h
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Würde da auf jeden Fall
nochmal was sagen. Denn dann geht dir ja nochmal geld vom Elterngeld ab. Ich glaub sogar, dass wenn du ein paar Tage vor ET entbindest, Du die paar Tage nachträglich bekommst. Bin mir da aber nicht ganz sicher. HAb da mal sowas in der Art gelesen
von Gelöschter Benutzer am 21.12.2008 14:25h
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also..
Also wenn Du früher entbindest verkürzt sich die Zeit um die paar Tage. Also die Mutterschutzfrist ist dann nicht 6 Wochen vor ET sondern halt nur 5 Wochen zum Beispiel. Es sei denn, es ist ne Frühgeburt. Dann ist es wieder etwas anders.
von Gelöschter Benutzer am 21.12.2008 14:23h
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