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hm ich hab mal ne Frage

Gelöschter Benutzer
Mein Ex Freund hat mich mit meiner Tochter im 3. SchwangerschaftsMonat verlassen.

Und jetzt bekommt er ne Krise weil ich nicht mehr mit Ihm zusammensein will -- immer wieder nervt er mich damit wenn er da ist - kümmert sich wenig um sie

Meine kleine ist knapp 2 Jahre und das Umgangsrecht ist alles andere auch mit Jugendamt nicht geklärt ..

Weil er jetzt Beleidigt ist möchte er die kleine im wechsel einmal einen Tag mit zu sich und das WE drauf möchte er hier sein. und dann will er sie alle 6 Wochen über nacht ---- das ist mir zu viel ehrlich das halt ich nicht aus , da dreh ich durch

Habe einen neuen Freund , der die Geburt von ihr mitgemacht hat, und einen Sohn von 4 Monaten ..


Alle 14 Tage einen Tag mit zu Ihm ok , aber nicht so viel dann hab ich ja kein Familienleben mehr .. ich habe das Gefühl er will halt mich und meinen Freund auseinander bringen damit .. Was kann ich tun das er die kleine behalten kann wenn mir was passiert
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 16:53h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

8 Antworten

8
bummi280272
Haloli
Schau mal auf der Seite www.treffpunkt-eltern.de und trage dort dein Problem vor. Ich habe auch solche Probleme mit meinem Ex, aber ich habe die besseren Karten. Er hat ein Alkoholproblem und ich ziehe jetzt auch 750 km weg. Er wird meine Tochte die nächste Jahre nicht über Nacht. Ich habe das alleinige Sorgerecht, was wenn der Kleinen bei ihm was passiert oder er in die Kneipe geht mit ihr, nein denn ich muß für alles grade stehen. Er stellt sich auch quer, aber mein Anwalt hat mir schon Tipps gegeben, wie Krankheit der Kleinen vortäuschen und deshalb bleibt sie zu Hause und lauter so Kleinigkeiten. Viel Glück und Gruß Brit
von bummi280272 am 22.08.2008 22:10h

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Luna0712
hi
Nein ich hab auch nicht vor ihr das zu verschweigen und er hat sie ja schon traktiert und hat ihr 30000 mal gesagt das er ihr vater ist --- sie sagt zwar papa und mein freund ist ihr pappo *grins* Mama Pan das klingt irendwie zu einfach hast du das schon mal gemacht
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 18:25h

6
Mama-Pan
Das wichtigste ....
ist das du aleine Sorgerecht und Aufenthalsbestimmungsrecht hast . da kan sich dein ex auf den kopf stellen und mit den füßen wackeln das juckt dan keinen mehr den was du dan sagst ist "gesetz".... ..... und was das mit der sache angeht was ist wenn die was pasiert da kanst du über nutar und JA veranlasen das dein neuer freund das sorgerecht und aufenthalsbestimmungsrecht bekomt.
von Mama-Pan am 22.08.2008 18:18h

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Sternwanderin
nein stimmt
aber du musst sie trotzdem aufklären, sie wird es zwar so richtig nicht verstehen aber du msst ehrlich zu ihr sein. sonst hast du sie später mal gegen dich.... aber mach schöööööön langsam...... sie muss ja nich gleich papa zu ihm sagen.
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 18:13h

4
Luna0712
Sternwanderin
sie sieht meinen Freund als Papa er war ja seit Geburt mit ihr zusammen.... Ich glaube das man das als Erzeuger sowieso nie aufholen kann als Zeit selbst wenn er das wollte
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 18:00h

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spicekid44
Du Arme!
Ich seh das genauso, dein Ex will sich in deine neue Familie breitmachen und das über die gem. Tochter! Mach ihm klar, dass das so nicht geht. eine Regelung die dir und deine Familie, aber insbesondere deiner Tochter verträglich ist, sollte gefunden werden. Notfalls über das JA. Wenn dir etwas zustossen sollte, kannst du eine Verfügung erlassen. Entweder auch über das JA oder die erkundigst dich bei deinem Amts- oder Familiengericht. Kann sein, dass du dann einen Notar benötigst, die Verfügung wird dann beim Amtsgericht hinterlegt, da diese so etwas wie Testamentscharakter hat.
von spicekid44 am 22.08.2008 17:05h

2
Lara1979
hey
ach du arme ! das ist ja nicht so schön !
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 16:59h

1
Sternwanderin
umgangsrecht
weiss die kleine denn konkret wer ihr vater ist?also mir wäre das auch zuviel, und solche ansprüche stellen is ja schon ganz schön frech, mach es so wie du es für das kind am besten hälst, du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht. verklicker ihm das.....das muss er verstehen. viel glück......
von Gelöschter Benutzer am 22.08.2008 16:59h


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