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Welche Auflagen müssen erfüllt werden vom Vater beim Umgangsrecht?

Nordperle
Nordperle
15.02.2009 | 5 Antworten
Würde gerne wissen , unter welchen Umständen der KV das Kind shen und sie ( 5 Jahre ) über übers Wochenende mit nehmen darf ?
Gibt es da bestimmt Dinge , die er vorweisen oder erfüllen muß vom Gesetz her ?
Ich frage , weil er wieder bei seinen Eltern wohnt seit unserer Trennung , und nun seine Tochter alle 14 Tage fürs WE abholen will. Er (arbeitslos und nicht willig das zu ändern ) zahlt bis dato noch keinen Unterhalt für unsere Tochter ! Es steht im Grund nichts dagegen , außer das es bei seinen nicht sehr sauber und hygienisch ist und alles drei Personen (seine beiden Eltern und der KV) sehr starke Raucher sind ! Darüber hinaus , hätte sie da kein eigenes Bett , sonder müßte bei der Oma mit im Bett schlafen, was meine Tochter selber nicht möchte ! Das Badezimmer von denen ist nicht hygienisch sauber, denn es wird selbst da geraucht und es schwimmen ab und zu Kippen im Klo und es liegt sogar Asche im Waschbecken ..sorry , aber ohnen Wort echt ! Es gibt in dieser 3 Zi-Wg nicht einen Raum in dem nicht geraucht wird, somit müßte meine Tochter auchnin diesem Mief schlafen .. Bin selber Raucherin , aber in meiner Wg herrscht absolutes Rauchverbot und es wird nur auf dem Balkon (bei Wind und Wetter) geraucht , damit meine Tochter nicht darunter leiden muß ! Und deshalb möchte ich auch nicht , dfas sie dort diesem Gestank und Dauerqualm und vor allem diesem "Bakterienspielplatz von Badezimmer" dort ausgesetzt ist ! Es muß doch irgendwo eine Möglichkeit oder eine gerichtliche Auflage gebe , wo genau festgelegt ist , was für Bestimmungen erfüllt werden müssen , damit er sein Kind überhaupt über Nacht mitnehmen darf oder ? Hoffe mir kann hier irgendjemand helfen ..Ich weiß nicht mehr weiter :-( Bitte um schnelle Antwort , bin echt verzweifelt !
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5 Antworten

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1 Antwort
....
ich würd ihm die auflage geben sich eine eigene wohnung zu suchen und er erst dann die tochter über nacht bekommt ich würd mein kind da auch nicht hingeben informier dich am besten beim jugendamt und schilder den das problem das ist immerhin eine gesundheitsgefährdung
Petra1977
Petra1977 | 15.02.2009
2 Antwort
..
Also rede mal mit ihm das er sie erst nehmen darf wenn sie wenigstens ein eigenes bett hat, sag ihm er kann sie gerne beide tage abholen und mit ihr den tag verbringen und bitte ihn dringlich wenn das kind in der wohnung ist das darauf geachtet wird am fenster zu rauchen wenn er sein kind liebt akzeptiert er es, ansonsten spricht nicht viel dagegen es seiden er schlägt sie oder vernachlässigt sie in einer anderen form
Haasi2412
Haasi2412 | 15.02.2009
3 Antwort
wie das mit
der Gesundheitsgefährdung wegen dem Rauhen ist, weiß ich nicht. Auf alle Fälle muss sie da nicht übernachten, wenn kein eigenes Bett zur Verfügung steht. Würde mir Hilfe beim Jugendamt suchen
daktaris
daktaris | 15.02.2009
4 Antwort
Das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle
Es muß oberflächlich sauber sein, das Kind sollte ein eigenes Bett und einen eigenen Spielbereich haben und die Gesundheit des Kindes darf nicht gefährdet sein . sollte dies nicht gegeben sein steht zwar einem WE nix im Wege, aber OHNE Übernachtung. Der Vater kann sie zwar morgens holen, muß sie aber am Abend wieder bringen - einer ÜBernachtung brauchst Du unter diesen Umständen nicht zu stimmen LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 15.02.2009
5 Antwort
Umgang mit Papa
Es ist doch Quatsch zu sagen, dass Kind darf nicht bei Papa übernachten. Ist das Kind nur am Tage da wird auch geraucht. In Gegenwart eines Kindes sollte nie geraucht werden. Ich würde die Auflagen für den Vater mit dem JA abklären. Zum Thema Hygiene, das ist relativ und man sollte etwas tolerant sein. Aber bestimmte Standards ist zu erfüllen.
Ingrid-Mama
Ingrid-Mama | 16.02.2009

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