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Ab wann (alter des Babys) kann der Vater das Umgangsrecht beantragen?

fonsi1988
fonsi1988
28.03.2009 | 5 Antworten
ich möchte nicht das mein baby beim erzeuger ist. Leider kann er ja das Umgangsrecht einklagen, nur kann mir keiner sagen ab wann dies gilt/wie alt sie sein muss weil ich stillen möchte. Ist ja schlecht wenn ich Still und sie 2 tage alle 2 wochen weg geben muss.
Kann mir jemand sagen ab wann das umgangsrecht gilt/wie alt sie sein muss?
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1 Antwort
...
ich glaube das kann er von anfang an einklagen/beantragen . er ist ja der Vater und hat eben seine Rechte! Am anfang wird er dann warscheinlich nur stundenweise ein Umgansrecht bekommen . das mit übers Wochenende usw. kommt ja erst wenn das Kind etwas älter wird!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 28.03.2009
2 Antwort
hi
also der erzeuger kann dein kind jeder zeit sehen nur muss ER zu euch kommen und dann ist es auch so das er das kind kein ganzes weekend sieht sondern nur ein paar stunden . dann wenn das kind älter wird könnte er es für ein weekend nehmen *muss aber nicht* aber solang das kind klein ist bekommt er*wenn überhaupt* das kind nur ein paar stunden. du kannst beim jugendamt auch einklagen das du willst das jemand vom jugendamt dabei ist an einem neutralen ort wo er das kind sehen kann ohne das du dabei bist . *so war es bei mir nur das er es nie sehen wollte* hoffe ich konnte dir bissl helfen . wenn du weitere fragen hast einfach mich nochmal anschreiben oder jugendamt mal fragen . liebe grüße
sonnenschein479
sonnenschein479 | 28.03.2009
3 Antwort
Umgangsrecht
Hallo, erstmal ist deine Angst unbegründet, was das Sorgerecht im Säuglingsalter betrifft. Der Erzeuger, kann nur mit einer Aufsichtsperson in den Räumen des jeweiligen Jug.-amt nur Kontakt in den ersten Monaten aufbauen. Dann käme der begleitende Umgang mit einer Sozialarbeiterin des Jug.-amtes. Dies würde bedeuten das das Kind mit dem Vater nur unter ständiger Beobachtung des Mitarbeiters Unternehmnungen tätigen kann. Dabei ist es wichtig, das Verhalten des Kindes immer unter Pädagogischen/Psychologischen Kontrolle zu behalten.Abnormale Verhaltenweise füühren üzum sofortigen Abbruch des Umganges. Wenn er in den Zeiträumen sich etwas zu Schulden kommen lässt, sei Alkohol, Drogen oder andere verbotende Dinge im Spiel, . hat er sein Umgangsrecht selbst torpediert. Um Alter geht es hier nicht, denn so früh wie möglich wäre vom Vorteil, wenn das Kind seinen Vater um sich hat. Die zeitlichen Abstände werden erstmal mit einer Stunde angesetzt, es liegt an Euch in wie weit Ihr miteinander und aufeinander reagiert und die Grundlage ddafür schafft, aus 1 Stunde vll 2 oder 3 Stunden zu machen. Laut Gesetz bist du mitbeteiligt, an dem Ungangsrecht mitzuwirken, darfst natürlich Befürchtungen, deine Ängste und Gefahren dort deutlich zu Sprache kommen lassen, bei einem sogenannten Elterngespräch. Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben, weiß das es auch nicht immer gut ist, etwas zu lesen auch wenn es einem nicht gerade in den kragen passt. Es ist nun mal so, das beide Elternteile für das Kind da sein sollte. Bedenke wenn du den Kontakt mit dem Erzeuger verbietest, ist er einer von vielen Zahlvätern!! Ist es das was Du möchtest? Oder geht es hier zum Wohle des Kindes? Gruß Antje
knuddelknuffy
knuddelknuffy | 28.03.2009
4 Antwort
Sorry
aber ich verstehe das nicht. Vor ein paar Monaten war er noch gut genug, Dir ein Kind zu machen und nun willst Du ihm sein Recht auf Umgang verweigern.
Aziraphale
Aziraphale | 28.03.2009
5 Antwort
Umgang
Ich kann dich gut verstehen manchmal ist es besser fürs Kind ich will es bei meinem Baby auch nicht . Oft ist viel passiert du hast bestimmt deine Gründe dafür am Angang ist es nicht solange er darf nicht zu dir kommen wann er will du mußt ihn nicht in deine Wohnung lassen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.06.2009

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