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Elternzeit während laufender Elternzeit
Elternzeit während laufender Elternzeit
Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit beantragt (bis 25.12.2011). Nun kommt am 15.12.2010 mein zweites Kind zur Welt. Jetzt habe ich gelesen, dass man die ausstehende Elternzeit vom ersten Kind an die zweite Elternzeit ranhängen kann. Nur steh ich gerade auf dem Schlauch, was die Daten betreffen. Beginnt die zweite Elternzeit wieder erst nach dem Mutterschutz? Das wäre dann der 11.02.2011 bis zum 14.12.2013. Und wird die Elternzeit durch den Mutterschutz unterbrochen? Oder wie lange könnte ich für das erste Kind dann noch Elternzeit beantragen bzw. verlegen?
Danke für eure Antworten
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Elternzeit von Queen-of-dreams am 09.12.2010 20:55h
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...
Aber die Elternzeit endet doch immer am 3. Geburtstag des Kindes, wenn man komplett nimmt. Deshalb hab ich gelesen, man muss die erste Elternzeit unterbrechen und an die vom zweiten Kind ranhängen.
von Queen-of-dreams am 09.12.2010 21:13h
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also....
bei mir ist es nicht viel anders wie bei dir. Ich hab noch Elternzeit Kind 1 bis 18.11.2011. Kind 2 soll am 18.01.2011 kommen. Da ist es dann so, dass erst die Elternzeit Kind 1 voll ablauft (18.11.2011) und dann kannst du die Elternzeit des Kind 2 hinten dran hängen wieder drei Jahre oder eben nur teilweise und einen Rest aufsparen bis das Kind 2 8 Jahre alt ist (aber das geht nur in Absprache mit Arbeitgeber)
von Schneefee85 am 09.12.2010 21:11h
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Das klingt gut. Allerdings habe ich das nur so verstanden, wenn beide Kinder im "günstigsten Fall" am selben Tag Geburtstag haben.
von Queen-of-dreams am 09.12.2010 21:08h
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also....
bei mir ist es nicht viel anders wie bei dir. Ich hab noch Elternzeit Kind 1 bis 18.11.2011. Kind 2 soll am 18.01.2011 kommen. Da ist es dann so, dass erst die Elternzeit Kind 1 voll ablauft (18.11.2011) und dann kannst du die Elternzeit des Kind 2 hinten dran hängen wieder drei Jahre oder eben nur teilweise und einen Rest aufsparen bis das Kind 2 8 Jahre alt ist (aber das geht nur in Absprache mit Arbeitgeber)
von Schneefee85 am 09.12.2010 21:08h
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Du kannst so lange in Elternzeit gehen bis das erste Kind 6 wird. 2X3Jahre Am sechsten geburtstag wäre dein erster Arbeitstag! So wurde es mir erklärt.
von MamaMaike am 09.12.2010 20:58h
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