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Wird Krankengeld auf Elterngeld angerechnet?

mama-pucki
Guten morgen.
Frage steht ja schon oben. Wenn ich in der SS nun Krankengeld bekomme - wird das dann mit aufs Elterngeld angerechnet?
Weil Krankengeld sind ja schon nur 65% vom Nettolohn. Und wenn das angerechnet wird aufs Elterngeld, waären das ja von den 65% nochmal 67% - dann bekomm ich ja fast gar nix mehr. Dann kann man es sich ja eigentlich gar nicht leisten das Jahr vor der Entbindung Krankengeld zu bekommen.
Wisst ihr wie das dann läuft?
Vielen Dank für eure Antworten.
von mama-pucki am 10.04.2012 08:19h
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33 Antworten


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gina87
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
von gina87 am 10.04.2012 10:40h

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Trami
@mama-pucki ah ok, dass wusste ich nicht ;) danke
von Trami am 10.04.2012 10:02h

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mama-pucki
@Trami Nein ich darf röntgen. Ich bin nicht im Strahlenfeld, sondern im Kontrollbereich. Da dürfen sich schwangere aufhalten. Und so lange ich nicht auf das 'Knöpfhcne' drücke, ist auch keine Strahlung vorhanden. Ist halt nur der Tisch mit den schweren Patienten was mir schon ein wenig zu schaffen macht. Ist auch nicht bei jedem so. Viele werden auch im stehen geröntgt.
von mama-pucki am 10.04.2012 09:59h

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Trami
@gina87 und da sie als Röntgenassistentin arbeitet, müsste sie doch sowieso nen anderen Arbeitsplatz bekommen, oder? Ich mein, die Röntgenstrahlen sind ja gefährlich
von Trami am 10.04.2012 09:54h

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gina87
nein es gibt auch zeitlich begrenzte Beschäftigungsverbote..rede da wirklich nochmal mitm doc drüber..nich nur wegen des geldes, sondern wegen deiner allgemeinen tätigkeit bei dir auf arbeit..wenn du da die patienten bewegen musst, is das ja nu auch nich wirkliche einhaltung des mutterschutgesetzes.
von gina87 am 10.04.2012 09:52h

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Trami
@mama-pucki meine natürlich ja, das gibt es auch ^^ sorry
von Trami am 10.04.2012 09:51h

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Trami
nee, gibt es wohl auch... also ich habe z.B. immer ein vorläufiges BV, wenn in unsere Einrichtung Scharlach ist oder Grippe oder Keuchhusten. Arbeite als Erzieherin. Ich habe es über den Betriebsarzt bekommen. Weiß also nicht, ob ein FA das auch aussprechen kann
von Trami am 10.04.2012 09:50h

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mama-pucki
@Trami Vorläufiges BV gibt es auch? D.h. das ist zeitlich begrenzt? Dacht immer, das gilt dann bis zur Entbindung.
von mama-pucki am 10.04.2012 09:48h

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Trami
wie sieht´s denn mit nem vorläufigen BV aus?
von Trami am 10.04.2012 09:46h

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mama-pucki
@gina87 Ach das ist doch Sch... Da hat man dann ja echt voll die Arschkarte und kann noch nichtmal was dafür...
von mama-pucki am 10.04.2012 09:42h

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gina87
Für Geringverdiener gibt es eine erhöhte Ersatzrate. Ist das zu berücksichtigende Einkommen vor der Geburt des Kindes geringer als 1.000 € monatlich, erhöht sich der Prozentsatz bei der Berechnung des Elterngeldes von 67% des entfallenden Einkommens um jeweils 0, 1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Beispiel 1: Ein bisheriges zu berücksichtigendes Einkommen von 400 € führt zu einem erhöhten Elterngeld von 388 € . Beispiel 2: Ein bisheriges zu berücksichtigendes Einkommen von 600 € führt zu einem Elterngeld von 522 €. aber eben berechnung aus nur 10mon vorher..is es am ende richtig wenig durchs krankengeld kanns auch sein, daste am ende nur den mindestsatz von 300€ bekommst...
von gina87 am 10.04.2012 09:42h

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gina87
nein..maßgeblich is das einkommen der 12 mon VOR geburt..sprich dein einkommen aus erwerbstätigkeit und das mutterschaftsgeld was du 6 wochen vor geburt bekommst...daraus wird der durchschnitt berechnet..sprich einkommen xy x 12 geteilt durch 12 = durchschnittliches einkommen der letzten 12mon vor geburt...die summe is dann die berechnungsgrundlage fürs elterngeld..beziehste jetzt zb 2 mon krankengeld, werden nur 10mon vor geburt zur berechnung hinzugezogen, da du ja 2mon mit dem krankengeld kein einkommen aus erwerbstätigkeit hattest... da kommt es am ende halt auf die summe an die stehen bleibt..für geringverdiener gibt es ja noch andere % sätze zur berechnung außer der 65 und 67% die man kennt..
von gina87 am 10.04.2012 09:40h

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mama-pucki
@gina87 Also ist mein Eltergeld dann noch geringer? Dann bin ich ja völlig am A.... Oder wollen die dann noch mehr Lohnbescheinugungen von den Monaten davor?
von mama-pucki am 10.04.2012 09:35h

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gina87
rutscht du automatisch wieder ins krankengeld..nur wenn du wegen was anderem krankgeschrieben wirst oder 6mon am stück arbeiten warst und dann wegen der gleicher erkrankung krankgeschrieben wirst, greifen wie anfangs 6 wochen lohnfortzahlung vom ag und anschließend krankengeld durch kk
von gina87 am 10.04.2012 09:32h

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gina87
das is bzgl. noch schlimmer...krankengeld is eine entgeltersatzleistung und daher kein reguläres einkommen! sprich die zeiten in denen du krankengeld beziehst, werden bei der elterngeldberechnung mit 0 berechnet...beziehst du während der ss meinetwegen 2mon krankengeld, werden dir bei der elterngeldberechnung 2mon mit 0€ einkommen berechnet...krankengeld is kein einkommen aus erwerbstätigkeit..ergo wird der bezugszeitraum mit 0€ berechnet am ende... da wäre ein BV besser, sollten die blutungen nochmal auftreten, gesetz dem fall sie sind zwischendurch mal weg krankengeld wird nach 6 wochen für max. 78wochen in einer 3 jahres frist gezahlt sprich: hören die blutungen auf und du darfst wieder arbeiten gehen und nach zb 2 wochen kommen die blutungen wieder und du wirst mit dem gleichen krankheitsbild wie vorher krankgeschrieben,
von gina87 am 10.04.2012 09:31h

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mama-pucki
@tinchris Arbeite in einer Arztpraxis als Röntgenassistentin. Problem ist, wenn ich nich da bin steht das Gerät still, habe keine Vertretung die sowas kann. Ich für meinen AG also auch scheiße. Wenn ich zwischendurch arbeiten gehe, muß ich danach aber wegen einer anderen Sache krank geschrieben werden und nicht wegen Blutungen. Die 6 Wochen zählen erst 'neu', wenn du 3Monate dawzischen arbeiten warst oder ne andere Diagnose hast. Oder ich frage einfach wie das mit BV aussieht. Da bei mir die Patienten auf dem Tisch liegen und ich den schieben muß und das bei 100kg schweren Patienten echt anstregend ist... Und da ich ja schon Blutungen hatte, wäre das ja viell nen Grund für ein BV... Obwohl eigentlich will ich ja ein bischen arbeiten...
von mama-pucki am 10.04.2012 09:30h

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tinchris
@mama-pucki hm das ist ja schon alles scheisse.. und wenn du einen tag zwischendurch wieder arbeiten gehst troz blutungen ?? wo arbeitest du denn ??
von tinchris am 10.04.2012 09:23h

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mama-pucki
@tinchris 12. SSW, habe seit der 6. immer wieder mal Blutungen und ein fürterliches ziehen, was laut FÄ Kontraktionen der Gebärmutter sind. Bin jetzt erst 2 Wochen krank geschrieben, aber da ich die letzte 1, 5Wochen wieder 3Blutungen hatte, meinte sie schon, das der Krankenschein verlängert werden wird. Und da mach ich mir jetzt eben meine Gedanken.
von mama-pucki am 10.04.2012 09:21h

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tinchris
@mama-pucki in welcher woche bist du denn?
von tinchris am 10.04.2012 09:19h

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mama-pucki
@tinchris Naja, die Frage ist ja, ob sie es mir ausstellt. Weil letzte Woche meinte sie, die Blutungen hören vermutlich irgendwann auf - und dann gibt es ja kein Grund mehr für ein BV. Man ist das alles Kompliziert...
von mama-pucki am 10.04.2012 09:14h


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