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wer weiß Bescheid?

MaxiMamaSandra
wenn man arbeitslos gemeldet ist, und schwanger wird, bekommt man dann trotzdem weiter Arbeitslosengeld I ?
Und wie ist es wenn man vom Arzt Berufsverbot bekommt? Wenn man arbeitet bekommt man dann ja trotzdem weiter sein Gehalt, aber wie ist das beim Arbeitslosengeld?
Danke für Antworten!
von MaxiMamaSandra am 30.11.2009 09:38h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

8 Antworten

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gina87
ach so
okay....versucht zumindest hartz4 zu beantragen wenn es zu nem BV bzw zur mutterschaftszeit kommt..BV kläre aber vorher mit der kasse ab...hartz4 beantragen mehr als ablehnen können sies nich...ihr habt auch die möglichkeit wohngeld zu beantragen solltet ihr kein hartz4 beziehen können..ansonsten kannst dich auch mal an ne beratungsstelle wie profamila oder die caritas wenden..die helfen einem auch immer weiter
von gina87 am 30.11.2009 10:03h

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MaxiMamaSandra
@gina87
ok alles klar dann weiß ich da erst mal Bescheid. Wir sind dann übrigens nicht zu 3. sonder zu 4. Ich hab schon einen Sohn. Danke Dir!!!
von MaxiMamaSandra am 30.11.2009 09:59h

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gina87
teil2
bentragst dann hartz4..eben weil du während des muschu nicht vermittelbar bist genauso wenig wie während eines berufsverbotes..kann auch sein das du während eines BV krankengeld bekommst da kommt es aber drauf an ob du auch so versichert bist..da kannste auch die krankenkasse fragen informieren kost ja nichts..aber während eines bv steht dir kein alg1 mehr zu eben weil du ja nich vermittelbar bist... ich war ja vor geburt während der ss selbstständig und die bei der krankenkasse sagte mir, das mutterschaftszeiten/und geld selbstständigen und arbeitslosen nicht zusteht..selbstständige sind eben ihre eignen chefs und arbeitslose sind ja eh zuhause und brauchen keine mutterschaftszeiten bzw haben keinen arbeitgeber wonach sich das mutterschaftsgeld ja berechnet
von gina87 am 30.11.2009 09:57h

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MaxiMamaSandra
@dizzydevil80
ok, danke! Was mich halt stört, ist dass die mittlerweile ich Druck machen. Obwohl ich erst einmal Geld bekommen habe!!!! Bin ja noch nicht mal 2 Monate arbeitslos. Ich hoffe dass die das dann auch einsehen, dass mich sowieso keiner nimmt, und nicht mit den Bewerbungen so Druck machen. Ich muß alle 2 Monate 7 Bewerbungen vorlegen.....Gut bisher war ich auch nicht schwanger....mal sehen. Ist ja alles noch ganz frisch. Ich hoff dass alles gut geht. Denn das Geld brauch ich dringend. Danke Dir! und alles Gute!
von MaxiMamaSandra am 30.11.2009 09:53h

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gina87
nein
wenn man arbeitslos oder selbstständig steht einem kein mutterschaftsgeld zu..nur weil man heiratet heißt es nich das man kein hartz 3 beantragen kann..das gehalt deines mannes wird zwar mit eingerechnet aber das würde es jetzt auch wenn ihr zusammen wohnt... verdient er zu wenig steht euch gemeinsam trotzdem was zu..sprich ergänzende leistungen in form von hartz4...dazu muss das einkommen deines mannes aber unter ner bestimmten grenze liegen..liegt er darüber und es reicht für 2 später für 3 personen bekommt ihr nichts..das berufsverbot an sich stellt der arzt aus..sagst du das dem amt nich und wirst angenommen vermittelt und es passiert was, besteht KEIN versicherungsschutz für dich und du müsstes im schlimmsten fall die behandlungskosten allein tragen..du bist zwar vermittelbar wenn du ss bist aber ob dich einer nimmt is die frage was aber vorrangig auch erstma egal is dem amt solange du dich bewirbst und um arbeit bemühst..alg1 beziehste jetzt bis mutterschutz und
von gina87 am 30.11.2009 09:53h

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dizzydevil80
jap...
... also bei mir ist es so gewesen. ich bin zum april hin arbeitslos geworden und habe arbeitslosen geld bekommen. im mai kam dann die freudige nachricht das ich schwanger bin. also ich hab mein arbeitslosengeld ganz normal weiter bekommen. ab dem 1.1.2010 wird es dann so sein, dass ich dann mein geld von der krankenkasse bekomme, da bei mir dann der mutterschutz anfängt. allerdings ist es wenn dein arzt dich arbeitsunfähig schreibt, das du dann kein arbeitslosengeld bekommst, sondern krankengeld.aber 100 % kann ich dir das nicht sagen. ich hätte, selbst wenn ich ein jobangebot bekommen hätte, auch nicht arbeiten gehen können, da ich im pflegebreich arbeite, aber sobald du erwähnst das du schwanger bist stellt dich eh keiner mehr ein! aber es gibt bestimmt den ein oder anderen mitarbeiter beim arbeitsamt, der dir das alles erklären kann. manchmal hat man glück und es gibt nette leute die da arbeiten! viel glück
von dizzydevil80 am 30.11.2009 09:48h

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MaxiMamaSandra
@gina87
danke dir, ist echt blöd, denn wer nimmt mich denn wenn ich schwanger bin? Da stellt mich doch sowieso keine Sau ein!! Ach alles Kacke. Hartz 4 bekomm ich sowieso nicht. Wir heiraten in 4 Wochen. Also darf ich mir praktisch vom Arzt kein Berufsverbot geben lassen, weil ich sonst auf sehr viel Geld verzichte, richtig? Um muß mich dem Bewerbungsdruck des Arbeitsamtes beugen, obwohl ich eh keine Chance habe was zu bekommen. Armes Deutschland. Ohje ohje.... Bekomm ich denn dann auch kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?
von MaxiMamaSandra am 30.11.2009 09:48h

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gina87
hi
du bist ja schwanger trotzdem noch vermittelbar bis zum mutterschutz den auch das arbeitsamt einhalten muss..sprich du bist im mutterschutz nicht vermittelbar und müsstes dann hartz4 beantragen..genauso wie für das elternjahr sofern du zuhause bist um das kind 12mon oder länger zu betreuen..da bekommst du dann die 300€ elterngeld plus kindergeld und eben hartz4 was du beantragen kannst in der zeit.. berufsverbot is auch hartz4 eben weil d nich vermittelbar bist und dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst
von gina87 am 30.11.2009 09:42h


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