⎯ Wir lieben Familie ⎯

Anzeige wegen körperverletzung/ trotzdem für die bundeswehr zugelassen

jule1979
jule1979
11.11.2011 | 8 Antworten
hallo guten morgen, vielleicht gibt es ja hier mamis die sich ein wenig mit dem gesetzen der bundeswehr auskennen.
mein bruder , 20jahre alt, geht ab 02.01.2012 zur bundeswehr, verträge und alles ist schon unterschrieben, fahrticket dort hin hat er auch schon erhalten. nun hat er leider im sommer ne dummheit begangen, wofür er jetzt ne anzeige wegen "leichter" körperverletzung bekommen hat. mein bruder ist nicht vorbestraft und hat auch weiter keine anzeigen. nun zu meiner frage: kann es passieren das der bund ihn aufgrund der anzeige noch ablehnt und das wars dann für mein bruder? hat jemand eine ahnung? danke für eure antworten, lg
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

8 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
Nein,
die stehn doch auf "rauhe" burschen.
susepuse
susepuse | 11.11.2011
2 Antwort
..
Sobald er dafür eine Strafe bekommt , verurteilt wurde, wars das . Bundeswehr, Polizei etc sind da sehr genau! Weil es Staatsdiener sind. Solang sein Führungszeugnis sauber ist , ist alles ok. Sobald er verurteilt wurde dann wars das. Verurteilung mit Geldstrafe ist meines Wissens keine Vorstrafe, somit nicht eingetrafen, somit i.O. HOffe ich konnt dir weiterhelfen. Und der KOmmentar bzgl "rauhe" Burschen, überles den bitte. Das ist mit das dümmste was ich je gelesen habe. Ich habe 18 Jahre vor der Kaserne gewohnt, wollte selber Soldatin werden und kenn mich etwas mehr aus ;) LG
ref-on-ice
ref-on-ice | 11.11.2011
3 Antwort
....
ne anzeige als solche sagt ja erstma nichts aus ob derjenige nun wirklich schuld hat oder nich . vielmehr geht es um ne evtl. verurteilung Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen, 1. wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist, 2. wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 3. wer einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuches unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist
gina87
gina87 | 11.11.2011
4 Antwort
ref-on-ice und gina87
ich danke euch für die antwort. dann kann ja mein bruder nochmal glück haben, das es für ihn gut ausgeht.
jule1979
jule1979 | 11.11.2011
5 Antwort
ziemlich unwahrscheinlich
also ich kenn ja von früher schon einige vom bund, die haben schon eine lange vorbestraftenliste und bewährungsstrafen. das interessiert die bundeswehr nicht wirklich, da gehen die ja auch nicht so mild miteinander um. außerdem ist es ja bisher nur eine anzeige. bei leichter körperverletzung wird auch falls er schuldig ist nur eine bewährunsstrafe rauskommen, also keine sorgen. bis das gerichtliche verfahren ist, dauert es auch wahrscheinlich noch ein bisschen.
kleenemausi
kleenemausi | 11.11.2011
6 Antwort
...
Nein, er muss keine Angst haben. Der Sohn einer Freundin meiner Mama hatte in seiner Jugendzeit sehr viel Mist gemacht. Körperverletzung, Einbrüche, Drogen, . Also der hat echt vieles durch. Dann hatte er einen Betreuer, und der hatte ihm geraten gehabt, zum Bund zu gehen. Und das tat er dann auch! Jetzt ist er über 12 Jahre da. Hat da Ausbildung gemacht, und und und . Er ist da nen anderer Mensch geworden. Hat sogar inzwischen Familie. Also ich denke, da muss dein Bruder keine Angst haben, das er da fliegt . :) Alles Gute.
DeniseHH
DeniseHH | 11.11.2011
7 Antwort
hey
Also da braucht sich dein Bruder keine Sorgen zu machen. Die werden wissen wollen was vorgefallen ist usw aber raus muss er deshalb nicht. Bundeswehr ist zwar etwas strenger und sieht genau hin aber auf der andren seite sind sie wie jeder andre arbeitgeber auch nur das sie besser bezahlen und im moment alle verfügbaren leute brauchen. Er sollte sich hald zukünftig etwas am riemen reisen denn auch wenn man ihn nich einfach rausschmeißen kann gibt es doch abmahnungen und mit den chefs ist definitiv nicht zu spaßen. Mein mann ist nun seit fast 3 Jahren beim bund und hatte bis vor kurzem ein gerichtsverfahren usw. Der chef war zwar stocksauer und hat ihm die hölle heiß gemacht aber mehr auch nicht. Alles gute für deinen Bruder. gruß
Engels_Mama2010
Engels_Mama2010 | 11.11.2011
8 Antwort
....
vzgl. vorstrafen kommt es auch drauf an wann die taten begangen wurden bzw wie alt die urteile sind . die bundeswehr kriegt alles raus..selbst wenns nich zu nem urteil kommt oder jemand freigesprochen wird . mein mann saß seinerzeit auf som posten und wusste von den soldaten alles . aktuelle urteile wegen dingen wie körperverletzung usw. sind i, d, r, ein grund denjenigen entweder gar nich erst zur bundeswehr gehen zu lassen oder ihn rauszuschmeißen . solche leute können die im krieg , für den man sich ja nunma verpflichtet, nich gebrauchen..aber kommt eben aufs alter der jeweiligen urteile an
gina87
gina87 | 11.11.2011

ERFAHRE MEHR:

Anzeige gegen den Kindergarten
06.09.2014 | 42 Antworten

Ähnliche Fragen finden

Kategorie: Beruf und Karriere

Unterkategorien:
×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x