Wird Krankengeld auf Elterngeld angerechnet?
Guten morgen.
Frage steht ja schon oben. Wenn ich in der SS nun Krankengeld bekomme - wird das dann mit aufs Elterngeld angerechnet?
Weil Krankengeld sind ja schon nur 65% vom Nettolohn. Und wenn das angerechnet wird aufs Elterngeld, waären das ja von den 65% nochmal 67% - dann bekomm ich ja fast gar nix mehr. Dann kann man es sich ja eigentlich gar nicht leisten das Jahr vor der Entbindung Krankengeld zu bekommen.
Wisst ihr wie das dann läuft?
Vielen Dank für eure Antworten.
von mama-pucki am 10.04.2012 08:19h
33 Antworten
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@Fortuna1984
wird es nicht! sie ist ssbedingt krank.
von SrSteffi am 10.04.2012 13:18h
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Dein FA hätte Dir besser ein attest für Beschäftigungsverbot ausgestellt dann würdest Du volles gehalt bekommen und es wird auf keinen Fall angerechnet. Beim elterngeld muss man ja Gehaltsabrechnung der letzte 12 Monate abgeben da kann es sein das Dir ein Teil abgezogen wird
von Fortuna1984 am 10.04.2012 13:17h
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@gina87
ja ich weiß das, mir brauchste das nihct erzählen. das mit der bescheinigung sagt dir auch die elterngeldstelle.
@mama-pucki
wenn dir deine fä kein bv ausspricht wende dich dann bitte mal eine deine betriebsärztin. die kann das auch aussprechen.
von SrSteffi am 10.04.2012 13:03h
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@SrSteffi
das muss aber so bescheinigt werden vom fa..ne einfache krankschreibung vom doc reicht der elterngeldstelle nich..die sind keine ärzte und können mit den diagnosen die auf der krankschreibung steht nix anfangen..zumal sie die ja eh beim AG abgibt und der andere größere schein bei der kk landet, wo sie nich ma selber was in der hand hat..ergo benötigt sie nen wisch vom fa, der aussagt, dass sie während des krankengeldbezuges schwangerschaftsbedingt erkrankt war während der zeit
von gina87 am 10.04.2012 12:54h
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dennoch wäre ein BV, ratsamer, wenn sie dort mit solch körperlich schweren arbeiten zu tun hat..mal abgesehen vom finanziellen aspekt..so bekäme sie ihr gehalt wie sonst auch, anstelle von krankengeld was ja weniger is..und dem ag drohen mit nem bv ja keine finanziellen einbußen..dann muss er sich halt vorrübergehend ne aushilfe einstellen...voll ausgelastet is sie jetzt auch nich..damit hat er eher mehr finanzielle einbußen als mit nem BV, da sie jetzt wie gewohnt arbeiten darf und andere schon ihre tätigkeiten übernehmen..und nur fürs patienten bewegen usw., kann er sich auch ne aushilfe nehmen oder diese aufgaben noch auf weiteres personal, wenn vorhanden, ausdehnen..im mutterschutz, jetzt bei der krankschreibung und in der elternzeit is sie auch nich da..da muss er sich auch was einfallen lassen wie er da die aufgaben verteilt und ob er ggf ne aushilfe einstellt vorrübergehend
von gina87 am 10.04.2012 12:51h
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@gina87
aber sie hat doch ssbedingte erkrankungen. andere aussagen machen sie doch hier noch konfuser.
von SrSteffi am 10.04.2012 12:49h
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@SrSteffi
da kommt es aber auf den wortlaut in der ärztlichen bescheinigung an..wenn es eine schwangerschaftsbedingte erkrankung ist, werden die monate vor der erkrankung zur berechnung herangezogen..das muss aber so mitgeteilt werden, dass es sich um eine schwangerschaftsbedingte erkrankung handelt..sprich das muss so in der diagnose/ärztlichen bescheinigung mit drinstehen..
grundsätzlich zählt krankengeld aber nich als einkommen aus erwerbstätigkeit...kommt eben nur auf den wortlaut der bescheinigung an..brichste dir jetzt nen arm während der ss und bist länger als 6 wochen krankgeschrieben und beziehst paar wochen krankengeld, werden diese krankengeldtage bei der elterngeldberechnung mit 0 ausgewiesen, weil es keine schwangerschaftsbedingte erkrankung is..das gleiche gilt für andere diagnosen/bescheinigungen auch, wenn da nich schwangerschaftsbedingte erkrankung drinsteht/dabei steht..egal ob blutungen, die ja darauf zurückzuführen sind oder bei anderen erkrankungen
von gina87 am 10.04.2012 12:47h
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@gina87
da muß ich dir wiedersprechen. ich habe auch krankengeld bezogen während der ss. die monate mit krankengeld wurden ausgesetzt und ich mußte mehr lohnabrechnungen einreichen.
ich habe mein eltrengeld von vollen 12 monaten bezogen.
von SrSteffi am 10.04.2012 12:31h
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dein ag hat durch ein BV keine finanziellen belastungen...dafür bezahlt er ja die umlage..
er bezahlt dich quasi weiter, als würdest du arbeiten gehen, kann sich das von der kk aber wiederholen, damit er ggf ne aushilfe einstellen kann, für die zeit deines BV´s
von gina87 am 10.04.2012 10:45h
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@gina87
Ah das ist interessant, denke das trifft auf mich zu, danke!
von Gelöschter Benutzer am 10.04.2012 10:42h
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§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
von gina87 am 10.04.2012 10:40h
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@mama-pucki
ah ok, dass wusste ich nicht ;) danke
von Trami am 10.04.2012 10:02h
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@Trami
Nein ich darf röntgen. Ich bin nicht im Strahlenfeld, sondern im Kontrollbereich. Da dürfen sich schwangere aufhalten. Und so lange ich nicht auf das 'Knöpfhcne' drücke, ist auch keine Strahlung vorhanden.
Ist halt nur der Tisch mit den schweren Patienten was mir schon ein wenig zu schaffen macht. Ist auch nicht bei jedem so. Viele werden auch im stehen geröntgt.
von Gelöschter Benutzer am 10.04.2012 09:59h
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@gina87
und da sie als Röntgenassistentin arbeitet, müsste sie doch sowieso nen anderen Arbeitsplatz bekommen, oder? Ich mein, die Röntgenstrahlen sind ja gefährlich
von Trami am 10.04.2012 09:54h
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nein es gibt auch zeitlich begrenzte Beschäftigungsverbote..rede da wirklich nochmal mitm doc drüber..nich nur wegen des geldes, sondern wegen deiner allgemeinen tätigkeit bei dir auf arbeit..wenn du da die patienten bewegen musst, is das ja nu auch nich wirkliche einhaltung des mutterschutgesetzes.
von gina87 am 10.04.2012 09:52h
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@mama-pucki
meine natürlich ja, das gibt es auch ^^ sorry
von Trami am 10.04.2012 09:51h
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nee, gibt es wohl auch... also ich habe z.B. immer ein vorläufiges BV, wenn in unsere Einrichtung Scharlach ist oder Grippe oder Keuchhusten. Arbeite als Erzieherin.
Ich habe es über den Betriebsarzt bekommen. Weiß also nicht, ob ein FA das auch aussprechen kann
von Trami am 10.04.2012 09:50h
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@Trami
Vorläufiges BV gibt es auch? D.h. das ist zeitlich begrenzt? Dacht immer, das gilt dann bis zur Entbindung.
von Gelöschter Benutzer am 10.04.2012 09:48h
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wie sieht´s denn mit nem vorläufigen BV aus?
von Trami am 10.04.2012 09:46h
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@gina87
Ach das ist doch Sch... Da hat man dann ja echt voll die Arschkarte und kann noch nichtmal was dafür...
von Gelöschter Benutzer am 10.04.2012 09:42h
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